Die Gemeinde Leimen unterhält ein offizielles Mitteillungsblatt, die „Rathaus Rundschau“. Mit dieser entledigt sie sich Ihrer Informationspflichten gegenüber dem Bürger. Traurig genug, dass man dafür auch noch zahlen muss. Aber genau in diesem Blatt hätte im Januar 2011 stehen müssen, dass im Dezember 2010 nichtöffentlich beschlossen wurde, den Hartplatz zur Wohnbebauung zu verkaufen. Das war nicht der Fall und für mich somit der Grund, das Bürgerbegehren nicht abzulehnen.
Dass die RNZ über die Sache berichtet hat, finde ich gut, sie hätte es aber nicht gemusst. Die Stadtverwaltung kann sich deshalb durch die Berichterstattung in der RNZ mit Blick auf die ureigenen städtischen Informationspflichten gegenüber dem Bürger moralisch – und m.E. auch rechtlich – nicht freisprechen.
Mein persönliches Fazit: Der Bürger kann der Rathaus Rundschau, was eine fristenauslösende Wirkung bei der Bekanntgabe von Entscheidungen betrifft, derzeit nicht vertrauen. Für ihr Geld können die Bürger und Bürgerinnen Leimens m.E. vom OB verlangen, dass die Rathaus Rundschau alle relevanten Beschlüsse des Gemeinderates zeitnah und verstehbar veröffentlicht. Genau dafür sind Mitteillungsblätter da.
Andere viel kleinere Gemeinden in der unmittelbaren Umgebung sind da schon viel weiter. Sie stellen Ihre Mitteillungsblätter sogar ins Internet.
Dr. Gerhard Scheurich Stadtrat der GALL




