Leserbrief Andreas Janssen: Verärgert über Wahlwerbung im Briefkasten
(Leserbrief – 15.5.19) Als Bürger der Stadt Leimen bin ich doch sehr erstaunt über das Rechtsempfinden einiger hier zur Wahl stehenden Parteien.
Zwar haben verschiedene Gerichte – darunter auch das Bundesverfassungsgericht und der wissenschaftliche Dienst der Bundesregierung – mehrfach festgestellt, dass Parteien ihre Werbung nicht in Briefkästen werfen dürfen, auf denen ausdrücklich ein Vermerk „Keine Werbung einwerfen“ steht – doch das scheint hier die Verteiler von Freien Wählern, FDP, Grünen, CDU nicht zu kümmern.
Bislang habe ich aus meinem gekennzeichneten Briefkasten nahezu 1 Kilo Wahlwerbung entfernen müssen. Und nicht nur das: Ich wurde von einem Verteiler, den ich zur Rede stellte, aufgefordert, ich solle das doch einfach in den Müll werfen. Und von einem leitenden Mitglied einer großen Partei wurde ich als inkompetenter Mensch beschimpft, mit dem es sich nicht lohne, auch nur zu sprechen.
Ich weiß nicht: Stellen die sich allen Ernstes vor, dass ich sie wähle, wenn sie meinen erklärten Willen so eklatant mißachten? Sind die der Meinung, dass das deutsche Recht für die nicht gilt? Oder ist das einfach Dummheit? Ich bin mir da sehr ratlos.
Für mich steht klar fest: Eine Partei, die in meinen Briefkasten Wahlwerbung einwerfen lässt, ist für mich unter keinen Umständen wählbar.
Andreas Janssen, Leimen
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