Sandhäuser Bürgermeisterwahl:
Wahlprognose abgeben und 50 € gewinnen

(fwu – 13.4.21) Die erste Runde der Sandhäuser Bürgermeister-Wahl geht dem Ende entgegen. Am kommenden Sonntag wird gewählt. Sofern kein Kandidat die absolute Mehrheit erhält, geht es anschließend in eine entscheidende zweite Wahlrunde. Gewählt ist dann der Bewerber der die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann (relative Mehrheit).

Es ist also wirklich spannend, wie sich die Stimmen verteilen werden und es kommt wohlmöglich sogar auf ganz wenige Stimmen an, die den Einzug in die zweite Runde ausmachen können. Nun zur Wahlprognose!

Was glauben Sie, wieviel Prozent der Stimmen erhält welcher Kandidat?

Hier die Liste der Kandidaten in der Reihenfolge, die auch auf dem Wahlzettel steht:

  1. <— Weiß, Petra
  2. <— Moos, Hans-Jürgen
  3. <— Rüttinger, Jürgen
  4. <— Günes, Hakan
  5. <— Köhler, Günther
  6. <— Wangler, Timo
  7. <— Müller, Gerhard
  8. <— Speitelsbach, Samuel

Und nun unser Prognose-Wettbewerb:

Schicken Sie uns eine Mail an [email protected] und nennen Sie die zwei Kandidaten die die meisten Stimmen im ersten Wahlgang erhalten haben (mit dem prozentualen Ergebnis).

Beispiel:  

  • H  – 51 %
  • G  – 49 %

Alle Mails, die bis Samstag 12 Uhr eingehen, werden gewertet. Wer am genauesten am tatsächlichen Ergebnis dran ist, bekommt den 50 € Preis!

Ach ja – jeder darf nur einmal teilnehmen/raten!


PS:  Für alle, die sich für eine bestimmte Vorstellungsrede oder die Antwort auf eine bestimmte Frage interessieren, hier die jeweiligen Einsprungstellen im offiziellen Vorstellungs-Video:

Kandidaten-Bewerbungsreden

  • Petra Weiß – ab Minute 7:45
  • Hans-Jürgen Moos – ab Minute 17:00
  • Jürgen Rüttinger – ab Minute 27:20
  • Hakan Günes – ab Minute 37:20
  • Günther Köhler – ab Minute 47:20
  • Timo Wangler – ab Minute 57:10
  • Gerhard Müller – ab Minute 1:07:05

Fragenkomplexe der Fragerunde:

  1. Wohnraum ist knapp. Nachverdichtung – ab Minute 1:19:55
  2. SV Sandhausen. Neue Plätze. Abholzung. – ab Minute 1:25:45
  3. Werden Sie als BGM in Sandhausen wohnen? – ab 1:32:25
  4. Verkehrsthematik – ab 1:36:17
  5. Jugend ist die Zukunft – JGG – ab 1:43:30
  6. Finanzlage Sandhausen – ab 1:49:30
  7. Sozialer Wohnungsbau der Gemeinde – ab 1:55:20
  8. Handwerk unterstützen – ab 2:01:15
  9. Was stört Sie in Sandhausen am meisten? – ab  2:06:35
  10. Gemeindebibliothek – ab 2:13:40

Alle Artikel und Infos zum Sandhäuser Bürgermeister-Wahlkampf finden Sie hier


Wahlverfahren:

Mit der Auszählung der Stimmen wird unmittelbar nach Beendigung der Wahlzeit um 18 Uhr begonnen. Erst wird das Ergebnis in jedem Wahlbezirk und Briefwahlvorstand in öffentlicher Sitzung ermittelt und festgestellt.

Der Wahlvorstand meldet die Ergebnisse an den Gemeindewahlausschuss. Dieser ermittelt das endgültige Ergebnis für die Gemeinde und stellt es fest. Anschließend gibt der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses das Wahlergebnis mündlich bekannt. Das Wahlergebnis wird durch den Bürgermeister ortsüblich öffentlich bekannt gemacht, beispielsweise im Amtsblatt der Gemeinde.

Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Gewählt ist der Bewerber, der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

Entfällt hingegen auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl eine Neuwahl statt. Auf dem Stimmzettel stehen alle Bewerber der ersten Wahl. Voraussetzung ist, dass sie ihre Bewerbung nicht zurückziehen. Es können sich auch noch neue Kandidaten bewerben, eine nochmalige Stellenausschreibung ist aber nicht erforderlich.

Bei der Neuwahl entscheidet die höchste Stimmenzahl.

Falls Bewerber die gleiche Anzahl an Stimmen auf sich vereinen (Stimmengleichheit), entscheidet das Los.

Der noch amtierende Bürgermeister benachrichtigt den gewählten Bewerber nach der mündlichen Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Er fordert den gewählten Bewerber auf, innerhalb einer Woche mitzuteilen, ob er die Wahl annimmt.

Nach Abschluss der Bürgermeisterwahl vereidigt und verpflichtet ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied den Bürgermeister in öffentlicher Sitzung im Namen des Gemeinderats.

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