Sandhäuser Gemeinderat beschließt Anpassungen der Wasser- und Abwassersatzung
(ank – 27.11.25) In der jüngsten Gemeinderatssitzung standen die Anpassungen der Wasserversorgungssatzung und der Abwassersatzung im Fokus. Auf Grund der Entwicklung der Preisangabenverordnung, die Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Transparenz bei Preisvergleichen verschaffen soll und sie gleichermaßen vor irreführenden Angaben schützt, ist die Anpassung der Wasserversorgungssatzung erforderlich. Zur besseren Lesbarkeit wird darum künftig schon beim Kostenersatz und Beitragssatz darauf hingewiesen, dass zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer anfällt. Deshalb wird in § 15 und § 35 folgender Satz ergänzt: „Hinzu tritt die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer.“
Bisher sieht die Wasserversorgungssatzung in den §§ 41 und 42 nur Nettogebührensätze vor. Künftig wird zu diesen Entgelten die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe aufgeführt. In den überarbeiteten §§ 41 und 42 ist daher vorgesehen, zusätzlich die Gebührensätze einschließlich der Umsatzsteuer auszuweisen. Der Nettobetrag bleibt weiterhin Teil der Satzung. Der Bruttobetrag wird zur besseren Nachvollziehbarkeit mit vier Nachkommastellen angegeben. Durch diese Änderungen entfällt § 53. Der bisherige § 54 wird künftig als § 53 geführt.
Die Änderungen im Bewertungsgesetz (BewG) machen es ebenfalls notwendig, die Satzung für die Abwasserbeseitigung zu überarbeiten. Der aktuelle § 41 musste neu formuliert werden, weil er sich auf § 51 BewG zum Anwenden des Umrechnungsschlüssels für Tierbestände bezieht. Dieser Paragraph wurde jedoch aufgehoben. Folglich soll nun stattdessen auf § 35 des Landesgrundsteuergesetzes (LGrStG) verwiesen werden, der inhaltlich die gleichen Regelungen enthält.
In beiden Punkten war sich der Gemeinderat einig und stimmte geschlossen den Änderungen beider Satzungen zu, die am 1. Dezember 2025 in Kraft treten. Die Änderungssatzungen finden Sie unter der Rubrik „Amtliches“ in diesem Amtsblatt und die kompletten Satzungen zur Abwasserversorgung und zur Abwasserbeseitigung auf der Website der Gemeinde.
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