Wohngeld: Deutlicher Anstieg bei Anträgen und Auszahlungen

(rnk – 17.2.24) Die Wohngeldstelle des Rhein-Neckar-Kreises war Ende vergangenen Jahres für 2.183 Wohngeld-Haushalte zuständig.* Das sind 1.062 Haushalte mehr als im Vorjahr, wie aus der vorläufigen Statistik der Behörde zum Stichtag 31. Dezember 2023 hervorgeht. Auch die Zahl der Erstanträge stieg um 900 auf 2.462. Insgesamt wurden im Jahr 2023 im Landratsamt 8.778 Anträge (2022: 6.246) gestellt; mit 8.256 (2022: 5.950) bezog sich der Großteil auf den Mietzuschuss.

Auch die Höhe der durchschnittlichen Auszahlungen hat sich laut der Statistik im Rhein-Neckar-Kreis (inkl. Stadt Hockenheim ohne die anderen Großen Kreisstädte) von 186 Euro im Jahr 2022 auf 302 Euro Ende 2023 erhöht. Insgesamt hat die Wohngeldstelle im Landratsamt im vergangenen Jahr ca. 9,11 Millionen Euro ausgezahlt – fast eine Verdreifachung gegenüber dem Vorjahr (ca. 3,46 Mio. Euro). Diese Summe wird von Bund und Land je zur Hälfte erstattet.

Die Bundesregierung hatte das Wohngeld zum 1. Januar 2023 reformiert. Mit der Einführung des neuen Wohngeld Plus wurden Leistungsverbesserungen und eine Ausweitung des Empfängerkreises auf den Weg gebracht. Kernstück der Reform ist die Einführung einer Heizkosten- und Klimakomponente, die Anpassung der Wohngeldformel und die Anhebung der Einkommensgrenzen. Aufgrund der sehr kurzen Umsetzungsphase hat die Reform die 133 Wohngeldbehörden in Baden-Württemberg vor eine enorme Herausforderung wegen der erwarteten deutlichen Erhöhung des Empfängerkreises gestellt.

Längere Bearbeitungs- und Wartezeiten waren daher auch beim Rhein-Neckar-Kreis nicht immer vermeidbar. „Die größte Herausforderung für unsere Wohngeldbehörde war die Tatsache, dass mit Inkrafttreten der Reform die Zahl der Anträge deutlich anstieg, während der Fachbereich zeitgleich neue Mitarbeitende einarbeiten musste. Dadurch hat sich die normale Antragsbearbeitung zunächst verlangsamt. Inzwischen verzeichnet die Wohngeldstelle allerdings keine signifikanten Bearbeitungsrückstände“, lautet das Fazit von Karin Graser, Leiterin des Sozialamtes im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis.

Wer im  Rhein-Neckar-Kreis wohnhaft ist und Wohngeld beantragen oder Anspruch auf Wohngeldbezug prüfen lassen möchte, wendet sich bitte an die Wohngeldstelle des Landkreises: www.rhein-neckar-kreis.de/wohngeld.

Bürgerinnen und Bürger der Großen Kreisstädte Leimen, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim und Wiesloch wenden sich bitte an ihre jeweilige Kommune.

* Zuständige Stellen im Sinne des Wohngeldgesetzes sind die Stadt- und Landkreise und die Großen Kreisstädte. Die Großen Kreisstädte können die Durchführung der ihnen nach dem Wohngeldgesetz obliegenden Aufgaben durch Vereinbarung den Landkreisen übertragen. Eine solche Zuständigkeitsübertragung ist von der Großen Kreisstadt Hockenheim an den Rhein-Neckar-Kreis erfolgt. Die Daten der Wohngeldstelle im Landratsamt beziehen sich daher nicht auf den Landkreis insgesamt, sondern auf den Rhein-Neckar-Kreis mit der Großen Kreisstadt Hockenheim ohne die sonstigen Großen Kreisstädte.

 

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