Nasses Herbstwetter, aber der Frühling streckt schon seine Fühler aus
(fwu – 23.2.20) Eis und Schnee sind dieses Jahr wohl nur noch für die Höhenlagen eingeplant, ansonsten herrscht mildes, regnerisches Wetter und die Pflanzen- und Tierwelt bekommt bereits Frühlingsgefühle. Dem trugen auch ein halbes Dutzend freiwilliger Helferinnen und Helfer Rechnung, die den Kirchgarten der Mauritiuskirche von Unkraut befreiten, Büsche und Sträucher beschnitten und frischen Mulch aufbrachten.
Auch die frische Bepflanzung des Jakobsbrunnen in der Heltenstraße mit Frühlingsblumen erfreut das Herz des aufmerksamen Passanten. Ein Dank geht hier an Inge Hess und die Anwohnerin Inge Oestringer, die sich dieses Brunnens jedes Jahr wieder annehmen.
Ach ja – die ersten frühen Kirschbäume stehen ebenfalls schon voll in Blüte.
Vor dem „amtlichen“ Beginn der Vegetationsperiode am 01. März weist das Ordnungsamt auf die Bestimmungen des Straßengesetzes hin, wonach die Benutzung von Straßen und Gehwegen durch Bäume und Sträucher nicht eingeschränkt oder gar behindert werden darf. Auch dürfen Straßenlampen und Verkehrszeichen nicht durch Äste und Zweige so verdeckt werden, dass sie ihre Schutzfunktion nicht mehr erfüllen können.

Der Kirchgarten der Mauritiuskirche wurde von freiwilligen Helferinnen und Helfern frühlingsfertig gemacht
Nach dem Straßengesetz soll über Gehwegen ein Profil von min. 2,50 m Höhe und über Fahrbahnen ein Profil von min. 4,50 m freibleiben. Auch seitlich dürfen Äste und Zweige nicht in den Straßenraum hineinragen.
Die Grundstücksbesitzer werden gebeten, die Bäume und Sträucher auf ihrem Grundstück im Hinblick auf diese Bestimmungen zu überprüfen und gegebenenfalls bis spätestens 28.02.2020 zurückzuschneiden. Natürlich ist hierbei nicht nur der jetzige Zustand zu berücksichtigen, sondern auch der bevorstehende Austrieb.
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