Offener Brief der CDU-Kreistags-Fraktion an die Kanzlerin

Frau Bundeskanzlerin
Dr. Angelika Merkel
Willi-Brandt-Straße 1
11012 Berlin

Koalitionsverhandlungen über das Regierungsprogramm 2013 – 2017

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

herzliche Glückwünsche zu dem mehr als überzeugenden Wahlergebnis!

Nunmehr beginnt die schwierige Arbeit, eine regierungsfähige Mehrheit im Bundestag zu finden. Wir bitten Sie dabei, die berechtigten Interessen des Rhein-Neckar-Kreises und der Stadt- und Landkreise zu berücksichtigen. Im einzelnen handelt es sich insbesondere um folgenden dringenden Handlungsbedarf:

2276 - Bruno SauerzapfA. Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe Seit Jahren ist die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen über-fällig und wird in verschiedenen Gremien diskutiert. Im Sommer 2012 haben sich Bund, Länder und Kommunen im Rahmen der Fiskalpakt-Vereinbarung darauf verständigt, in der nächsten Legislaturperiode ein neues Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung zu schaffen, das die rechtlichen Vorschriften der Eingliederungshilfe in der bisherigen Form ablösen soll.

Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung und der gleichzeitig zu verfolgende Ausbau einer inklusiven Infrastruktur sind dabei gesellschaftspolitische Aufgaben, an deren Umsetzung sich alle politischen Akteure beteiligen müssen. Dies muss einhergehen mit einer ge-meinsamen Finanzierungsverantwortung von Bund, Ländern und Kommunen. Auch die Fachverbände für Menschen mit Behinderung erwarten, dass sich der Bund künftig maßgeb-lich an den Kosten der Eingliederungshilfe beteiligt. Im Kontext der sozialen Leistungen ge-ben die Sozialämter der Landkreise und kreisfreien Städte bereits mehr als 50 % der Leistun-gen für die Eingliederungshilfe aus. Die Fallzahlen steigen seit Jahren zwischen 1,5 und 3 %. Am stärksten ist der Anstieg bei Menschen mit seelischen Behinderungen. Aber selbst wenn die Fallzahlen nicht steigen, führen Tarifabschlüsse und ein Ausbau des Versorgungssystems sowie die Zielsetzungen der Inklusion zwangsläufig zu Mehrausgaben bei der Eingliede-rungshilfe. Im Kreishaushalt des Jahres 2014 wird mit einem Kostenanstieg gegenüber dem Vorjahr mit rd. 4 Mio. Euro gerechnet. Auf lange Sicht können die Kreise diese Belastungen alleine nicht mehr finanzieren, ohne Gefahr zu laufen, dass freiwillige Aufgaben, die kenn-zeichnend sind für die kommunale Selbstverwaltung, nicht mehr wahrgenommen werden können. Seit Jahren wird in diesem Zusammenhang bereits über ein Bundesteilhabegeld für behinderte Menschen als ein der Eingliederungshilfe vorgelagerter Nachteilsausgleich diskutiert. Durch den Bund finanziert, soll das Bundesteilhabegeld zur eigenständigen Verwendung für Teilha-bebedarfe der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zur Verfügung stehen. Der Leis-tungsberechtigte, der aufgrund der besonderen Schwere seiner Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig sein kann, soll über einen Geldbetrag zum Nachteil-sausgleich verfügen. Orientiert an der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz könnte dieser Betrag monatlich 600,– € betragen. Da das Bundesteilhabegeld der Eingliederungshilfe vorgelagert ist, würde es einen Teil des Bedarfes decken, der bislang über die Eingliederungshilfe finanziert wird oder – je nach Kon-struktion – wäre es bei der Eingliederungshilfe als Einkommen anzurechnen.

B. Neuordnung der Pflegeversicherung Ebenso steigen die Ausgaben des Kreises für die Hilfen zur Pflege. Etwa ein Drittel der stati-onären Pflegekosten werden über das Sozialamt finanziert. Im Hinblick auf die demografische Entwicklung wird der Anteil pflegebedürftiger Menschen immer mehr steigen. Hinzu kommt noch, dass immer mehr Menschen älter werden und damit an Demenz erkranken. Pflegebe-dürftige haben Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen, wenn häusliche und teilstationäre Pflege nicht möglich sind oder wegen der Besonderheit des Einzelfalles nicht in Betracht kommen. Die Pflegekassen zahlen dazu gestaffelt nach Pflegestufen Zuschüsse. Die-se Zuschüsse reichen bei weitem nicht mehr aus, um den pflegerischen Aufwand abzudecken. In der Folge müssen die Landkreise bzw. kreisfreien Städte die entstehenden Belastungen decken. Insofern trägt auch eine Erhöhung der Pauschalbeträge dazu bei, die sozialen Leis-tungen des Kreises zu entlasten. Insbesondere würde aber eine Erhöhung der Pauschalbeträge dazu führen, dass betroffene Menschen länger von ihren eigenen Finanzmitteln leben könnten und erst zu einem späteren Zeitpunkt in den Leistungsbezug des Sozialamtes geraten. Die Folge wäre, dass der Beitragssatz für die Pflegeversicherung anzuheben ist.

