Öffentliche Gemeinderatssitzung Sandhausen vom 26. Juni 2017
– 816 Kinder finden 2017/2018 einen Betreuungsplatz in Sandhäuser Kindertageseinrichtungen –
– Veränderungssperre zum Bebauungsplan Hauptstraße I und Hauptstraße II verlängert-
– Baumgräbergestaltung auf dem Waldfriedhof –
Die diesjährige Kindergartenplanung für das Kindergartenjahr 2017/18 ist geprägt von der Entscheidung einen neuen Kindergarten mit 4 Gruppen für Kinder unter 3 Jahren und zwei Gruppen für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt zu bauen. Obwohl nach jetzigem Stand alle angemeldeten Kindergartenkindern von 3-6 Jahren im kommenden Jahr ein Kindergartenplatz angeboten werden kann, seien die derzeitigen Einrichtungen an ihre Kapazitätsgrenze gekommen, erklärte Hauptamtsleiter Köhler bei der Präsentation der Planung für das kommende Kindergartenjahr. Daher schlug die Verwaltung vor, eine zweite Kindergartengruppe als Ganztagsgruppe im Naturkindergarten mit einer Betreuungszeit von bis zu 9 Stunden zu eröffnen. Als Vorgabe des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales seien hierzu ein Schlafwagen sowie die Bereitstellung eines Mittagessens erforderlich. Ein spürbares Interesse an Tagesplätzen sei nach Aussage der Leitungen der Naturkindergärten aus Wiesloch und Wilhelmsfeld vorhanden und würde von vielen Eltern angenommen.
Die Investitionskosten für den zusätzlichen Bauwagen belaufen sich auf 45.000 €, könnten sich durch die Beantragung von Fördermitteln jedoch noch reduzieren. Die derzeitig bestehende Gruppe des Naturkindergartens mit 6 Betreuungsstunden würde bei Eröffnung einer Tagesgruppe eventuell um eine Stunde verlängert, dies werde noch geprüft.
Bei der Betreuung der unter 3-Jährigen könne nach jetzigem Stand mit derzeit 115 Betreuungsplätzen nicht allen Eltern im Kleinkindbereich ein Betreuungsplatz angeboten werden. Um Abhilfe zu schaffen, schlug die Verwaltung daher vor, im Kinderhaus Wirbelwind eine der 5 reinen Krippengruppen für 0-3 Jahre in eine Krippengruppe für 2-3-Jährige mit 12 Plätzen umzuwandeln. Auf diese Weise würden 2 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 2-3 Jahren entstehen.
Keine Veränderungen ständen beim evangelischen Kindergarten „Schatzkiste“ an, der wie bisher 3 Gruppen mit Altersmischung und verlängerten Öffnungszeiten zur Verfügung stellt. Auch im katholischen Kindergarten St. Elisabeth und im Kindergarten St. Josef seien keine Änderungen vorgesehen, da diese mit allem Nötigen ausgestattet wurden, erläuterte Hauptamtsleiter Köhler auf Nachfrage Gemeinderat Liebetraus. Generell seien die konfessionellen Kindergärten aber genauso gefüllt wie die kommunalen. Bürgermeister Kletti bedankte sich daher ausdrücklich für die gute Mitarbeit der konfessionellen Träger.
Mit der Bereitstellung von 185 Schülerbetreuungsplätzen in der Betreuung an der Grundschule, der Kernzeit- und der Hortbetreuung für das Schuljahr 2017/2018 kann der Bedarf aktuell zu 93 % gedeckt werden. In Summe können nach der Schülerbetreuungs- und Kindergartenplanung 2017/18 816 Kinder in Kindertageseinrichtungen in Sandhausen betreut werden.
