Leserbrief Alexander Hahn: Vorsicht bei der Änderung der Hauptsatzung

Alexander Hahn

(von Alexander Hahn) Wenn ein OB die Hauptsatzung der Stadt ändern möchte, dann sollten bei allen Stadträten die Warnanlagen angehen. Denn durch eine Änderung der Hauptsatzung kann ein OB sich selbst mehr Macht verschaffen und die Stadträte ein Stück weit entmachten. Eine Aufgabe von Stadträten ist es, den OB zu kontrollieren. Deshalb ist es brandgefährlich, wenn Stadträte sich entmachten lassen. Blickt man auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Leimener Gemeinderats, so findet sich der Tagesordnungspunkt „Änderung der Hauptsatzung“ (TOP 5a).

Damit ist ganz klar: Herr OB Reinwald will die Stellschrauben der Macht zu seinen Gunsten verändern! Das ist aus der Perspektive von Herrn Reinwald nachvollziehbar, aber aus Sicht der Bürger Leimens höchst problematisch. Damit wird nicht nur die Demokratie in Leimen ein Stück weit zurückgeschraubt. Wir Bürger müssen auch neue hohe Risiken für unsere Stadt fürchten. Denn der Blick in die Geschichte Leimens lehrt: Einer der Vorgänger von Herrn Reinwald konnte jahrzehntelang nach Belieben schalten und walten und wurde nur eingeschränkt kontrolliert. Die negativen Folgen dieser Machtfülle des damaligen OB spüren wir noch heute – erdrückend hohe Schulden, mangelnde Einnahmen, Sanierungsstau, Gefahrenzonen in der Stadt. Deshalb hoffe ich sehr, dass alle Stadträte aus der Geschichte gelernt haben.

Beim Neujahrsempfang der Stadt Leimen sprach Herr OB Reinwald in seiner Rede auch das Thema „Rathausplatz“ und das Ergebnis des Bürgerentscheids dazu an. Rückblickend sagte er, dass er die Lage zuerst falsch eingeschätzt hätte und nun verstanden habe. Ich finde, dass Herr Reinwald mit dieser Aussage Größe bewiesen hat! Denn es gibt leider nur wenige Politiker, die sich offen zu ihren Fehleinschätzungen bekennen.

Allerdings hoffe ich auch, dass Herr Reinwald wirklich verstanden hat und daher noch einmal darüber nachdenkt, ob er die Hauptsatzung der Stadt Leimen wirklich in dem Maße ändern will.


Aus der Vorlage für den Gemeinderat – Sachverhalt:

Die derzeit gültige Hauptsatzung wurde am 1. Februar 2001 vom Gemeinderat beschlossen. In der Zwischenzeit wurde die Satzung insgesamt achtmal geändert, zuletzt am 25. Juni 2014. Seit dieser Zeit sind erneut Änderungen bzw. Ergänzungen erforderlich geworden.

Von Seiten des Gemeinderates wurde vorgeschlagen, die Zusammensetzung des Gremiums von derzeit 26 Mitgliedern auf 22 zur Kommunalwahl 2019 zu reduzieren.

Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat zudem in ihrem jüngst vorgelegten Organisationsgutachten angeregt, die Wertgrenzen, die in der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters liegen, dem Stand anderer Kommunen anzupassen, um den Gemeinderat von Routinearbeiten zu entlasten. Dies wurde ebenso vorgenommen wie eine Anpassung der Wertgrenzen des Verwaltungsausschusses.

Nach der Kommunalwahl 2019 soll dann die Hauptsatzung insgesamt neu erlassen werden. Hier wird dann auch über die Anzahl der Ausschüsse und deren Besetzung zu sprechen sein.

Die Änderungen gegenüber der alten Fassung sind in Rot gekennzeichnet, künftig wegfallende Passagen sind durchgestrichen.


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