Nachlese zur Leimener Gemeinderatssitzung vom 29. Februar 2024 – Mit OB-Video

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(mu 1.3.24) Die 2. öffentliche Gemeinderatssitzung am 29. Februar 2024 wurde pünktlich um 18.30 Uhr durch Oberbürgermeister Hans Reinwald eröffnet. Dieser erinnerte noch vor Eintritt in die Sitzung an den vor kurzem plötzlich verstorbenen Redakteur der Rhein-Neckar-Zeitung Thomas Frenzel und verlas anschließend eine gemeinsame Erklärung gegen Ausgrenzung und Diskriminierung.

Spenden

Oberbürgermeister Hans Reinwald

Wie üblich wurden die ersten vier Tagesordnungspunkte zügig abgehandelt. Bemerkenswert dieses Mal aber die Summe der Zuwendungen: rund 2.500 € waren allein für den Bücherfonds der Stadt zusammengekommen, weitere ca. 18.000 € waren für den Sozialfonds gespendet worden. Zusammen mit zwei weiteren Großspenden von rund 6.500 € konnte der Gemeinderat in dieser Sitzung insgesamt Spenden von knapp 27.000 € entgegennehmen!

Personalgewinnung für die Kindertagesstätten

Mit der Personalgewinnung für die Kindertagesstätten befasste sich der nächste Punkt. Im Jahr 2023 hatte der Gemeinderat beschlossen, aufgrund der angespannten Personallage im KiTa-Bereich mit der Firma Apontis zusammenzuarbeiten und auf diese Weise erziehernah ausgebildete Kräfte aus Spanien zu gewinnen, die nach einem einjährigen Anpassungslehrgang als Fachkräfte arbeiten könnten. Aufgrund der bisher gelaufenen Maßnahmen und Kontakte konnte uns Apontis statt der vereinbarten zehn Kräfte zwölf Kräfte vermitteln. Wie dringend notwendig diese Maßnahme ist zeigt sich an den weiterhin vorliegenden personalbedingten Einschränkungen im Betreuungsbereich:

Für die nächsten zehn Fachkräfte würde sich der Auftrag auf rund 91.200 belaufen. Der Gemeinderat stimmte dieser Maßnahme einstimmig zu.

Jagdgenossenschaften

Der Gemeinderat hat die Satzungen der Jagdgenossenschaften Leimen West und Leimen Ost bereits vorbehaltlich der Zustimmung der Jagdgenossen beschlossen. Die Jagdgenossenschaftsversammlungen (Leimen Ost und Leimen West) haben am 30. Januar 2024 jeweils einstimmig der Übertragung der Verwaltung auf den Gemeinderat zugestimmt. Die Satzungen wurden von den Jagdgenossen für Leimen-West einstimmig und für Leimen Ost mit breiter Mehrheit an Köpfen und gehaltener Flächen beschlossen. Die Satzungen sind damit in Kraft. Der Gemeinderat muss über die „Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks bzw. der Beauftragung von Jägern“ entscheiden. In seiner letzten Sitzung hat der Verwaltungsausschuss die vorliegenden Bewerbungen besprochen und Empfehlungen zur Verpachtung bzw. Beauftragung von Jägern ausgesprochen. Diese wurden in der Sitzung vorgestellt und genehmigt.

Integrationsmanagement

Am 27. April 2017 hat das Land Baden-Württemberg gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden den Pakt für Integration geschlossen. Integrationsmanagement ist Kernstück des Paktes für Integration. Dabei handelt es sich um eine flächendeckende individuelle soziale Beratung und Begleitung von zu uns Geflüchteten in der Anschlussunterbringung, das heißt vor Ort in den jeweiligen Kommunen. Die Förderung des Landes Baden-Württemberg belief sich für 60 Monaten auf 100% der Personalkosten. Dies wurde bis zum 31. Dezember 2024 verlängert und auf 94% Zuschuss reduziert. Ab 2025 stellt das Land im Rahmen des Paktes für Integration mindestens 43,3 Millionen Euro zur Verfügung, hiervon mindestens 40 Millionen Euro für die Fortführung des Integrationsmanagements, das nun über die Landkreise an die Kommunen verteilt wird. In diesem Zusammenhang wurden die Zugangszahlen neu abgefragt und die Stellen im Bereich Integrationsmanagement werden neu kalkuliert. Die Stellenzahl) ist bis jetzt noch nicht bekannt. Auch die genaue Höhe des Zuschusses ist noch nicht bekannt. Der Gemeinderat verlängerte das Management mit einer Fehlbedarfsfinanzierung bis zum Ende des Jahres.

