Sandhäuser Bebauungsplan „Sportplatz Schwammerswiesen“ wird weitergeführt

4817 - Sportplatz SchwammerswiesenDer Sandhäuser Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 23. Februar 2015, die auch von Zuschauern sehr gut besucht war – darunter viele Vereinsangehörige des SV Sandhausen, unter anderem über die Weiterführung des Bebauungsplans „Sportplatz im Gebiet Schwammerswiesen“ zu beschließen. Dies umfasste die Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Anregungen der Träger öffentlicher Belange, über eingegangene Anregungen von Privatpersonen im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung, über die Zustimmung zum Planentwurf und die Zustimmung zur Offenlage und zur Durchführung des weiteren Bebauungsplanverfahrens. In allen Punkten stimmte der Gemeinderat einstimmig den Vorlagen der Verwaltung zu.

Zum Hintergrund (aus der Verwaltungsvorlage):

Der Sandhäuser Gemeinderat hat am 29.7.2013 den Einleitungsbeschluss für den Bebauungsplan „Sportplatz im Gebiet Schwammerswiesen“ gefasst. Hintergrund war seinerzeit, dass ein erheblicher Engpass an Trainingsmöglichkeiten beim SV Sandhausen bestand.

Zum Zeitpunkt des Einleitungsbeschluss war es so, dass ca. 300 Jugendliche in 18 Mannschaften beim SV Sandhausen vom Verein betreut werden und dies auf 1,5 Plätzen. Es herrschte im Gemeinderat Einigkeit darüber, dass der SV Sandhausen ausreichend Kapazität an Trainingsmöglichkeiten zur Verfügung haben muss, weshalb auch dann der Einleitungsbeschluss gefasst wurde und zwar einstimmig. Ebenso einstimmig wurde in der gleichen Sitzung den Bebauungsplanentwurf zugestimmt.

Wie beim Einleitungsbeschluss erläutert, werden in der zweiten und dritten Bundesliga adäquate Trainingsbedingungen durch die DFL zwingend gefordert.

Zwar hat sich die Situation, wie oben geschildert, in der Zwischenzeit durch die Herstellung des Platzes am Sonnenweg entspannt, jedoch benötigt der SV Sandhausen nach wie vor weitere Platzkapazitäten, um den Anforderungen gerecht zu werden und auch um den Jugendlichen attraktive Trainingsmöglichkeiten zu bieten, was letztendlich auch erforderlich ist, um talentierte Spieler zu halten

Es ist zwar im Moment nicht absehbar, wann der SV Sandhausen den „Sportplatz im Gebiet Schwammerswiesen“ errichten will, doch kann durchaus kurzfristig Handlungsbedarf entstehen. Unabhängig davon, ob und wann der SV Sandhausen den Platz errichten wird, ist für die Herstellung zwingend erforderlich, dass ein rechtskräftiger Bebauungsplan besteht.

Mittlerweile ist es nun so, dass wir mit dem Verfahren sehr weit vorangeschritten sind. Die noch zu klärende Detailfragen sind allesamt nach Auffassung der Verwaltung problemfrei zu lösen. Und aus den vorstehend geschilderten Gründen ist es nach Auffassung der Verwaltung notwendig, das Verfahren, um für den Fall Bauplanung rechtlich abgesichert zu sein, wenn die Erstellung des Platzes ansteht.

Gemäß Beschluss des Gemeinderates kommt es nun zur Offenlage und zur Durchführung des weiteren Bebauungsplanverfahren. Hierzu gehört die erneute Offenlage und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange. Nach Vollzug dieser Verfahrensschritte wird der Gemeinderat über den Bebauungsplan weiter zu beraten und zu entscheiden haben.

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