Rechtliche Bestimmungen für Fundtiere:
Anzeige bei der zuständigen Behörde

(bs – 8.11.22) Schnell ist es passiert, ein Vogel flattert beim Lüften ins Zimmer hinein, oder im Garten hoppelt munter ein zahmes Kaninchen oder beim Spazierengehen entdeckt man ein Haustier, das in Not geraten ist. Keine Frage, natürlich möchte man helfen und tut es auch. Doch ist das gefundene Tier erst einmal gesichert, stellt sich die Frage, was nun?

Erster Reflex bei vielen Findern ist inzwischen, das Tier bei Facebook und Co zu posten, in der Hoffnung, der Besitzer wird so schnell als möglich gefunden. Die Idee ist natürlich, eine große Gemeinschaft hilft gemeinsam bei der Zusammenführung. Oft wird eine solche Suchaktion dadurch unübersichtlich. Nicht jeder ist auf Sozialen Medien vertreten. Die Suchmeldung über diese Kanäle allein reicht nicht. Es gibt ebenfalls rechtliche Bestimmungen, die zu beachten sind, um sich nicht strafbar zu machen.

Für ein Fundtier gelten die gesetzlichen Bestimmungen von Fundsachen. Der Fund muss also unverzüglich bei der Gemeinde oder dem örtlichen Tierheim gemeldet werden. Nur dann werden entstehende Kosten auch übernommen. Ein Fundtier zunächst 3 Wochen zu versorgen und dann entstehende Arztkosten beim Tierheim zu melden, ist nicht zulässig. Ist keine Fundmeldung erfolgt, wird die Rechnung im Zweifel dem Finder auferlegt.

Ist das Tier augenscheinlich verletzt, gehört es zu einem Tierarzt. Zeitgleich sollte eine Meldung bei der Gemeinde oder dem örtlichen Tierheim erfolgen, damit die Kosten auch übernommen werden.

Mit Erlaubnis der Behörde oder des Tierheims kann der Finder das Tier bei sich unterbringen, artgerecht betreuen und versorgen. Bis zu 6 Monate hat der Besitzer des Fundtieres Zeit, sein Tier zurückzufordern. Auch wenn es nach 6 Monaten schwerfällt, der Finder hat so lange keinen Anspruch. Wer also ein Tier findet, es nicht meldet oder auch nicht wieder hergibt, macht sich strafbar. Meldet sich tatsächlich aber niemand, erwirbt der Finder nach sechs Monaten, beginnend mit dem Datum der Fundanzeige bei der zuständigen Behörde, das Eigentum am Fundtier. Dann heißt es endgültig: Willkommen in der Familie!

Jeder, der ein Tier findet, will dasselbe wie das Tierheim – der Besitzer des Fundtieres sollte schnellstmöglich gefunden werden. Daher macht es Sinn, dass das Tierheim die erste Anlaufstelle für Fundtiere und deren Meldung ist. Hier läuft alles zusammen, die Suchmeldungen und die Fundtiermeldungen. Diese Regelung stellt auch sicher, dass nicht jeder, der ein vermeintlich in Not geratenes Tier gefunden hat, dieses auch behält. Ein Familienmitglied gehört in SEINE Familie!

Daher ganz wichtig für Tierbesitzer: Wenn ihr euer Haustier chippen lasst, muss der Chip auch beim Haustierregister registriert werden! NUR Chip oder Tätowierung nützt nichts!!!

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