Ortsrecht

Dem Ortsrecht galten die beiden nächsten Tagesordnungspunkte. Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Erlass einer neuen Entschädigungssatzung für den in diesem Jahr neu zu wählenden Gemeinderat und eine Änderung der Obdachlosensatzung.

Investitionszuschüsse

Wichtig für die vielen Leimener Vereine, aber auch Private war die nächste Entscheidung. Grundsätzlich gilt für die Bilanz, dass von der Gemeinde geleistete Investitionszuschüsse als Sonderposten in der Bilanz ausgewiesen und entsprechend dem Zuwendungsverhältnis aufgelöst werden sollen. Eine Investitions-Förderungsmaßnahme liegt immer dann vor, wenn eine Maßnahme auch bei Durchführung durch die Kommune eine Investition dargestellt hätte. Diese Zuschüsse hätten dann von den Vereinen immer ausgewiesen und über die Jahre nach und nach aufgelöst werden müssen.

Für die Eröffnungsbilanz kann aber auf den Ansatz früherer geleisteter Investitionszuschüsse in der Eröffnungsbilanz verzichtet werden. Aufgrund des erheblichen Aufwands für die Kämmerei wie auch die Empfänger der Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen (z.B. Vereine, private Bauherren, die Fördergelder von der Stadt Leimen erhalten haben), beschloss der Gemeinderat die Nutzung dieser Vereinfachungsregel zu beschließen.

Beintweg

Aufgrund eines Rohrbruchs an der Wasserleitung im Beintweg im Januar diesen Jahres stellte sich heraus, dass die Wasserleitung auf einer Länge von ca. 100 m im Bereich zwischen den Einmündungen Wingertstraße und Kiefernweg ausgetauscht werden muss. Im Zuge dieser Maßnahme ist es sinnvoll, den verbleibende Straßenfläche sowie die angrenzenden Gehwege zu sanieren. Der Kanal soll nicht getauscht werden, die Gasversorgung wurde bereits in den letzten Jahren erneuert. Die Hauptversorgungsleitung ist mittlerweile komplett verlegt.

Seit 21./22. Februar werden die Hausanschlüsse auf die neue Leitung angeschlossen. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis Anfang März. Für den Straßenbau wurden zwei Angebote eingeholt und geprüft. Nach dem günstigeren Angebot der Firma Häußler & Boileau sich die Kosten auf 273.446,53 €. Die Firma hat den Starttermin hinsichtlich des Straßenbaus ab 11. März 2024 zugesagt. Der formelle Baubeschluss erfolgte einstimmig.

Neubau 25 Wohneinheiten

Die Städtische Wohnungs- und Grundstücksgesellschaft mbH Leimen plant auf ihrem Grundstück in der Senefelder Straße die Errichtung eines Wohnhauses mit ca. 25 Wohneinheiten. Nach den derzeitigen Planungen werden sich die Baukosten auf rd. 6,2 Mio. € belaufen. Anders als ursprünglich angenommen, wird das Projekt nur noch mit 3,8 Mio. € statt 4,4 Mio. € über die L-Bank bezuschusst werden. Mittlerweile wurden aus Eigenmitteln ca. 838.000 € für den Kaufpreis, Architekten und Fachplaner bezahlt. Die Kreditaufnahme muss somit auf 1,5 Mio. € erhöht werden.

