Nachholbedarf beim Straßenbau im Rhein-Neckar-Kreis

(bs – 5.5.15) Die Unterhaltung und der umweltverträgliche Bau von Straßen sind nach wie vor für die Finanz- und Wirtschaftskraft unserer Region dringend notwendig. Deshalb weist die CDU-Kreistagsfraktion auf folgenden Nachholbedarf hin:

5120 - Kreisel HardtwaldstadionKreisstraßenbau und –unterhaltung

Die Kreisstraßen sind insgesamt in einem guten Zustand. Um den zu erhalten, hat die CDU-Fraktion am 20. Dezember 2012 folgende Anträge gestellt:

Für unsere Kreisstraßen ist ein Konzept zur Substanzerhaltung vorzulegen. Für unsere Radwege ist ein Konzept zu erarbeiten, das die bestehenden Radewegekonzepte der Gemeinden ggf. mit eigenen Maßnahmen verknüpft.

Auf Grund dieses Konzeptes sind die Mittel im Straßenhaushalt so zu veranschlagen, dass die Straßen und Radwege verkehrssicher bleiben und ihre Substanz erhalten bleibt.  Auf Grund dieses Antrags wurde ein Radewegekonzept in Auftrag gegeben und ein Drei-Jahres-Programm zur Erhaltung der Kreisstraßen verabschiedet, das derzeit umgesetzt wird.

Beim den Kreisstraßenbau ist nach wie vor das Auslaufen des LGVFG- Förderprogramms im Jahr 2019, dessen immer noch ungewisse Zukunft sowie die geplante Ausweitung der Fördertatbestände ein großes Problem. Im laufenden Programm sind nur noch sehr wenige Restmittel vorhanden. Dies kann z.B. für den Rhein-Neckar-Kreis dazu führen, dass als solches förderungswürdige Vorhaben wie der Ausbau der K 4157 zwischen Nußloch und Maisbach sowie die Bahnübergangsbeseitigung an der K 4178 in Meckesheim wahrscheinlich nicht mehr im laufenden Programm aufgenommen werden.

Damit einhergehend ist das Problem der Absenkung der Förderhöhe auf max. 50 % mit einem Festbetrag, der auch bei unvermeidbaren Mehrkosten nicht erhöht wird, zu nennen. Das kann dazu führen, dass Gemeinden, die von Infrastrukturmaßnahmen des Kreises mit betroffen sind, ihre Eigenanteile nicht mehr aufbringen können. Es darf nicht sein, dass dadurch größere Maßnahmen des Kreises gefährdet werden. Leider wird das zukünftig öfter Realität werden, z. B. der geplante Ausbau der K 4108, 3. Bauabschnitt in Schönbrunn-Allemühl.

Landesstraßenbau und –unterhaltung

Bei den Landesstraßen werden immer noch deutlich zu wenige Mittel für den Um- und Ausbau bereitgestellt. Im Rhein-Neckar-Kreis betrifft dies vor allem die L 536 im Abschnitt zwischen Wilhelmsfeld und Altneudorf. Voraussichtlich sollen dafür im Jahr 2016 Gelder bereitstehen…oder halt auch nicht. Durch den Kompromiss mit dem Land über entstandene Kosten des Kreises bei den Landesstraßen ist kein Ausgleich für die entstandenen Defizite in Höhe von 2,9 Mio. € Defizite erfolgt. Lediglich die Mittel wurden ab 2014 um 400.000 € erhöht. Dies wird nicht ausreichen, um mit einem Zuschuss von 2,7 Mio. € die insgesamt die knapp angesetztes Kosten von nahezu 3 Mio. € abzudecken. Nach wie vor sind die Mittel für die Erhaltung der Landesstraßen zu gering und nicht im wünschenswerten Umfang im Kreis angekommen. Das bedeutet, dass nach wie vor eigentlich zu erneuernde Landesstraßen vom Kreis unterhalten werden müssen. Angesichts des knappen Unterhaltungsbudgets vergrößert sich damit das Defizit des Kreises oder mit anderen Worten. Der Kreis zahlt mit eigenem Geld für marode Landesstraßen. Hier muss noch mehr für die Erhaltung getan werden. Es reicht nicht aus, bei Befahrungen immer wieder Schäden festzustellen, man muss sie auch beheben. Der Neubau der L 597 mit der Neckarbrücke ist auch noch ein großes Infrastrukturvorhaben, das realisiert werden sollte. Nicht alle nicht alle Kreisgemeinden sind allerdings dieser Meinung.

Bundesstraßenbau und –Unterhaltung

Bei den Bundesstraßen ist das Bild – was den Straßenzustand angeht – etwas besser. Allerdings fehlen auch hier die Unterhaltungsmittel, so dass für den Kreis auch hier in jedem Jahr ein Defizit entsteht. Dies liegt nicht zuletzt an unseren beiden großen Bundesstraßen-Tunnel Saukopf in Weinheim und B 535 in Schwetzingen. Auch hier wird regelmäßig Kreisgeld für fremde Infrastruktur ausgegeben. Auch bei der Unterhaltung der Bundesstraßen ist eine Mittelerhöhung notwendig.

Planfeststellungverfahren

Der Um- und Ausbau von Kreisstraßen erfordert eine langfristige Planung und die Durchführung von Planfeststellungsverfahren. Man kann Straßenbau auch verhindern, indem man erforderliche Planungen einfach auch nicht beginnt.  Das betrifft sowohl Landesstraßen als auch Bundesstraßen. Hier müssten vorausschauend bereits jetzt Planungen für die Zukunft begonnen werden, auch und gerade im Hinblick auf die lange Verfahrensdauer. Deshalb muss die Planfeststellungsbehörde beim Regierungspräsidium Karlsruhe personell erheblich verstärkt (gilt auch für den ÖPNV), um die Verfahren zu beginnen und zu beschleunigen.

Bruno Sauerzapf, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion Rhein-Neckar

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