Pandemiestufe 2 tritt in Kraft – Corona-Verordnung wird angepasst
(mu 14.10.2020) Das Kabinett in Stuttgart hat aufgrund der leider stark ansteigenden Infektionszahlen im Land die Corona-Verordnung angepasst.
Danach können Personen, die falsche Kontaktangaben in Gaststätten, Veranstaltungen oder anderen Dienstleistungen machen, mit einem Bußgeld belegt werden. Wer sich weigert, seine Kontaktdaten richtig und vollständig anzugeben, darf das gastronomische Angebot, das Geschäft oder die Veranstaltung nicht besuchen beziehungsweise die Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen. Der Bußgeldkatalog wurde entsprechend angepasst.
Feiern im Familien- und Freundeskreis sollen 25 Personen nicht übersteigen. Dies betrifft sowohl Innen- als auch Außenflächen z.B. Terrassenflächen oder Gartengrundstücke.
„Bitte halten Sie sich an die Vorgaben“, appelliert Oberbürgermeister Hans Reinwald an die Bevölkerung. „Wir wollen alles tun, um noch strengere Beschränkungen zu vermeiden. Für unseren Handel oder die Gastronomie wäre das eine Katastrophe. Bitte lassen Sie es nicht soweit kommen!“
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