Letztes Jahr wurden im Rhein-Neckar-Kreis 895 Menschen eingebürgert

„Zahl des Monats“: Im vergangenen Jahr haben im Rhein-Neckar-Kreis 895 Menschen aus 80 Ländern die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Starker Anstieg bei britischen Staatsangehörigen.

Zahlen und Ziffern spielen in einer großen Behörde wie dem Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis natürlich eine große Rolle. In der Serie „Zahl des Monats“ stellt das Referat Öffentlichkeitsarbeit im Büro des Landrats seit Jahresbeginn in jedem Monat eine neue beziehungsweise interessante Zahl vor und beleuchtet wissenswerte Fakten, die sich hinter den nüchternen Ziffern verbergen. Für den Monat Juli lautet die Zahl 895. So viele ausländische Einwohnerinnen und Einwohner haben sich im Jahr 2017 im Kreis einbürgern lassen.

Damit ist nach einer Auswertung des Landratsamtes die Zahl der eingebürgerten Personen um 71 gestiegen (Vorjahr: 824). Die Einbürgerungsquote, also die Anzahl der Einbürgerungen bezogen auf die Zahl aller im Landkreis lebenden Ausländer, lag im Zeitraum von 2012 bis 2016 im Rhein-Neckar-Kreis bei 6,8 Prozent. „Als einwohnerstärkster Landkreis liegen wir damit auf Platz 10 im Ranking der 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg“, berichtet Jürgen Gruber, stellvertretender Leiter des Ordnungsamtes im Landratsamt. „Spitzenreiter“ ist übrigens der Stadtkreis Heidelberg mit einer Quote von 7,8 Prozent.

Im Lauf des vergangenen Jahres erhielten im hiesigen Landkreis 895 Menschen aus insgesamt 80 Ländern ihre Einbürgerungsurkunde und somit die deutsche Staatsangehörigkeit. Mit Abstand am häufigsten – wie bereits in den Jahren zuvor – haben im Jahr 2017 Türken (152, Vorjahr: 164) die deutsche Staatsangehörigkeit erworben; rund jede fünfte Einbürgerung betraf damit Personen mit einer türkischen Staatsangehörigkeit.

An zweiter Stelle folgen etwas überraschend Einbürgerungen von Staatsangehörigen aus Großbritannien. Mit 92 Personen wurden im vergangenen Jahr im Rhein-Neckar-Kreis exakt doppelt so viele Menschen wie in den Jahren 2013 bis 2016 zusammengezählt eingebürgert. „Bei diesen Einbürgerungen hat der Brexit eine große Rolle gespielt – das kam aus den Gesprächen der eingebürgerten Briten klar hervor“, sagt Jürgen Gruber, der im Landratsamt für die Einbürgerungen zuständig ist.

Platz drei im Landkreis belegen Menschen aus dem Nachbarland Polen (57), gefolgt von Staatsangehörigen der Republik Kosovo (51) und aus Italien (42). Unter den zehn Herkunftsstaaten mit der höchsten Zahl an Einbürgerungen war neben neun europäischen Staaten auch einer aus Asien (Indien/33) vertreten. Dass Mitbürger aus der Türkei – absolut betrachtet – im Rhein-Neckar-Kreis am häufigsten eingebürgert werden, überrascht wenig, weil diese die größte ausländische Bevölkerungsgruppe bilden.

Die Gründe für das unterschiedliche Einbürgerungsverhalten sind vielfältig. „Entscheidend für die in der Regel niedrige Zahl der Einbürgerungen von Menschen aus EU-Staaten dürfte sein, dass diese auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft weitgehend den deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt sind“, erläutert Jürgen Gruber. Bei der Entscheidung, die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben zu wollen, spielen politische Entwicklungen in den Herkunftsländern der Menschen durchaus eine Rolle. Das macht nicht nur das Beispiel „Brexit“ deutlich, sondern zeigt auch die Tatsache, dass im Jahr 2016 deutlich mehr Personen, die aus der Ukraine stammen, die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen hatten (30). Im vergangenen Jahr waren es übrigens nur noch vier Menschen und auch bezüglich der „Einbürgerungswelle“ von Britinnen und Briten im Rhein-Neckar-Kreis ist die Tendenz rückläufig: Im laufenden Jahr ließen sich bislang 20 britische Staatsangehörige einbürgern.

Generell ist bei Einbürgerungen auch die Frage entscheidend, ob beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die frühere Staatsangehörigkeit beibehalten werden kann. Dies war im Jahr 2017 im Landkreis immerhin bei 489 eingebürgerten Personen (knapp 55 Prozent) der Fall.

Hintergrund:

Für Einbürgerungen von Menschen, die im Rhein-Neckar-Kreis leben, ist das Ordnungsamt im Landratsamt zuständig. Um deutscher Staatsbürger zu wer-den, müssen hier lebende Ausländerinnen und Ausländer eine Reihe von Urkunden, Nachweisen und Bescheinigungen vorlegen – unter anderem, dass sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Außerdem müssen sie den Einbürgerungstest bestanden sowie erfolgreich an einem Integrationskurs teilgenommen haben.

Die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erfolgt im Rahmen von wöchentlichen Einzelterminen in der Außenstelle des Landratsamtes in Heidelberg (Im Breitspiel 5). Fragen rund um das Thema Einbürgerung beantwortet das Ordnungsamt des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis unter der Telefonnummer 06221/522-1219 oder per E-Mail an [email protected] . Weitere Informationen sowie Antragsformulare gibt es unter www.rhein-neckar-kreis.de/einbuergerung .

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