Nußloch: Schöffen und Jugendschöffen gesucht

Nußloch. Schöffenwahl für die Jahre 2009 – 2013

Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2009 – 2013 gewählten Schöffen endet am 31.12.2013. Auf Ersuchen des Herrn Präsidenten des Landgerichts Heidelberg für die Geschäftsjahre 2014 – 2018 hat der Gemeinderat eine neue Vorschlagsliste aufzustellen. Die Zahl der in diese Liste aufzunehmenden Personen wurde in Anlehnung an die Einwohnerzahl der Gemeinde auf 21 festgesetzt.

Bei der Aufstellung der Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Ge-schlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Bei der Aus-wahl der Personen für die Vorschlagsliste ist darauf zu achten, dass diese von den geistigen, körperlichen und sonstigen Anforderungen her für das Schöffenamt geeignet sind. Wählbar sind nur Deutsche im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz. Zum Amt des Schöffen sollen Personen nicht berufen werden, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben bzw. Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden. Ferner sollen Personen nicht berufen werden, die aus gesundheitlichen Gründen oder mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache zu dem Amt nicht geeignet sind. Nicht vorgeschlagen werden können Personen, die derzeit noch das Amt eines ehrenamtlichen Richters in der Strafrechtspflege begleiten und dies bereits in der zweiten aufeinander folgenden Wahlperiode innehaben.

Ablehnungsberechtigt sind u. a. Personen, die Mitglieder der Parlamente sind, ferner Perso-nen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Ende der Amtsperiode vollenden würden sowie Personen, die glaubhaft machen, dass die Ausübung des Amtes für sie oder einen Dritten wegen Gefährdung oder erheblicher Beeinträchtigung einer ausreichenden wirtschaftlichen Lebensgrundlage eine besondere Härte bedeutet.

Interessenten für das Schöffenamt erhalten Bewerbungsunterlagen bei Hauptamtsleiter Bernhard Krug im Rathaus, Zimmer 1 06, Tel. 901-101. Die Bewerbungen sollten bis spätestens 12. April 2013 im Rathaus vorliegen.

Neue Jugendschöffen gesucht – Voraussetzung: Lebenserfahrung und Menschenkenntnis – Bewerbungen ab jetzt

Im ersten Halbjahr 2013 werden bundesweit neue Jugendschöffen für eine fünfjährige Amtszeit ab 2014 gewählt. Bewerbungen bei den Kommunen des Rhein-Neckar-Kreises sind bereits jetzt möglich. Um dieses Ehrenamt auszuüben, ist kein juristisches Fachwissen nötig, Alltags- und Lebenserfahrung sowie Menschenkenntnis sind hingegen von großer Bedeutung.

Das Wahlverfahren ist bundesrechtlich einheitlich geregelt. Der Jugendhilfeausschuss des Rhein-Neckar-Kreises schlägt dabei doppelt so viele Kandidaten wie an Schöffen benötigt werden dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte 2013 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird. Auf der Vorschlagsliste soll die Bevölkerung möglichst nach Alter, Geschlecht, Beruf und sozialer Stellung abgebildet sein. Organisiert wird die Schöffenwahl im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis von Thomas Holzer, stellvertretender Leiter des Haupt- und Personalamt, und Ulrich Schefcik, Gruppenleiter Jugendgerichtshilfe im Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in den Städten und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises wohnen und am 1. Januar 2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, das zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige wie beispielsweise Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer oder Strafvollzugsbedienstete und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

„Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen. Das bedeutet, das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können“, beschreibt Ulrich Schefcik die Voraussetzungen. Auch werde von den Bewerbern Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Darüber hinaus müssen die Schöffen Beweise würdigen können. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Dieses verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung.

Schöffen sind mit Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. „Gegen beide Schöffen kann somit niemand verurteilt werden“, beschreibt Schefcik die große Verantwortung, die dieses Ehrenamt mit sich bringt. Und fügt hinzu, dass den ehrenamtlichen Richtern zudem große Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt werde.

Interessenten für das Amt des Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 31. März 2013 an das Bürgermeisteramt ihrer zuständigen Wohngemeinde. Das entsprechende Bewerbungsformular gibt es auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de. Wer sich darüber hinaus über das Schöffenamt informieren möchte, kann dies unter www.schoeffenwahl.de tun.

 

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