Sandhäuser Rat stimmt L600-Kompromiß einstimmig zu – Jetzt Heidelberg am Zuge

4405 - L600 Rückbaustrecke(fwu – 28.4.15) In der gestrigen Gemeinderatssitzung stimmten alle Fraktionen einstimmig dem von Bürgermeister Georg Kletti und der Verwaltung eingebrachte Beschlussvorschlag zum L600 Kompromiss zu. Als letzte Hürde muß nun noch der Heidelberger Gemeinderat zustimmen, damit der Rückbau endgültig vom Tisch ist.

Der gefasste Beschluss im Sandhäuser Rat lautete:

  1. Die Gemeinde Sandhausen stimmt der Umsetzung der im landschaftspflegerischen Begleitplan dokumentierten Ausgleichsmaßnahmen zu.
  2. Die Gemeindesandhausen stimmt als Gelegenheitsgemeinde und als Grundstückseigentümer der Ausweisung eines Naturschutzgebietes im Gewann „Am Brühlweg“ von ca. 32 ha zu.
  3. Die Gemeindesandhausen stellt für den Verzicht auf den Rückbau der ehemaligen L600 Mittel in Höhe von maximal 665.000 € bereit. Dieser Betrag stellt die Obergrenze des Beitrages der Gemeinde dar und setzt sich wie folgt zusammen:
    1. Maximal 250.000 € für die Erstellung der vier Ausgleichsmaßnahmen als Differenz zu den ersparten Rückbaukosten der L600
    2. Maximal 415.000 € als Ablöse (inklusive Verwaltungsaufwand) für die künftige Pflege der vier Ausgleichsmaßnahmen, wobei der Pflegezeitraum zeitlich unbegrenzt ist und der Pflegeaufwand auf Dauer dem Land Baden-Württemberg liegt.
  4. Den außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 285.000 € im Haushaltsjahr 2015 wird zugestimmt. Ebenso der Aufnahme der zweiten Tranche in Höhe von 330.000 € in die mittelfristige Finanzplanung.
  5. Sofern der überarbeitete öffentlich-rechtliche Vertrag den Vereinbarungen entspricht, welche bei der Besprechung am 23. März 2015 im Regierungspräsidium getroffen wurden, kann dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zugestimmt werden. Insbesondere sind dies: Steuerung, Management und Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen, inklusive Pflegemaßnahmen auf unbefristete Zeit durch das Regierungspräsidium; Maximaler Kostenbeitrag für die Gemeinde in Höhe von 665.000 €, wobei auch zu einem späteren Zeitpunkt keine Kosten für die Gemeinde in dieser Sache entstehen dürfen.
  6. Dieser Beschluss erfolgt unter der Bedingung, dass die Stadt Heidelberg den im landschaftspflegerischen Begleitplan dokumentierten Ausgleichsmaßnahmen Zustimmung erteilt. Sollte die Zustimmung nicht erteilt werden, ist für die Gemeinde Sandhausen die Grundlage für die Beschlusspunkte Ziffer 1-5 nicht mehr gegeben und der Ablehnungsbeschluss des Gemeinderates vom 27.10.2014 hat weiterhin Gültigkeit.
4357 - Bürgermeister Georg Kletti - Sandhausen

Bürgermeister Georg Kletti

Bürgermeister Georg Kletti hatte vor den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt das Wort ergriffen und die Vorlage wie folgt erläutert:

In Sachen L 600 wurde bereits vieles getan, vieles geschrieben und noch mehr gesagt, weshalb ich an dieser Stelle nicht mehr auf die Sach- und Rechtslage eingehen möchte.

