Sandhausen: Gemeinderatsitzung vom 29. Oktober – Teil I

– Neues Profilfach IMP am Friedrich-Ebert-Gymnasium ab Schuljahr 2019/2020 –
– Bebauungsplan „Büchert und Kleine Mühllach“ von 1962, 1. Teiländerung 1969 sowie Änderung und Erweiterung des Planes von 1962 aufgehoben –
– Bebauungsplan Büchert und Kleine Mühllach 2017 sowie zugehörige Bauvorschriften beschlossen –
– 2. Änderung Bebauungsplan „Freizeitgelände mit Versickerungsteich im Gewann Schwammerswiesen“ sowie zugehörige Bauvorschriften verabschiedet –
– Stellungnahme der Gemeinde zum Hochwasserschutz Leimbach Maßnahme IV –

Das Friedrich-Ebert-Gymnasium Sandhausen möchte sein Angebot im Bereich der Profilfächer erweitern. Mit Start zum kommenden Schuljahr 2019/2020 soll das neue Profilfach IMP, das sich aus Inhalten der Informatik, Mathematik und Physik zusammensetzt, am Friedrich-Ebert-Gymnasium eingeführt werden. Schüler/innen der Klasse 8 haben künftig die Möglichkeit sich zwischen IMP und den bisherigen Profilfächern Naturwissenschaft und Technik (NWT) und Italienisch zu entscheiden. Alle Profilfächer sind Kernfächer und versetzungsrelevant. Die Einführung von „Informatik, Mathematik, Physik“ soll Schüler/innen auf die Herausforderungen einer digitalen Gesellschaft vorbereiten. Um auf Erfahrungswerte zurückgreifen zu können, hatte die Schulleitung zunächst die Resonanz in den Umland-Gymnasien abgewartet.

Im Gemeinderat sah man die Einführung des Profilfaches IMP im kommenden Schuljahr als geboten, um Kompetenzen für das spätere Studium bzw. Berufswelt zu erwerben, wettbewerbsfähig zu bleiben und zukunftsorientiert zu handeln, und stimmte demzufolge einstimmig der Erweiterung des Angebots am Friedrich-Ebert-Gymnasium zu. Als nächster Verfahrensschritt kann nun das Beteiligungsverfahren der Schulträger in der Raumschaft durchgeführt und danach der Antrag beim Regierungspräsidium eingereicht werden.

Des Weiteren beschloss der Gemeinderat den neuen Bebauungsplan „Büchert und Kleine Mühllach 2017“ sowie die damit verbundene Aufhebung von drei alten Bebauungsplänen, die der neue Bebauungsplan künftig zusammenfassen wird (s. Abb.). Ersetzt wurden die aus den 60iger Jahren stammenden Bebauungspläne „Büchert und Kleine Mühllach“, „Büchert, 1. Teiländerung“ sowie die Änderung und Erweiterung „Büchert und Kleine Mühllach“.

Mit Beschluss des Bebauungsplans Büchert und Kleine Mühllach 2017 sowie dessen zugehöriger Satzung über örtliche Bauvorschriften wurde ein städtebaurechtliches Update durchgeführt. Im Geltungsbereich befindet sich u.a. der neue Kindergarten „Im Ziegelhüttenweg 2“.

„Ausschlaggebend in diesem großen Planungsgebiet sind die gemeindeeigenen Flächen“, ergänzte Gemeinderat Albrecht, der die Weiterentwicklung befürwortete. Die Überplanung sei ein zukunftsorientierter Schritt in die richtige Richtung erklärte auch Gemeinderat Rüttinger. Gemeinderat Liebetrau äußerte Bedenken, dass im Bereich des Schulgeländes (s. Abb. Bpl. 13) die Grünflächen schwinden und der Verkehr zunehmen könnte.

