Rückkehr aus Corona-Risikogebiet: Bis 10.000 € Bußgeld bei Quarantäne-Verstoß
Stadt bittet um Rücksichtnahme und Vernunft bei Urlauben!
(30.7.2020 mu) Die Urlaubszeit ist da und viele werden für eine Urlaubsreise in ein anderes Bundesland innerhalb Deutschlands oder in ein anderes Land außerhalb Deutschlands reisen. Auch wenn bei manchen möglicherweise ein anderer Eindruck herrscht – Corona ist leider noch nicht vorbei, die Zahlen steigen wieder erheblich an.
Bitte beachten Sie daher: Wenn Ihr Reiseziel ein Risikogebiet ist, fallen Sie unter die Vorgaben der „Coronaverordnung Einreise-Quarantäne“, kurz die „CoronaVO EQ“. In dieser werden Verhaltensweisen festgelegt, die für Sie verpflichtend sind und die sie daher kennen sollten. Bitte prüfen Sie daher immer wieder die Liste der aktuellen Risikogebiete
Gegenwärtig sind dort über 125 Länder als Risikogebiete ausgewiesen. Diese Liste wird fortlaufend aktualisiert.
Hat sich Ihre Familie im Urlaub z. B. in einem Risikogebiet aufgehalten, müssen Sie nach der Rückkehr 14 Tage in Quarantäne. Dies können Sie in Ihrem eigenen Zuhause oder in einer anderen geeigneten Unterkunft tun. Ihr Kind darf in diesen 14 Tagen die Kindertageseinrichtung nicht besuchen!
Sehr wichtig: Zusätzlich müssen Sie das Gesundheitsamt kontaktieren und diese über den Aufenthalt im Risikogebiet informieren.
Gleiches gilt, wenn bei Ihnen oder einem anderen Familienmitglied Symptome auftreten, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 deuten. Halten Sie sich nicht an diese Vorgaben, ist dies eine Ordnungswidrigkeit und kann mit empfindlichen Geldbußen bis zu 10.000 € je Reisenden geahndet werden.
Diese Vorgaben dienen dem Schutz und der Gesundheit von uns allen, auch Ihrer eigenen Familie. Die Stadtverwaltung wünscht Ihnen einen schönen und erholsamen Urlaub. Bleiben Sie gesund!
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