Leserbrief: „Bürger fragen, Stadt sollte antworten
(ds – 5.3.13) Nachdem auf dem Alten Sportplatz bereits vorbereitende Maßnahmen für eine Erschließung eingeleitet wurden, ist die Bürgerinitiative verwundert darüber gewesen, dass auf der Tagesordnung der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28. Februar unter TOP 7 Grundstücksverkehr das Thema “ Erschließungsvertrag Weidweg – Beschluss “ erschienen ist. Noch größer wurde unsere Verwunderung als eine inhaltliche Behandlung in der Sitzung dann nicht erfolgte.
An den OB der Stadt Leimen haben wir daher folgende Fragen:
1. Wer hat veranlasst, dass während der Durchführungsphase des Vorhabens das Thema in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung zur Beschlussfassung behandelt werden sollte?
2. Aus welchen Gründen erfolgte dann die Absetzung des in der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung am 28. Februar 2012 aufgeführten Punktes “ Erschließungsvertrag “ ?
Festzustellen bleibt in diesem Zusammenhang, dass am 26. April 2012 der Gemeinderat die Stadtverwaltung beauftragt hatte, für den Bereich des Alten Sportplatzes einen sogenannten vorhaben(s)bezogenen Bebauungsplan zu erarbeiten. Dies hätte zur Folge gehabt, dass v o r dem Satzungsbeschluss des Bebauuungsplanes “ Weidweg „, der vom Gemeinderat am 25. Oktober 2012 gefasst wurde, ein Durchführungsvertrag mit Vorhaben-und Erschließungsplan mit dem Investor hätte abgeschlossen werden müssen.
Unsere Fragen hierzu lauten:
Warum hat die Stadt
a) trotz Beschlusslage auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 Baugesetzbuch verzichtet, und
b) welchen Vorteil hat sie sich dadurch versprochen?
Dieter Sattler, Bürgerbegehren Leimen e.V.
PS: Die Beschwerde der Stadt Leimen beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim gegen die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehren Leimen geht in die 15. Woche. Im März sollte dann wohl der Beschluss des Gerichts vorliegen.
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