Nachlese zur Leimener Ratssitzung vom 29.7. – Video mit Bürgermeisterin Claudia Felden
Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe genehmigt – Treffpunkt Leimen und Starkregenrisikomanagement erläutert.

Bürgermeisterin Claudia Felden erläutert die wesentlichen Beschlüsse der Leimener Gemeinderatssitzung vom 29. Juli 2025
(30.7.25 mu) Am Dienstag, dem 29. Juli 2025 fand die 7. öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Sie wurde pünktlich um 18.30 Uhr durch Oberbürgermeister John Ehret eröffnet. Eine bedauerliche Mitteilung erfolgte zu Beginn durch Stadtrat Mathias Kurz. Er teilte mit, dass der langjährige Stadtrat Rudolf Woesch aus gesundheitlichen Gründen mit sofortiger Wirkung sein Mandat niederlegen müsse, was im Gremium auf großes Bedauern, aber auch Verständnis stieß.
Die formalen Punkte 1 bis 4 waren gewohnt schnell abgehandelt.
In Anbetracht der derzeitigen Wetterlage war der TOP 5 von großer Aktualität, es ging um das Starkregenmanagement. Das Ingenieurbüro geomer stellte die Ergebnisse des Starkregenrisikomanagements in der Sitzung vor. Der Gemeinderat beschloss am 31. März 2022 die Erstellung eines kommunalen Starkregenrisikomanagements in Zusammenarbeit mit Nußloch und Sandhausen. Ziel ist die Minimierung bzw. Verhinderung von Überflutungsschäden und Risiken für Leib und Leben vor, während und nach Starkregenereignissen. Es wurden drei Szenarien erarbeitet:
1. seltenes Ereignis = mit einer Jährlichkeit von 30 Jahren. Bei diesem Abflussszenario sind Anlagen der Stadtentwässerung in der Regel überlastet und Überflutungen in der Fläche treten auf.
2. außergewöhnliches Ereignis = mit einer Jährlichkeit von 100 Jahren. Bei diesem Abflussszenario können weite Bereiche überflutet werden.
3. extremes Ereignis = bei diesem Szenario treten großflächige Überflutungen auf.
Letzter Teil eines Starkregenrisikomanagements ist dann die Erstellung eines Handlungskonzeptes, bei dem es um die Information der Bevölkerung, das Krisenmanagement, Regelungen beispielsweise im Flächennutzungsplan oder um kommunale Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen geht.
Wichtig ist aber auch die Pflicht zur Eigenvorsorge, die gesetzlich geregelt ist. Die Starkregengefahrenkarten können beim städtischen Bauamt oder unter www.starkregengefahr.de (als dynamische Karte, zusätzlich Infos zum Thema Starkregen und Flusshochwasser) eingesehen werden.
Im Mittelpunkt der Sitzung standen dann die Jahresabschlüsse 2023 der Eigenbetriebe. Die umfangreichen Zahlenwerke wurden wie in den vergangenen Jahren gemeinsam behandelt und zusammen mit dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes einstimmig vom Gemeinderat genehmigt.
Das Schwimmerbecken im Freibad wurde im Rahmen eines erheblichen Wasserschadens unterspült und beschädigt. Die ursächlichen Mängel wurden bereits größtenteils beseitigt, so dass jetzt das durch Unterspülungen stark verformte Schwimmerbecken angegangen werden muss. Teile der Bodenkanäle wurden aus ihren Verankerungen gerissen und müssen somit komplett erneuert werden, da eine Teilsanierung des Bodens nicht mehr möglich ist. Es ist zwingend erforderlich, dass die Sanierungsarbeiten im Spätjahr 2025 bzw. Frühjahr 2026 durchgeführt werden müssen, jedoch vor der Freibadsaison 2026. Nach Dokumentation und Bewertung muss die Ausschreibung noch im Spätjahr 2025 erfolgen, um für die Saison 2026 gerüstet zu sein.
Die vom Ing. Büro geschätzten Kosten belaufen sich bei den jeweiligen Varianten auf:
- Variante 1: Sanierung Schwimmerbecken Freibad 285.500 €
- Variante 2: wie Variante 1 einschl. Anbau einer seitlichen Treppe 398.500 €
- Variante 3: wie Variante 2 inkl. Erweiterung von 33m auf 50m 1.305.000 €
Bei einer Ausschreibung bleiben die im aktuellen Haushaltsjahr anfallenden Kosten überschaubar und können durch die bestehenden Ansätze 2025 abgedeckt werden. Die entsprechend der gewählten Variante anfallenden Investitionskosten werden in den Wirtschaftsplan 2026 aufgenommen. Der Gemeinderat entschied sich nach einer kurzen Beratung grundsätzlich für die Variante 2 und bat um schnellstmögliche Umsetzung.
Danach wurde der aktuelle Sachstand zum Projekt „Treffpunkt Leimen“ erläutert. Die extern tätigen Fachplaner und Ingenieure haben die Vorgaben aus dem Gemeinderatsbeschluss vom 30. Januar 2025 geprüft und in ihre Planungen eingearbeitet. In einer Bürgerversammlung am 8. Oktober werden die Ergebnisse dann der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Der April 2026 ist derzeit für den Beginn der Arbeiten vorgesehen.
Der Gemeinderat hat am 21. September 2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich der Heltenstraße“ beschlossen. Zur Sicherung der Planung wurde eine Veränderungssperre beschlossen, die aber nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft tritt, wenn keine neue Satzung erlassen wird. Der Gemeinderat stimmte dieser neuen Satzung einstimmig zu.
Nach einigen kurzen Fragen unter Punkt „Verschiedenes“ schloss Oberbürgermeister Ehret die öffentliche Sitzung um 21.15 Uhr.
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung 2025 findet nach der Sommerpause am Donnerstag, dem 25. September 2025 um 18.30 Uhr im Ferdinand-Reidel-Saal des Neuen Verwaltungsgebäudes statt. Die Bevölkerung ist hierzu schon jetzt eingeladen.
Unter www.leimen.de – Rathaus & Service – Ämter/Öffentliche Protokolle können Sie die bereits unterschriebenen öffentlichen Protokolle einsehen.
Unter www.leimen.de – Rathaus & Service – Leimener Gemeinderat – Sitzungskalender können Sie unter dem entsprechenden öffentlichen Sitzungstermin unter „Detailliste“ auf die Sitzungsunterlagen und Protokolle zugreifen.
Kurz-URL: https://leimenblog.de/?p=193530












































