Sandhäuser Gemeinderat nicht beschlußfähig: „Sanierungsgebiet Ortskern IV“ abgesetzt
(fwu – 29.9.15) Die Runde der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte in der gestrigen Sitzung des Sandhäuser Rates war, bedingt durch das entschuldigte Fehlen etliche Mitglieder, geringer besetzt als normalerweise. Dies ist üblicherweise kein Problem, da hierdurch die Beschlussfähigkeit des Gremiums nicht betroffen ist. Doch im Tagesordnungspunkt 4 – „Sanierungsgebiet Ortskern IV“ – stellte sich heraus, dass insgesamt fünf anwesende Gemeinderäte im Sinne der Gemeindeordnung als befangen zu gelten hatten und damit nicht stimmberechtigt waren. Hierdurch verminderte sich die Anzahl der stimmberechtigten Anwesenden Mitglieder des Rates der Art, so dass die Beschlussfähigkeit nicht mehr gegeben war.
Bürgermeister Georg Kletti fragte explizit noch einmal nach und es wurde festgestellt dass auch ein Onkel mit Interessen (Grundbesitz) in diesem Sanierungsgebiet ausreicht, um die Befangenheit auszulösen. Die Gemeindeordnung sieht vor, dass Befangenheit gegeben ist, wenn in gerader Linie oder in der Seitenlinie ein bis zum dritten Grad Verwandter oder Verschwägerter von der Maßnahme positiv oder negativ betroffen wäre. Bei der Größe des Sanierungsgebietes und der Verwurzelung der Gemeinderäte in der heimischen Bevölkerung, war es daher nicht verwunderlich, dass so viele Räte betroffen waren.
Der Tagesordnungspunkt musste abgesetzt werden und der aus Mannheim angereiste Sachverständige konnte unverrichteter Dinge den Rückweg antreten. Der Tagesordnungspunkt wird auf der nächsten Sitzung wieder angesetzt – ein Schaden entsteht durch die Verzögerung nicht.
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