Leserbrief: „Eine Chance: Leimens erstes Bürgerbegehren“
In Leimen ist seit einigen Wochen erstmals ein Bürgerbegehren anhängig. Insgesamt haben 2884 Leimener unterschrieben, dass sie zur Frage der Bebauung des „Alten Sportplatzes“ einen Bürgerentscheid wünschen. Sie haben damit noch nicht für oder gegen eine Bebauung unterschrieben, sondern nur, dass sie die Sache für bedeutsam genug erachten, um die Stadt zu einem Bürgerentscheid zu verpflichten.
„Bürgerbeteiligung“ ein großes Wort. Nur allzu oft sollte in der Vergangenheit den Bürgern lediglich das Gefühl gegebenen werden, irgendwie „beteiligt“ zu sein. Aber wirklich zu sagen sollten sie nichts haben. Nun wird es ernst: Es liegt ein verbindlicher Antrag vor, die Sache durch Bürgerentscheid zu entscheiden.
Doch das Recht auf Bürgerentscheide ist in Baden-Württemberg immer noch sehr eingeschränkt. Die Gemeindeordnung sieht zahlreiche raffinierte Klauseln und „Hemmnisse“ vor, um Bürgerbegehren für „unzulässig“ erklären zu können und somit um einen Bürgerentscheid herum zu kommen. In unserem Nachbarland Bayern existieren diese überflüssigen Klauseln nicht, dort sind Bürgerentscheide viel freier möglich.
Nun hat leider auch die Stadt Leimen einen Rechtsanwalt gegen ihre eigenen Bürger beauftragt, um die „Zulässigkeit“ des Bürgerbegehrens abstreiten zu können. Solche Anwaltskanzleien leben davon, aus den zahlreichen Klauseln den Bürgern einen Strick zu drehen. So gut wie immer kommen ihre Auftragsgutachten zu dem Ergebnis, ein Bürgerentscheid sei „unzulässig“. Und kommt es dann zum Gerichtsprozess zwischen der Stadt und den Bürgern, profitieren diese Anwälte erneut: Auch wenn die Stadt vor Gericht verliert und der Bürgerentscheid letztlich doch durchgeführt werden muss, die Anwälte haben ihr Honorar sicher. Den Schaden haben die Stadt und ihre Bürger. So geschah es in den letzten Jahren vielfach in anderen Gemeinden.
Wir meinen: Die „Angst vor den Bürgern“ ist fehl am Platz. Sie sollten in einem Bürgerentscheid die Sache entscheiden. Das Ergebnis ist dann von allen zu akzeptieren. Wer sich sicher ist, die besseren Argumente zu haben, braucht sich vor einem Bürgerentscheid nicht zu fürchten.
Die Stadt sollte sich nicht hinter Rechtsanwälten und formalen Zulässigkeitsklauseln verschanzen. Der Gemeinderat kann jederzeit von sich aus einen Bürgerentscheid beschließen. Auch dann, wenn – wie immer, also nicht anders zu erwarten – das Auftragsgutachten der Anwälte die „Zulässigkeit“ des Bürgerbegehrens verneint.
Joachim Buchholz – www.dielinke-leimen.de
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Dem letzten Absatz kann ich nur zustimmen.
Wolfgang Krauth, Gemeinderat (SPD)