C. Auslaufen der GFVG-Förderung bzw. des Entflechtungsgesetzes nach 2019

Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Öffentlichen Personennahverkehr mit einem Investitionsvolumen von über 50 Mio. € können derzeit bei Vorliegen der Förder-voraussetzungen in Bezug auf die zuwendungsfähigen Baukosten zu 60% durch den Bund und zu 20% durch das Land gefördert werden. Auf die kommunale Seite entfallen entspre-chend die restlichen 20% der zuwendungsfähigen Baukosten und daneben die gesamten Pla-nungskosten und alle nicht zuwendungsfähigen Baukosten.

Nach dem Entflechtungsgesetz laufen nun die Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrs-verhältnisse in den Gemeinden bis zum 31.12.2019 aus. Dies bringt für die kommunale Seite in zweierlei Hinsicht erhebliche finanzielle Risiken, bzw. Belastungen mit sich.

Zum Einen handelt es sich um Kostenrisiken für bereits begonnene Maßnahmen wie der wei-tere Ausbau der S-Bahn Rhein-Neckar, wenn hier der Abschluss der Maßnahme nicht vor 2019 realisiert werden kann. Zum Anderen handelt es sich um Kostenrisiken, die in der Ungewissheit der Finanzierung nach 2019 begründet sind. Dies betrifft Ausbau- und Erneuerungsmaßnahmen im Schienenpersonennahverkehr bzw. bei Stadtbahnen, Lückenschlüsse im bestehenden Netz oder auch den weiteren barrierefreien Ausbau der Haltestellen, der nach dem novellierten Personenbeförderungsgesetz bis 2022 gesetzlich vorgeschrieben ist.

Um einen Planungs- und Investitionsstillstand im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs zu verhindern, ist eine weitere finanzielle Förderung für Aus- und Neubaumaßnahmen in diesem Bereich von Seiten des Bundes über 2019 hinaus sicherzustellen.

D. Reform der Krankenhausfinanzierung:

Bei der Reform der Krankenhausfinanzierung müssten folgende Punkte beachtet werden:

1. Qualifiziertes Personal

Das für die Behandlung der Patienten notwendige und qualifizierte Personal muss von den Krankenkassen finanziert werden. Ärztemangel und Pflegenotstand stehen vor der Tür. Die Attraktivität dieser Gesundheitsberufe muss gesteigert und die Arbeitsbedingungen verbessert werden. Wenn Tarifsteigerungen nicht refinanziert werden, bleibt nur der Personalabbau und der führt zur Arbeitsverdichtung und dies zur Unzufriedenheit und Abwanderung.

Deutschland benötigt eine Erhöhung der Zahl der Studienplätze und diese sollten nicht nur über den NC ausgewählt werden. Die politisch geprägten Diskussionen um den Pflegenotstand schrecken noch mehr Berufsinteressenten ab. Werbeaktionen und befristete Pflegeförderprogramme reichen jetzt nicht mehr aus. Der Pflegeaufwand wird immer höher. Die Personalbemessung sollte vom INEK ermittelt und im Rahmen der DRG-Fallpauschalen transparent refinanziert werden. Neben den Tarifsteigerungen müssen auch andere Perso-nalkostenerhöhungen (z.B. Bereitschaftsdienstkosten oder Mindestbesetzungen in kleine-ren, notwendigen Kliniken) über die DRG finanziert werden.

2. Bettenkapazität:

Eine Überversorgung in den Städten kann die Unterversorgung im ländlichen Raum nicht ausgleichen. Die Krankenhausplanung und -finanzierung sollten die Entfernungen zu an-deren Kliniken und die tatsächlichen Versorgungsaufträge berücksichtigen, ebenso die Aufgaben der Notfallversorgung.

3. Basis- und Vorhaltekosten:

Die hohen Basiskosten einer kleinen Klinik im ländlichen Raum werden im DRG-System nicht berücksichtigt. Kleinere Häuser können wegen der geringen Einwohnerzahl weder eine Spezialisierung umsetzen noch die notwendigen Fallzahlen steigern. Mehrleistungen sollten nicht erst nach ca. 3 Jahren voll finanziert werden und dürfen nicht zu einer Absen-kung des landesweiten Basispreises für alle Krankenhäuser führen.

4. Krankenkassen/MDK:

Es entsteht ein hoher bürokratischer Aufwand durch die Prüfung der Fallpauschalenab-rechnung durch den MDK. Die Kassen setzen Prüfprogramme ein, um die lohnenswerten Fälle für eine Prüfung zu ermitteln. Sie fordern Sanktionen, da jede 2. Klinikrechnung einen Fehler haben soll. Sie sagen nicht, dass sie 85 % der Fälle gar nicht prüfen, weil dort vermutlich keine erlösrelevante Falschabrechnung erfolgen kann.

5. Leistungsausweitung und Kosten:

Die Patienten haben eine längere Lebenserwartung, eine andere Freizeitgestaltung und ho-he Ansprüche an die Gesundheitsversorgung (stationär und ambulant). Die Leistungsbegrenzung ist nicht Aufgabe der Kliniken, sondern der Politik oder evtl. auch der Krankenkassen (z.B. Zweitgutachten bzw. Einweisung zur OP). Die Gesundheit von Patienten und Mitarbeitern kostet (mehr) Geld. Zur Subventionierung könnte auf die Mehrwertsteuer bei verordneten Medikamenten verzichtet werden.

Liebe Frau Bundeskanzlerin wir wissen, dass die Bewältigung dieser Herausforderungen bei Ihnen in guten Händen ist, und wir bitten Sie ,die von uns gemachten Vorschläge bei den kommenden Verhandlungen zu berücksichtigen.

Mit den besten Grüßen

Bruno Sauerzapf, Fraktionsvorsitzender

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