In Erinnerung rufen möchte ich dennoch, dass im Oktober vergangenen Jahres der Gemeinderat einstimmig den damals vorliegenden Öffentlich-rechtlichen Vertrag ablehnte. Die Motivation dieser Entscheidung beruhte auf der Tatsache, dass in der Gesamtkonstellation

  • Uneinigkeit zwischen den Naturschutzverbänden herrschte
  • die notwendige Zustimmung der Stadt Heidelberg zu den Ersatzausgleichmaßnahmen nicht gegeben war
  • und das mit dem Öffentlich-rechtlichen Vertrag ein Vertragswerk vorlag, das darauf abzielte, die Gemeinde Sandhausen in einem hoch unausgewogenen Vertragsverhältnis festzuhalten.

Inzwischen ist das Schnee von gestern und die Lage von damals hat sich grundlegend geändert. Ursache hierfür war der vom Petitionsausschuss initiierte L-600 Gipfel, der am 23. März 2015 mit allen Beteiligten in Karlsruhe stattfand.

Warum auch immer – diese Besprechung verlief deutlich positiver für uns, als diejenigen in der Vergangenheit und alle Seiten zeigten sich erheblich konstruktiver und kompromissbereiter als dies bislang der Fall war. Seitens des Regierungspräsidiums wurde auch Bereitschaft gezeigt, den Öffentlich-rechtlichen Vertrag zu überarbeiten und zu modifizieren.

Als Ergebnis des damaligen Gipfels sind folgende Eckpunkte festzuhalten:

Die Naturschutzverbände haben erklärt, dass sie den vier vorgeschlagenen Ausgleichmaßnahmen zustimmen und keine Klage erheben werden, wenn deren Umsetzung so wie im Landschaftspflegerischen Begleitplan dokumentiert erfolgt und die Gemeinde Sandhausen der Naturschutzgebietsumwandlung der Maßnahme „Am Brühlweg“ zustimmt.

Die Vertreter der Stadt Heidelberg haben zugesagt, die Angelegenheit im Gemeinderat von Heidelberg erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, unter Berücksichtigung der Ergebnisse des L-600-Gipfels. Die Lage sei inzwischen eine andere und es könne für eine Mehrheit im Heidelberger Stadtrat durchaus ausreichen, um die L 600 zu erhalten.

Die Kosten für die Erstellung und Folgepflege der vier Ausgleichsmaßnahmen ist für die Gemeinde Sandhausen auf nunmehr maximal 665.000 Euro gedeckelt. Dieser Betrag liegt deutlich unter demjenigen, welcher – mit ca. 1,5 Millionen Euro beziffert – im Oktober letzen Jahres noch zur Debatte stand. Außerdem soll die Planung, Umsetzung und Steuerung der Maßnahmen nicht mehr durch die Gemeinde Sandhausen, sondern durch das Regierungspräsidium erfolgen.

Durch diese Regelung ist eine abschließende Festsetzung bezüglich der Kosten für die Gemeinde getroffen. Auf den ersten Blick erscheint der Betrag hoch, jedoch zeigte sich auch wieder bei dieser Besprechung, dass ohne ein finanzielles Entgegenkommen der Gemeinde der Kompromiss nicht zustande gekommen wäre.

Nach Auffassung der Verwaltung darf die nun vorhandene Chance zwecks Erhalts der L 600 auf keinen Fall vertan werden. Auch wir müssen in dieser Sache Kompromisse eingehen. Wir – Gemeinderat, Verwaltung und auch der Bürgermeister – wir haben uns so lange für den Erhalt der Straße eingesetzt, dass es mehr als schade wäre, wenn jetzt ausgerechnet die Gemeinde Sandhausen für ein Scheitern sorgen würde. Wir könnten dies auch gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern weder rechtfertigen noch verantworten.

Selbstverständlich können unsere heutigen Beschlüsse erst dann rechtsverbindlich werden, wenn auch die Stadt Heidelberg ihren Beschluss für den Erhalt der L 600 gefasst hat. Ich appelliere deshalb an die politischen Entscheidungsträger Heidelbergs, dem vorliegenden Ausgleichskonzept und somit auch dem Erhalt der L 600 zuzustimmen.

Anschließend hatten die Fraktionen das Wort und der einstimmige Beschluß wurde gefasst.

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