Rede Dr. Harbarths: Weimarer Verfassung, Grundgesetz und Verfassungsgericht

(fwu – 25.1.23) Der Ehrengast des Leimener Neujahrsempfangs und Festredner Professor Dr. Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hielt eine denkwürdige Neujahrsansprache, in der es schwerpunktmäßig darum ging, warum die Weimarer Verfassung seiner Zeit scheiterte und den Nazis Platz machte und warum das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland hingegen eine ausgesprochene Erfolgsgeschichte darstelle.

Professor Dr. Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts

Die Weimarer Verfassung scheiterte seinen Ausführungen nach nicht daran, dass sie von Text und Intention fehlerbehaftet gewesen sei, sondern daran, dass sie in weiten Teilen der Bevölkerung keine Akzeptanz gefunden hätte. Viele Menschen hätten damals lieber in einem Fürsten- oder Herzogtum des vergangenen Deutschen Reiches oder im Kaiserreich gelebt und unterstützten die Weimarer Verfassung deswegen nicht.

Das Grundgesetz hingegen dass noch 1951 einer Mehrheit der Bevölkerung gänzlich unbekannt war, hätte sich als so überzeugend im Tenor und in seiner Anwendung gezeigt, dass 30 Jahre später bereits ein wirklicher Verfassungspatriotismus innerhalb der deutschen Bevölkerung vorhanden gewesen sei.

Er untermauerte diese Fakten durch eine Vielzahl von historischen Belegen und unterstrich die singuläre Stellung des Bundesverfassungsgerichts auch im internationalen Maßstab, das als weiterer Eckpfahl der Gewaltenteilung etabliert habe und dafür sorge, dass die Eckpfeiler der Freiheit mit Ewigkeitsgarantie unantastbar bleiben. Selbst dann wenn Bundestag und Bundesrat einstimmig eine Änderung der Verfassung in diesen relevanten Freiheitsbereichen beschließen würden , sei das Bundesverfassungsgericht die Institution, die das Grundgesetz und ihre Artikel mit Ewigkeitsgarantie schütze. Leider waren nicht alle Teile der Rede im gesamten Festsaal gut verständlich, da sie nicht in ausreichender Lautstärke übertragen wurde.

Wir hoffen, den vollständigen Wortlaut seiner Rede in Kürze veröffentlichen zu können.

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