Pfarrgemeinderatswahl in der kath. Seelsorgeeinheit am 22. März 2020

In ganz Baden-Württemberg wählen die katholischen Gemeinden am 22. März 2020 ihre Pfarrgemeinderäte. Sie vertreten die Gemeindemitglieder und gestalten das kirchliche Leben vor Ort mit. In der folgenden Bekanntmachung sind die Informationen zur Wahl zusammengefasst.

Im Wahlgebiet der Seelsorgeeinheit Leimen-Nußloch-Sandhausen (im weiteren Text SE genannt) sind insgesamt 20 Mitglieder des Pfarrgemeinderates zu wählen.

Das Wahlgebiet ist in 5 Stimmbezirke eingeteilt. Die Stimmbezirke sind identisch mit den jeweiligen Pfarreien.

Jeder Stimmbezirk/Pfarrei hat 4 Sitze im Pfarrgemeinderat. Da jeder Wahlberechtigte auch die Kandidaten der anderen Stimmbezirke/Pfarreien wählen kann, hat jeder Wahlberechtigte 20 Stimmen. Pro Kandidat kann aber nur eine Stimme abgegeben werden

Wahlberechtigt sind die Katholikinnen und Katholiken, die seit mindestens drei Monaten in der Kirchengemeinde ihren Hauptwohnsitz und am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahlberechtigung können auch Katholikinnen und Katholiken erwerben, die am Leben der Pfarrgemeinde aktiv teilnehmen und spätestens bis 23. Februar 2020 beim Wahlvorstand einen Antrag stellen. Wählbar sind alle wahlberechtigten Katholikinnen und Katholiken, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und in der Ausübung ihrer allgemeinen kirchlichen Gliedschaftsrechte nicht behindert sind.

Alle Wahlberechtigten sind aufgefordert, beim Wahlvorstand bzw. beim Pfarrgemeinderat oder beim zuständigen Gemeindeteam bis zum 26. Januar 2020 Kandidatinnen und Kandidaten vorzuschlagen. Die Vorschläge müssen von 10 Wahlberechtigten mit ihrer Unterschrift unterstützt werden; die Einverständniserklärung der Kandidierenden ist erforderlich. Vordrucke sind im Pfarrbüro erhältlich. Die Veröffentlichung der Kandidierenden erfolgt spätestens am 8.3.2020 auf der Homepage der SE, den Rathaus-Rundschauen bzw. in den Schaukästen der Pfarreien.

Bis zum 20.1.2020 erhalten Sie ihre persönliche Wahlbenachrichtigung. Sollten Sie keine persönliche Wahlbenachrichtigung erhalten oder Fragen zu ihren gespeicherten Daten haben, können Sie im jeweiligen Pfarrbüro Auskunft hierüber erhalten. Aus Datenschutzgründen dürfen Sie leider nicht selbst in den Listen nachschauen. Hierzu liegt das Wählerverzeichnis in der Woche vom 27.01.-02.02.2020 im jeweiligen Pfarrbüro auf.

Für die Onlinewahl erhalten die Wahlberechtigten mit der Wahlbenachrichtigung die Zugangsinformationen. Die Onlinewahl wird am 20. März 2020 um 18.00 Uhr abgeschlossen.

Briefwahlunterlagen sind im jeweiligen Pfarrbüro bis spätestens 18. März 2020 zu beantragen. Die Briefwahlunterlagen müssen bis 20. März 2020, 18.00 Uhr im Pfarrbüro eingegangen sein.

Für die Präsenzwahl im Stimmbezirk erhalten Sie nähere Informationen in ihrer Wahlbenachrichtigung. Zeit und Ort der öffentlichen Auszählung werden wir zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.

Der Wahlvorstand

Sie haben Interesse an einer Kandidatur oder haben eine Idee, wen man für eine Kandidatur ansprechen könnte? Folgen Sie diesem Link, um weitere Informationen zur Kandidatur für die Pfarrgemeinderatswahl 2020 zu erhalten.

(Link: )

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