Seitens der L-Bank wurde im Rahmen der Zuschussbearbeitung eine verbindliche Finanzierungszusage gefordert, die zum augenblicklichen Zeitpunkt noch nicht einholbar bzw. unwirtschaftlich oder nicht sinnvoll wäre. Mit der L-Bank hat man sich nun darauf verständigt, dass anstelle einer verbindlichen Finanzierungsvereinbarung mit einer Bank eine vorbehaltliche Bürgschaftszusage seitens der Stadt ausreichend für die weitere Antragsbearbeitung ist.

Der Erhöhung der Ausfallbürgschaft der Stadt Leimen zugunsten der Städtischen Wohnungs- und Grundstücksgesellschaft mbH Leimen auf 2.000.000 € wurde – vorbehaltlich der Genehmigung des Regierungspräsidiums – zugestimmt.

Verschiedenes

Nach verschiedenen Fragen unter Punkt „Verschiedenes“ schloss Oberbürgermeister Reinwald die Sitzung gegen 19.40 Uhr.

Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung 2024 findet am Donnerstag, dem 21. März 2024 um 18.30 Uhr im Ferdinand-Reidel-Saal des Neuen Verwaltungsgebäudes statt. Die Bevölkerung ist hierzu schon jetzt eingeladen.

Unter www.leimen.de – Rathaus & Service – Ämter/Öffentliche Protokolle können Sie die bereits unterschriebenen öffentlichen Protokolle einsehen.

Unter www.leimen.de – Rathaus & Service – Leimener Gemeinderat – Sitzungskalender können Sie unter dem entsprechenden öffentlichen Sitzungstermin unter „Detailliste“ auf die Sitzungsunterlagen und Protokolle zugreifen.

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Gemeinsam gegen Ausgrenzung und Diskriminierung – 

Leimener Erklärung für ein Zusammenleben in Vielfalt

Unsere Stadt ist geprägt von einem Zusammenleben im Geist der Offenheit und der Verständigung. Dieses Selbstverständnis gilt es zu bewahren und aktiv fortzuschreiben. Auf der Grundlage jener weltanschaulichen und religiösen Überzeugungen, die für die Würde, das Wohl, die Achtung und die Freiheit eines jeden Menschen einstehen, besteht die Verpflichtung, ein gelingendes Zusammenleben in einer von Vielfalt geprägten Gesellschaft zu gestalten.

Deshalb stellt sich der Leimener Gemeinderat geschlossen gegen jede Art von Ausgrenzung und Diskriminierung, sei es wegen ethnischer Zugehörigkeit, Herkunft, Nationalität, Religion, Alter, Geschlecht, Aussehen, Einschränkung, Lebensstil oder Weltanschauung. Gerade die Vielfalt bereichert unsere Gesellschaft! Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung respektiert uneingeschränkt die Würde jedes Menschen.

Das Zusammenleben in unserer städtischen Gemeinschaft bedarf der Pflege, der Fürsorge und des Engagements aller gesellschaftlichen Kräfte. Wir wollen einen Beitrag leisten für eine Stadtgesellschaft, die von Inklusion und Solidarität geprägt ist. Niemand darf insbesondere aufgrund der sozialen oder ethnischen Herkunft, der Hautfarbe, des Geschlechts, der geistigen, psychischen oder körperlichen Fähigkeiten, des Alters, der sexuellen oder geschlechtlichen Identität, der Religion oder Weltanschauung herabgewürdigt oder diskriminiert werden.

Demokratie lebt von verschiedenen Meinungen, vom Diskurs über die richtigen Antworten und von der Kompromissbereitschaft. Verkürzte Sichtweisen und scheinbar einfache Antworten versperren den Weg zu gemeinsamen Lösungen. Nationalistisches Denken führt in die Isolation, wirtschaftlichen Abschwung und letztendlich in die Bedeutungslosigkeit. Wir widersetzen uns Ausgrenzung, Diskriminierung und der Unterwanderung durch nationalistische und völkische Ideologien. Auch diese führten zu zwei Weltkriegen.

Schützen wir gemeinsam unsere Freiheit und unsere Werteordnung!

Verteidigen wir unsere im Grundgesetz verankerten Rechte und Regeln!

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Kurz-URL: https://leimenblog.de/?p=175895

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