Rechtliche Fragen bei Tierheim-Tieren – Darf Hunde-Oma Sarah vermittelt werden?

Ein Tier wird im Tierheim abgegeben, der bisherige Besitzer unterschreibt einen Abgabevertrag und der Tierschutzverein kann das Tier dann vermitteln.

Ein Tier wird gefunden, der Besitzer meldet sich beim Tierschutzverein und er kann dann sein Tier wieder in die Arme schließen.

Ein Tier wird beschlagnahmt, die Verhältnisse werden geklärt und das Tier kann dann entweder zurück oder weitervermittelt werden.

Es könnte so einfach sein, zumindest wenn sich alle Seiten ihrer Verantwortung dem Tier gegenüber bewusst wären. Nicht immer ist das aber der Fall und Leidtragende sind dann die Tiere und letztendlich wir.

Eine 10-jährige liebe Hundeoma kam ins Tierheim, weil ihre Besitzerin ins Krankenhaus musste und nur noch ihre minderjährige Enkelin da war. Es vergingen Monate, in denen der Tierschutzverein sich um die Klärung der Besitzverhältnisse bemühte. Jeder schob die Zuständigkeit auf den anderen, zurück blieb ein trauriger Hund und eine inzwischen dreistellige Summe an Pensionskosten.

Alle Mitarbeiter des Tom-Tatze-Tierheims sind bedrückt. „Dieser Fall ist leider kein Einzelfall. Als Tierschutzverein sind wir verpflichtet, das Wohl des Tieres im Blick zu haben.“ Volker Stutz, 1. Vorsitzender, erklärt die Problematik. „Wenn Menschen in Not kommen und ihr Tier bei uns Aufnahme finden muss, ist es leider oft der Fall, dass sich niemand um dieses Tier, seine Unterbringung und die Übernahme der entstehenden Kosten kümmert. Wir führen einen Betrieb, müssen rechtliche Vorgaben einhalten und die Kosten für die Unterbringung des Tieres im Blick behalten. Im Fall der 10-jährigen Hündin werden wir auf den Kosten sitzen bleiben. Hinzu kommt, dass für einen alten Hund die Tierheimsituation schlimm ist und wir bislang nur hilflos zusehen können, wie sie leidet. Nichts für das Tier tun zu können, ist das Unbefriedigtste für uns alle.“

Damit ist nun aber Schluss. Die liebe Hündin soll an einen ruhigen Altersruheplatz vermittelt werden, wo sie noch ihre Gassirunden drehen kann und bei ihrer neuen Familie sein kann. Auch wenn für uns die Situation klar ist, bleibt immer eine gewisse Unsicherheit bei der Vermittlung, ob sich nach einer gewissen Zeit nicht doch noch jemand meldet und Ansprüche anmeldet.

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