MdL Christiane Staab Vorsitzende des Ausschusses für Landesentwicklung und Wohnen

(pm – 10.6.21)  Die CDU-Landtagsabgeordnete Christiane Staab wurde am heutigen Mittwoch (09. Juni 2021) von den Mitgliedern des Landtags von Baden-Württemberg in offener Abstimmung zur Vorsitzenden des Ausschusses für Landesentwicklung und Wohnen gewählt.

„Ich freue mich riesig über diese Berufung und meine neue Aufgabe und bin für das mir entgegengebrachte Vertrauen sehr dankbar. Das war einer meiner Wunschausschüsse, denn hier geht es um viele wichtige Themen, welche die Menschen bewegen: ausreichender und insbesondere bezahlbarer Wohnraum, klimaschonendes und ressourceneffizientes ökologisches Bauen, demografischer Wandel, Mobilität, Digitalisierung, Städtebau und lebendige Innenstädte.

Wie im grün-schwarzen Koalitionsvertrag vereinbart, werden wir bis Jahresende einen ressortübergreifenden Strategiedialog `Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen´ initiieren und dabei alle relevanten Akteure und Verbände aus vielfältigen Bereichen wie beispielsweise Planung, Architektur, Handwerk und Bauwirtschaft, miteinander vernetzen. Ich erwarte hier viel neue Impulse.“

Ebenfalls ein weiteres „Megathema“ ist für die vierfache Familienmutter die Bildungspolitik, welcher sie sich seit langer Zeit verschrieben hat und hierbei, beispielsweise in ihrer früheren Funktion als Landeselternbeiratsvorsitzende, auch klar Position bezieht und engagiert zu kämpfen weiß. „Es ist schön, dass ich auch im Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport mitarbeiten und meine Erfahrungen einbringen kann. Die getroffenen Maßnahmen zur Bewältigung der Coronapandemie hatten und haben enorme Auswirkungen auf unsere Kinder und Jugendlichen und den gesamten Schulbetrieb“, so die Parlamentarierin.

Ferner wurde die 52-jährige Volljuristin sowohl in das Präsidium des Landtags von Baden-Württemberg als auch als Mitglied des Notparlaments berufen. Das Präsidium steuert auf vielfältige Weise den Ablauf der Parlamentsarbeit und unterstützt die Landtagspräsidentin bei den Aufgaben der Parlamentsverwaltung. Das Notparlament tritt nach Artikel 62 der Landesverfassung an die Stelle des Gesamtlandtags, wenn der Landtag im Notstandsfall, beispielsweise bei Naturkatastrophen oder schweren Unglücksfällen, nicht zeitnah zusammenkommen kann.

(Text/Foto: Matthias Busse)

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