Ralf Frühwirt: Zum Bundes-Freiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug

Im Rahmen der Berliner Gespräche hatte der Fraktionssprecher der Grünen Kreistagsfraktion Ralf Frühwirt auch Gelegenheit, sich mit dem bei der Diakonie Deutschland zuständigen Bundesreferenten Rainer Hub über das neu aufgelegte Programm zum Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug auszutauschen.

Seit der Aussetzung der Wehrpflicht wurde der Zivildienst durch den Bundesfreiwilligendienst (BFD) ersetzt, der grundsätzlich für Menschen ab dem 16. Lebensjahr möglich ist. Er dauert in der Regel 12 Monate, kann aber auch für kürzere Zeiträume (ab 6 Monate) und bis zu 18 Monaten (in beantragten Ausnahmefällen 24 Monate) umfassen. Meist wird er in sozialen Einrichtungen wie etwa Altenheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Krankenhäusern oder Kindergärten aber auch in den Bereichen Kultur, Sport und Umwelt geleistet.

Nun wurde das Programm aufgrund der aktuellen Entwicklungen der Flüchtlingszahlen ergänzt, um Freiwilligendienste auch im Bereich der Flüchtlingshilfe deutlich auszuweiten. Dafür werden 10 000 zusätzliche BFD-Plätze finanziert. Diese stehen sowohl Deutschen offen, die einen Freiwilligendienst im Bereich der Flüchtlingshilfe ableisten wollen, als auch Flüchtlingen, die sich in einem sozialen Dienst engagieren wollen. Dies ist vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Freiwilligendienste einen wichtigen Beitrag zu Integration und Teilhabe leisten, bedeutsam.

In einigen Punkten weicht das Sonderprogramm, das ab dem 1.12.2015 beginnt und auf drei Jahre begrenzt ist, vom Regel-BFD ab. So ist eine Teilnahme für unter 18jährige i. d. R. nicht vorgesehen. Für teilnehmende Flüchtlinge sind darüber hinaus die Bildungstage anders geregelt. Es werden hier Sprachkurse eingeplant, dafür fällt die politische Bildung weg. Letzteres ein Fakt, den die zivilgesellschaftlichen Zentralstellen für den Bundesfreiwilligendienst nicht unkritisch sieht, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Integration. Ein anderer Kritikpunkt ist die Kontingentierung, die im Gegensatz zum Regel-BFD zunächst eine 50:50 Aufteilung zwischen kommunalen Trägern und Verbänden vorsieht. Bspw. stehen den evangelischen Trägern damit aus diesem Sonderprogramm weniger Plätze zu, als von den Einsatzstellen als Bedarfe signalisiert wurden.

Für die kommunalen Träger bedeutet das aber, dass jetzt die Chance besteht, sowohl bei deutschen Freiwilligen in der Flüchtlingsarbeit hier auch Plätze im BFD anzubieten, als auch unter den Flüchtlingen nach geeigneten Kandidaten für solche Stellen zu suchen. „Gerade der Rhein-Neckar-Kreis mit seinem enormen Potential an freiwillig Engagierten kann von diesem Programm profitieren, und für unsere Flüchtlinge bietet sich eine Chance über den BFD einen gesellschaftlichen und Engagementeinstieg zu schaffen“, zeigte sich Ralf Frühwirt von den Möglichkeiten des Programms überzeugt. Wobei er bedauerte, dass Flüchtlinge aus den sogenannten sicheren Herkunftsländern aufgrund ihrer mangelnden Bleibeperspektive von dem Programm ausgenommen sind und dadurch auch in diesem Bereich eine Zweiklassengesellschaft entsteht.

„Im Gegensatz zu vielem anderen, was derzeit in Berlin geredet und beschlossen wird, ist das Gesetz zum Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug ein positives Zeichen“, sagte Ralf Frühwirt und ergänzte in Abwandlung eines bekannten Sprichwortes: „Wenn der Wind des Wandels weht, bauen einige Zäune gegen Flüchtlinge, andere bauen mit ihnen Windmühlen. Das vorliegende Gesetz ist ein lösungsorientierter Ansatz, im Sinne eines gemeinsamen Anpackens.“ Die Grüne Kreistagsfraktion, die sich seit 2013 bereits in mehreren Veranstaltungen um die Flüchtlingssituation gekümmert hat, wird sich dafür einsetzen, dass aus dem Rhein-Neckar-Kreis eine möglichst große Resonanz auf dieses Programm erfolgt.

Ralf Frühwirt

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