Dass es nicht einfach sei, die Planung von über 800 Kindern zu organisieren und dabei die Anforderungen der Eltern und die Kostenseite zu berücksichtigen, lobte Gemeinderat Herzog, der in der Bereitstellung des Schlafwagens und der Schaffung eines neuen Kindergartens eine gute Lösung sah das Kapazitätsproblem zu lösen. Vor allem bei den Krippenplätzen hoffte er ebenso wie Gemeinderat Dr. Horn, dass sich mit dem neuen Kindergarten die Situation verbessern wird. Im Bereich des freiwilligen Betreuungsangebots der Verlässlichen Grundschule regte Dr. Horn an, diese in eine Ganztagesgrundschule umzuwandeln und erkundigte sich nachfolgend nach dem Landesrichtsatz für Elternbeiträge 2017/18 sowie der Erhöhung der Kinder- und Schülerbetreuungsgebühren 2017/18. Kämmerer Wangler zeigte, dass die Kinder- und Schülerbetreuungsgebühren im Ü3 bei 111€ liegen und somit etwas günstiger ausgefallen waren als zunächst angenommen; der U3-Bereich mit 325 € habe sich nicht geändert. Dass die Kosten in der Kinder- und Schülerbetreuung stetig steigen, stellte Gemeinderat Klinger fest, fügte jedoch hinzu, dass das Geld bei den Jüngsten gut angelegt sei. Der neue Naturkindergarten, ergänzte er, hätte sich nach seiner Anlaufphase inzwischen „berappelt“ und biete den Vorteil, dass die Kinder sich viel bewegten. In der Unterhaltung sei dieser letztlich aber nicht teurer als ein konventioneller Kindergarten. Auch Gemeinderat Lauterbach konnte den Vorschlägen der Verwaltung zustimmen, seien die Kinder doch die Jugendlichen von morgen. Hinsichtlich einer längeren Öffnungszeit von 7-17 Uhr interessierte ihn, ob es Nachfragen von Eltern gebe, die eine längere Öffnungszeit benötigten. Dies sei bisher nicht der Fall, aber man sei bemüht im Einzelfall zu helfen, könne aber dennoch nicht einen rund-um-die Uhr-Service bieten, erklärte Kletti.
Gemeinderat Hettinger interessierte sich dafür, was unter einer redundant freien Auswertung zu verstehen sei, was Hauptamtsleiter Köhler dahingehend beantworten konnte, dass Mehrfachanmeldungen nur einfach gewertet würden. In der nachfolgenden Abstimmung wurden die Beschlussvorschläge der Verwaltung einstimmig angenommen.
Dass im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 29. Mai der Erwerb eines Grundstücks im Gewann Schwammerswiesen unter Verzicht der Ausübung des Pfandrechts im Gemeinderat beschlossen wurde, gab Bürgermeister Georg Kletti bekannt.
Zur Sicherung der Planung im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans Hauptstraße I, nördlich der Hauptstraße zwischen Heidelberger Straße und Kurzgasse, beschloss der Gemeinderat die seit 2014 bestehende Veränderungssperre um ein weiteres Jahr zu verlängern. Das Bebauungsplanverfahren wird voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte fortgeführt werden, erklärte Ortsbaumeister Schirok auf Nachfrage Gemeinderätin Maaßbergs.
Ebenso stimmte der Gemeinderat der Verlängerung der Veränderungssperre für den Bebauungsplan Hauptstraße II – südlich der Hauptstraße zwischen Strang- und Kisselgasse zu.
Im Zuge der Erweiterung des Waldfriedhofs, die der Gemeinderat im Spätjahr 2015 beschlossen hatte, präsentierte Ortsbaumeister Michael Schirok als nächstes die Gestaltung der geplanten Baumgräber. Hierzu wurden 5 Bäume gepflanzt.
Zum Start der neuen Bestattungsart soll jedoch zunächst mit 2 Bäumen begonnen werden. Je ein Baum ist hierzu für Einzelgräber in Erdbestattung und für Doppelgräber in einer Röhre mit 2 Urnen vorgesehen. Die Grabstellen sollen kreisförmig um die Bäume angeordnet werden. Zudem erhält jeder Baum eine Blumenablage.
Insgesamt entstehen bei 5 Bäumen ca. 300 Grabstellen. Je nach Anteil der Doppelgräber reichten diese Grabstellen dann für 400-450 Urnenbestattungen aus, erklärte Schirok. Um ein einheitliches Bild zu erzielen und das Mähen des Grases zu erleichtern, könnten die Grabplatten aus Granit im Format 40×32 cm ausschließlich über die Gemeindeverwaltung bestellt werden, erläuterte Bürgermeister Kletti auf Nachfrage Gemeinderat Liebetraus, der sich überdies für die Bewurzelung der Bäume interessierte. Damit jeder Baum optimale Voraussetzungen zum Wachsen hat, wurde, so Schirok, der Boden ausgetauscht und die Wurzeln mit einer Rhizomensperre versehen, so dass diese ausschließlich nach unten verwurzeln können. Erfahrungswerte habe man hierzu beim Walter-Reinhard-Stadion sammeln können. Ob die Bewässerung über eine Beregnungsanlage erfolgen wird oder wie ursprünglich beschlossen über die natürliche Witterung, wird die Gemeindeverwaltung auf Vorschlag Gemeinderat Schneiders und Gemeinderat Herzogs kostenseitig überprüfen. Vielleicht sei auch eine Bewässerung nur in den ersten 5-6 Jahren erforderlich, fügte Gemeinderat Liebetrau hinzu, bis die Bäume groß genug seien und Schatten spendeten. Mit den Bestattungen kann voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte begonnen werden, nachdem die Gebühren für diese Bestattungsart kalkuliert wurden, stellte Schirok in Aussicht.
