Betrugsversuche bei Überweisungen – Kontoauszüge regelmäßig kontrollieren!
(pol – 1.5.20) Ein äußerst dreister Betrugsversuch wurde dieser Tage entdeckt. Mit einem durch die Post eingeschickten Überweisungsträger eines Vereins aus St. Ilgen sollte eine Überweisung in Höhe von 10.400 € nach Frankreich veranlasst werden. Der Hausbank fiel der hohe Betrag glücklicherweise auf und man fragte beim Verein nach. Der Betrug konnte so glücklicherweise verhindert werden, auch ein zweiter Versuch einen Tag später mißglückte.
Der Verein hat mittlerweile Strafanzeige gestellt.
Mit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie für Bankgeschäfte sind Banken seit 2009 nicht mehr dazu verpflichtet, den Namen des Empfängers mit der IBAN auf der Überweisung abzugleichen.
Die Stadtverwaltung rät daher dringend allen Vereinen, aber auch Privatpersonen, auf solche Versuche, auch mit kleineren Beträgen, zu achten. Kontrollieren Sie in regelmäßigen, nicht zu großen Abständen ihre Auszüge und sprechen Sie mit ihrer Hausbank bei Unstimmigkeiten. Innerhalb einer bestimmten Frist kann eine Überweisung unter Umständen noch rückgängig gemacht werden.
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