Um den sozialen Wohnungsbau voranzutreiben, wurde die 2. Änderung des Bebauungsplans „Freizeitgelände mit Versickerungsteich im Gewann Schwammerswiesen“ im Gemeinderat verabschiedet.

Sehr schnell seien die Offenlage und das Verfahren vorangeschritten, lobte Gemeinderat Albrecht. Dennoch kritisierte er die bereits in der Mai-Sitzung des Gemeinderates beschlossene Bauweise der Sozialwohnungen, die seines Erachtens mehr Fläche verbrauche und auch mehr Geld koste. „Die gewählte Holzständerbauweise ist durchaus langlebig und selbst in Massivbauweise hätte man nicht höher bauen können“, widersprachen sowohl Gemeinderat Diem als auch Gemeinderat Lauterbach, der weder die angesprochenen Mehrkosten noch eine mindere Bauqualität gegeben sah. Für Gemeinderat Rüttinger lege die Überplanung des Gebietes klare Richtlinien fest und man habe für zukünftig errichtete Gebäude eindeutige Vorgaben.

Die Hochwasserschutzkonzeption Leimbach/Hardtbach ist ein wasserschutzrechtlicher Rahmenplan zur Verbesserung des Hochwasserschutzes, der sich in 5 Teilmaßnahmen gliedert. Vertragspartner sind die Städte Wiesloch, Walldorf, Leimen, Heidelberg, Schwetzingen sowie die Gemeinden Nußloch, Sandhausen, Oftersheim und Brühl. Mit der Herstellung des geplanten Hochwasserschutzes soll ein Bauverbot privater Bauherren in den Überschwemmungsgebieten verhindert und Probleme mit den Gebäudeversicherungen beseitigt werden. In der Oktobersitzung 2017 hatte der Gemeinderat der Gemeinde Sandhausen dem Kostenverteilungsschlüssel für die Maßnahmen IV (Ausbau des Leimbach-Unterlaufs vom Hochwasserrückhaltebecken Nußloch bis zur Kirchheimer Mühle) und V (Zusammenlegung von Leimbach und Landgraben zwischen Sandhausen und Oftersheim) zugestimmt. Zum Planfeststellungsantrag der Maßnahme IV wurde nun im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange die Gemeinde Sandhausen um Stellungnahme gebeten. Zuvor hatte man die Mitglieder der Gemeinderäte aus Leimen, Nußloch, Sandhausen sowie des Technischen Ausschusses Heidelberg in einer Informationsveranstaltung in Sandhausen über die Planung, den Verfahrensstand und die Kosten informiert.

Im Gemeinderat der Gemeinde Sandhausen wurde der hundertjährliche Hochwasserschutz befürwortet.

Schon jetzt müsse man aufgrund des Hochwasserschutzes Retentionsflächen im Neubaugebiet nachweisen, stellte Gemeinderat Schulze fest, der zudem auf eine ökologische Verbesserung des Leimbachs infolge der Maßnahmen verwies. Bisher habe man dem Hochwasserschutz durch das Anlegen von Dämmen Rechnung getragen, erläuterte Gemeinderat Diem und verwies dabei auf den zusätzlichen Pflegeaufwand, der durch ein breiteres Becken und eine Tieferlegung entfiele. „Durch eine höhere Fließgeschwindigkeit kommt es zu weniger Ablagerungen“, sagte Gemeinderat Lauterbach, der eine präventive Handlungsweise bevorzugte.

„Aus unserer Sicht hält die Planung viele Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger bereit“, erklärte Gemeinderat Albrecht, der noch einen weiteren Verbesserungsvorschlag einbrachte: In die Stellungnahme an das Regierungspräsidium eine Neuanordnung der Brücke in Flucht des Feldweges nach St. Ilgen Probsterwald aufzunehmen.

Die vorliegende Planung zum Hochwasserschutzkonzept sowie der Vorschlag der CDU-Fraktion wurden mehrheitlich angenommen.

– Fortsetzung Teil II –

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