Rücksichtnahme: Keine freilaufenden Hunde auf landwirtschaftlichen Flächen
(mu 14.04.2021) Das nun wieder wärmer werdende Wetter und die einsetzenden Sonnenstrahlen ziehen jetzt wieder viele Menschen ins Freie, die sich an der blühenden Natur erfreuen.
In dieser Zeit beginnen aber auch die Landwirte mit ihren Arbeiten auf den Äckern und Wiesen. Damit die Erholungsuchenden ebenso zu ihrem Recht kommen wie die Landwirte, die arbeiten müssen, gelten gewisse Regeln, um deren Beachtung gebeten wird.
Betretungsverbot von März bis November
Zwischen Saat und Ernte bzw. Aufwuchs und Beweidung dürfen landwirtschaftliche Flächen aus nachvollziehbaren Gründen nicht betreten werden
Auf den Wegen bleiben und nicht querfeldein laufen
Radfahren bzw. Reiten ist nur auf den dafür vorgesehenen und geeigneten Wegen erlaubt. Auf nicht offiziell ausgewiesenen Trassen im Wald oder abseits der Wege ist dies zum Schutz von Pflanzen und Tieren verboten.
Hunde an die Leine nehmen und keinen Müll entsorgen
Viele nehmen zu ihren Spaziergängen natürlich ihren vierbeinigen Begleiter mit und hier beginnen oft die Probleme, wenn diese nicht angeleint durch die Gegend streifen. Dies gilt nicht nur für andere Spaziergänger, besonders Kinder, die vor freilaufenden Hunden Angst haben, sondern auch für landwirtschaftliche Flächen, die während der Zeit des Aufwuchses aus nachvollziehbaren Gründen nicht betreten werden dürfen. Hinterlassen Hunde auf diesen Flächen ihr „Geschäft“ und beseitigt es Herrchen oder Frauchen nicht sofort, kann dies zu massiven Problemen führen.
Hundekot verunreinigt nämlich das Gras bzw. das Heu und führt zu Gesundheitsgefährdung der damit gefütterten Tiere. Vor allem für trächtige Rinder und Pferde ist das eine große Gefahr, denn diese Exkremente enthalten oft einen gefährlichen Parasiten, der bei Rindern und Pferden zu Fehlgeburten führt und gegen den es kein Medikament gibt.
Der Apell geht daher an alle verantwortungsbewussten Hundebesitzer, auf den Wegen zu bleiben, ihre Tiere nicht frei herumlaufen zu lassen und vor allem, deren Hinterlassenschaft mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Je nach Ausmaß des Schadens können sonst empfindliche Ordnungsstrafen verhängt werden. Gleiches gilt natürlich für Dosen, Flaschen oder anderen Abfall, der bitte zu Hause ordnungsgemäß entsorgt werden muss.
Respektvolles Miteinander statt Anfeindungen
Diese Bitte dürfte sich eigentlich selbst erklären. Bitte behandeln Sie Ihre Mitmenschen so, wie Sie selbst gerne behandelt werden möchten.
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