Mit dem Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften wurde die Gemeindeordnung in wesentlichen Punkten geändert. Daraus resultiert eine Neufassung der Richtlinien über die Veröffentlichung in den Gemeinde-Nachrichten Sandhausen. „Wir müssen das politische Geschehen den Bürgern vermitteln“, bestätigte Gemeinderat Scheid, der in der Anpassung ebenso wie Gemeinderat Günes eine Verbesserung sah, um dieser Aufgabe nachzukommen. Mit dem neuen § 20 Abs. 3 GemO wird den Fraktionen das Recht eingeräumt, ihre Auffassungen zu Angelegenheiten der Gemeinde im Amtsblatt darzulegen. Zudem ist eine sogenannte Karenzzeit vor Wahlen zu treffen, in der aufgrund des Neutralitätsgebots Veröffentlichungen unterbleiben müssen. Als Erweiterung wurde hinzugefügt, dass sich Artikel der Gemeinde-Nachrichten auch auf weltpolitische Themen beziehen dürfen.
Bei den nachfolgenden Stellungnahmen stellte Gemeinderat Klinger fest, dass sich durch die Novellierung der Richtlinie wenig verändert hatte. Denn Meinungsverschiedenheiten würden weiter bestehen und, so Gemeinderat Hettinger, könnten nach den Richtlinien unterschiedlich ausgelegt werden. Eine Zensur geschehe letztlich um gegenseitige Angriffe der Parteien vor allem vor der Wahl zu verhindern. Die Meinungsfreiheit bliebe davon jedoch unberührt, stellte Bürgermeister Kletti klar.
Unter dem Tagesordnungspunkt Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen durch die Gemeinde stimmte der Gemeinderat der Annahme von Spenden in Höhe von insgesamt 170,00 € zu.
Fragen und Anregungen der Gemeinderäte betrafen:
– Die Planung für das Carsharing mit „stadtmobil“
Die Verwaltung hat bereits konkrete Handlungsschritte unternommen.
– Die übermäßige Nutzung des Parkplatzes am Waldfriedhof durch Baufahrzeuge
Bemängelt wurde eine starke Nutzung des Parkplatzes seitens der Baufirma. Die Verwaltung versprach an dieser Stelle nachzusteuern.
– Die Bezuschussung der geplanten Flüchtlingsunterkünfte
Bürgermeister Kletti erklärte, dass die Abschaffung des alten Zuschussprogramms „Wohnraum für Flüchtlinge“ in der kritischsten Phase der Anschlussunterbringung ein Fehler gewesen wäre. Das neue Programm „Wohnraum BW 2016“ eignete sich nicht für die Unterbringung von Flüchtlingen in der jetzigen Phase, da es unflexibel sei und die Zuschussvoraussetzungen nach oben geschraubt wurden. Er werde hierzu eine abschließende Stellungnahme an die Gemeinderäte versenden.
– Die künftige Gestaltung des Alten Friedhofs
Durch die Belegungsrechte auf dem Alten Friedhof, die noch bis zum Jahr 2025/30 bestünden, sei eine Umgestaltung derzeit noch verfrüht, erklärte Bürgermeister Kletti.
– Ungepflegte Gräber auf dem Waldfriedhof
Es wurde darauf hingewiesen, dass bestehende aber auch geräumte Gräber der Pflege bedürfen.
– Den Radweg an der Lärmschutzwand im Baugebiet Mühllach II
Angeregt wurde eine Nachbesserung, um Abkürzungsmöglichkeiten durch die Radfahrer zu vermeiden.
In der Fragestunde der Bürgerinnen und Bürger regte man an
– die Brombeer- und Brennesselsträucher entlang der Verbindungstreppe Schützenstraße/Kirchstraße zu beseitigen und lobte die wunderschön angelegten Blumenbeete durch den Bauhof.
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