Rhein-Neckar-Kreis: Salzsilos voll, Fahrzeuge gewartet, Dienstpläne aufgestellt
Straßenmeistereien im Rhein-Neckar-Kreis auf den Winterdienst gut vorbereitet
(rnk) Die Salzsilos sind voll, Winterdienstfahrzeuge gewartet und die Dienstpläne aufgestellt. „Der Winter kann kommen“, so Matthias Fuchs, Leiter des Straßenbauamtes im Rhein-Neckar-Kreis, das für das Streuen und Räumen der Straßen im Rhein-Neckar-Kreis zuständig ist. „Auf die kommende Wintersaison sind wir bereits gut vorbereitet“, erläutert Fuchs. Und Andreas Wäsch, stellvertretender Betriebsleiter der beiden Straßenmeistereien im Rhein-Neckar-Kreis in Wiesloch/Weinheim und Neckarbischofsheim/Eberbach ergänzt: „Die Strecken werden von insgesamt acht Winterdienststützpunkten aus betreut. Neben 13 meistereieigenen Fahrzeugen – drei Lkws, sieben Unimogs und drei Kleingeräteträger für Rad- und Gehwege – sind auch 18 Fremdfahrzeuge unter Vertrag, die bei Bedarf eingesetzt werden. Im vergangenen Wochenende blieb der Rhein-Neckar-Kreis vom Wintereinbruch aber noch verschont. Dieser fand eher im mittleren und südlichen Teil Baden-Württembergs statt.“
„In den vergangenen Wochen wurden unsere Salzlager wieder komplett aufgefüllt“, so Wäsch weiter. „In den Lagern sind etwa 7.000 Tonnen Trockensalz und rund 265 Tonnen Sole. Die Kosten pro Tonne Trockensalz belaufen sich auf rund 77 Euro, die Sole kostet rund 138 Euro pro Tonne. Auch der Nachschub ist durch entsprechende Verträge mit den Lieferanten gesichert. Durch eine gemeinsame Ausschreibung des Landes und verschiedener Landkreise konnte in der jüngeren Vergangenheit, beispielsweise im vorletzten Winter 2010/2011, vermieden werden, dass es auch bei längeren flächendeckenden Einsätzen zu Lieferengpässen kommt“, ergänzt Wäsch.
Die 75 Mitarbeiter der Straßenmeistereien sind übrigens für das Räumen und Streuen von 860 Kilometer Straßen verantwortlich – davon 194 Kilometer Bundesstraßen, 331 Kilometer Landesstraßen und 335 Kilometer Kreisstraßen. Zuständig sind sie dem Grunde nach nur für die überörtlichen Verkehrswege. Klassifizierte Ortsdurchfahrten werden aber auch von den Straßenmeistereien von Schnee geräumt, wogegen für Straßen und Wege innerhalb geschlossener Ortslagen die Städte und Gemeinden im Kreis selbst zuständig sind.
Beim Winterdienst, macht Wäsch klar, geht es rein rechtlich um die Befahrbarkeit von Straßen werktags zwischen 6 und 22 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 7 und 22 Uhr. Doch wie definiert man Befahrbarkeit? Wäsch: „Das schließt ein, dass mit Behinderungen durch Schneereste oder je nach Einsatzdauer des Winterdienstes stellenweise auch mit einer geschlossenen Schneedecke gerechnet werden muss. Desgleichen kann stellenweise Glätte bei Raureif oder Eisglätte auch nach Streueinsätzen nicht ausgeschlossen werden“, so der stellvertretende Betriebsleiter.
Die erforderlichen Winterdiensteinsätze werden in der Regel ab 3 Uhr morgens gefahren. Dabei sind die Mitarbeiter des Betriebsdienstes in einem Schichtplan zum Winterdienst eingeteilt und werden außerhalb der Arbeitszeiten im Einsatzfall vom Einsatzleiter alarmiert. Für die Fahrzeuge existieren ebenfalls Räum- und Streupläne. In diesen Plänen ist jedem Fahrzeug ein Streckenabschnitt zugeordnet. Diese Planungen sollen gewährleisten, dass zu Beginn des Berufsverkehrs die großen Verkehrsadern weitestgehend geräumt und gestreut sind. Richtige Probleme gibt es nach den Erfahrungen der Straßenmeistereien vor allem dann, wenn Schneefall und Eisglätte parallel zur morgendlichen Hauptverkehrszeit einsetzen.
„Die Kosten für den Winterdienst hängen von den wettermäßigen Anforderungen ab und sind folglich sehr unterschiedlich“, weiß Amtsleiter Fuchs. Die Ausgaben für Salz, Sole und die eingesetzten Fremdfahrzeuge sowie das gesamte Personal der Straßenmeistereien wurden im vergangenen Jahr mit 800.000 Euro verbucht. Im Vergleich: Der Winter 2010/2011 schlug mit 2,45 Millionen Euro zu buche.
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