Offenlage des Entwurfs des Leimener Lärmaktionsplans Runde 3

Der Entwurf des o.g. Lärmaktionsplans liegt in der Zeit vom

                                         18.01.2021 bis einschließlich 19.02.2021

bei der Stadtverwaltung Leimen, Bauamt, Rathausstraße 1-3, 3.OG, Zi.Nr. 3.17 während der Dienststunden öffentlich aus.

Dienststunden sind von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Montags von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, dienstags von 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr und donnerstags von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr.

Die Rohrbacher Straße mit Tempo-30-Reduzierung

Parallel dazu stellt die Stadt Leimen den Entwurf des Lärmaktionsplans auch im Internet auf der Homepage der Stadt Leimen unter www.leimen.de/de/rathaus-service/aemter/oeffentliche-protokolle/laermaktionsplan bereit.

Bitte beachten Sie unsere Regelungen zum Besucherverkehr und vereinbaren Sie vor einer persönlichen Vorsprache im Rathaus entweder telefonisch oder per Mail einen Termin.

Während der Auslegungsfrist sowie bis spätestens 05.03.2021 können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Leimen, Rathausstraße 8, 69181 Leimen, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben können.


Lärmaktionsplanung in Leimen

Runde 1 und 2

Mit der Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rats vom 25.06.2002 über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) wurden von der EU neue Wege zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm eingeleitet.

Ziel ist es, ein gemeinsames Konzept festzulegen, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Die Richtlinie sieht dabei ein zweistufiges Verfahren vor. Nach einer Ermittlung der Umgebungslärmpegel und den daraus resultierenden Betroffenheiten sind daran anschließend geeignete Maßnahmen zur Geräuschminderung in Lärmaktionsplänen zusammenzustellen.

Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Erfassung der Lärmbelastung durch Lärmkarten (Lärmkartierung), zur Information der Öffentlichkeit über die Belastung durch Umgebungslärm und zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen bei problematischen Lärmsituationen unter Mitwirkung der Öffentlichkeit und schließlich zur Information der EU-Kommission über die Kartierung und die Lärmaktionsplanung.

National umgesetzt in der Bundesrepublik Deutschland wurde die Umgebungslärmrichtlinie im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005) in den §§ 47a-f des BImSchG (6. Teil: Lärmminderungsplanung) und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV), 6. März 2006.

Aus dem Wortlaut des § 47d Abs. 1 BImSchG lässt sich ableiten, dass sich neben den Ballungsräumen grundsätzlich alle Gemeinden, in denen im Ergebnis der Lärmkartierung Geräuschimmissionen auf bewohnte Gebiete einwirken, mit dem Verfahren der Lärmaktionsplanung auseinandersetzen müssen – unabhängig von der Höhe der Immissionen und Betroffenenzahlen.

Zuständig für die Lärmaktionsplanung sind nach § 47 e Abs. 1 BImSchG die Gemeinden sowohl in Ballungsräumen als auch entlang von Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken. Bei der Aufstellung werden sie fachlich von Landesbehörden so weit wie möglich unterstützt.

Somit ist klar, dass auch in Leimen eine Lärmaktionsplanung zu erfolgen hatte.

Die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten aus der Umgebungslärmrichtlinie ist zwar vorrangiges Ziel, gleichzeitig bietet die Lärmaktionsplanung auch die Möglichkeit, Lärmbelastungen für viele Betroffene zu senken und die Lebensqualität in den Städten und Gemeinden zu erhöhen.

Die Stadt Leimen liegt im nordwestlichen Teil von Baden-Württemberg mit einer Gesamteinwohnerzahl von ca. 26.000. Leimen besteht aus den drei Stadtteilen Leimen-Mitte mit Lingental, St. Ilgen und Gauangelloch mit Ochsenbach.

Zwischen den beiden Stadtteilen Leimen-Mitte und St. Ilgen verläuft die Bundesstraße B 3. Als Ortsdurchfahrt verläuft durch den Stadtteil Leimen-Mitte zudem die Landesstraße L 594 (Rohrbacher Straße) in Nord-Süd Richtung. Die Landesstraße L 600 verbindet den Norden Leimens über Lingental und weiterführend über die K 4161 mit Gauangelloch. Weitere Verbindungen zwischen den Stadtteilen stellen mehrere Kreisstraßen her. Die Eisenbahnstrecke 4000 der DB AG verläuft in Nord-Süd-Richtung durch den Stadtteil St. Ilgen. Anlage 1 zeigt einen Übersichtslageplan des Stadtgebiets und der Hauptverkehrsadern.

Die hier vorgelegte Lärmaktionsplanung von Leimen ist als Chance zu verstehen, langfristig die Lebensqualität zu verbessern und die Attraktivität der Stadt zu erhöhen.

Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) erfolgt im Mai 2014 zum Entwurf des Lärmaktionsplans vom 17.02.2014.

Stellungnahmen der TöB und Bearbeitungsvermerke der Verwaltung zum Entwurf des LAP vom 17.02.2014 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und die erneute Anhörung der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 23.01.2017 – 22.02.2017. Stellungnahmen waren während der Offenlage und darüber hinaus bis zum 08.03.2017 möglich. 

Fragen und Anregungen zum Entwurf des LAP vom 06.12.2016

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