Leserbrief: Gemeinschaftsschule und „Lernbegleiter“

101 - Hörnberg

Gemeinderätign Hörnberg bei ihrer Vereidigung mit OB Wolfgang Ernst (Bild: Archiv)

Im November 2012 konnte man der RNZ entnehmen, dass die Geschwister-Scholl-Schule in St.Ilgen eine Gemeinschaftsschule werden möchte. Leider ist es für den Laien sehr schwer herauszufinden, was dieses völlig neue Konzept einer Gemeinschaftsschule eigentlich bedeutet.

Nehmen wir z.B. die „Lernbegleiter“. Zum Konzept der Gemeinschaftsschule gehört es, dass Lehrer nicht mehr Wissensvermittler, sondern „Lernbegleiter“ sind. Muß ein Lernbegleiter zwingend ein Lehrer sein? Kann nicht auch eine andere Person, die als „geeignet“ befunden wird und einen Kurs für Lernbegleiter gemacht hat, die Kinder „begleiten“? Muß der Lernbegleiter Deutsch in Wort und Schrift beherrschen?

Ist es möglich, dass folgende Personengruppen Lernbegleiter werden könnten: ausgebildete deutsche Lehrer, ausgebildete EU-Lehrer (diesen bräuchte man nach dem EU-Herkunftsprinzip nur das Gehalt des Heimatlandes zu bezahlen), geeignete Laienlernbegleiter auf 400.-€ Basis, freiwillige Laienlernbegleiter im Ehrenamt.

Wie ist es mit den Arbeitsstunden und mit deren Bezahlung? Der Lernbegleiter wird im Vergleich zu heute mehr Arbeit haben. Er muß, obwohl der Klassenteiler immer noch bei 28 liegt, das Lernprogramm jedes einzelnen Schülers individuell ausarbeiten, überwachen und dokumentieren und er muß auf Grund der Erziehungspartnerschaft einen kontinuierlichen Kontakt mit den Eltern halten. Wieviel Stunden davon werden entlohnt, und bei wieviel Stunden pro Woche wird vorausgesetzt, dass sie unentgeltlich geleistet werden? Wird jede Lernbegleiterstunde gleich entlohnt, oder bekommen Lehrer mit Gymnasialausbildung ein höheres Gehalt als Lehrer mit Hauptschulausbildung?

In der Gemeinschaftsschule nimmt die Wertevermittlung einen großen Raum ein, während Sachkenntnisse und Präsenzwissen im Vergleich zu früher zurückgenommen werden. Die vermittelten Werte sind auch andere, als die Werte, die vor zwanzig – dreissig Jahre in der Gesellschaft vorherrschten. Dies bedeutet, dass man die älteren Lehrer auf die neuen Werte umschulen müßte, wobei bei manchen älteren Lehrern die bereits erfolgte Prägung der Verinnerlichung der neuen Werte im Wege stehen könnten.

Da die Landesregierung bis zum Jahr 2020 ca.11.000 Lehrerstellen streichen möchte, könnte es sein, daß, auch um eine Überalterung des Lehrkörpers zu vermeiden, ausscheidende Lehrerstellen nicht nur nicht neu besetzt werden, sondern dass man ältere Lehrer ermutigt vorzeitig in den Ruhestand zu gehen und jüngeren Lehrern, die Stelle zu geben. Dadurch könnte man sich die teuere Umschulung sparen und junge, bereits in der neuen Denkart ausgebildeten Lehrkräfte mit niedrigeren Gehältern zum Einsatz kommen lassen.

Der dafür am besten geeignete Zeitpunkt wäre der, wenn die älteren Lehrkräfte den praktischen Übergang zur Gemeinschaftsschule vollzogen und die neuen Strukturen aufgebaut, aber bevor sich neue personelle Hierarchien etabliert haben.

Hier ist die Frage, nach welchen Gesichtspunkten die 11.000 Lehrerstellen reduziert werden und ob ein natürlcher Abgang dazu ausreicht, zu stellen.

Es wäre sinnvoll wenn eine zuständige Stelle zu diesen Punkten eine aussagekräftige Erklärung abgeben würde.

Ingrid Hörnberg

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