Schulanfang: Staat gibt Geld für Schulmaterial

(rnk) Schulhefte, Malstifte, Radiergummi oder Geodreieck – das und einiges mehr steht zum Schulanfang am kommenden Montag auf den Einkaufslisten vieler Eltern und Schüler. Die Haushaltskasse mancher Familien mit niedrigem Einkommen kann das aber schon überfordern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hier finanziell unter die Arme greifen. Auch ein tägliches Mittagessen, Fahrtkosten und Vereinsmitgliedschaften fördert der Staat.

Seit Januar 2011 haben Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen einen Rechtsanspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe – allgemein bekannt als Bildungs- und Teilhabepaket. Dazu gehört auch die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf. „Für jeden Schüler, der selbst oder dessen Eltern Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder bestimmte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, gibt es zum Schuljahresanfang 70 Euro für den Einkauf von notwendigen Schulmaterialien“, sagt Sozialdezernent Heinz Bönisch. Unter bestimmten Voraussetzungen können dann im Februar noch mal 30 Euro gezahlt werden. „Um diese Leistungen zu erhalten, müssen die bedürftigen Schüler jünger als 25 Jahre als sein, eine allgemeine oder berufsbildende Schule besuchen und dürfen keine Ausbildungsvergütung erhalten“, erläutert Bönisch die Voraussetzungen.

Die Leistungen können von den Familien im Arbeitslosengeld II-Bezug in den fünf Geschäftsstellen des Jobcenters des Rhein-Neckar-Kreises beantragt werden. Erhalten die betreffenden Schüler selbst Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, wird diese Förderung automatisch vom Jobcenter gewährt und muss nicht extra beantragt werden. In bestimmten Fällen muss aber eine Schulbescheinigung vorgelegt werden. Die Anträge der Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag sind beim Sozialamt im Rhein-Neckar-Kreis einzureichen.

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket fördert der Staat aber nicht nur den Kauf von Schulmaterialien. „Auch ein tägliches gemeinschaftliches Mittagessen für Kinder aus einkommensschwachen Haushalten kann nahezu vollständig bezahlt werden. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, brauchen die Eltern lediglich einen Eigenanteil von einem Euro pro Tag tragen“, erklärt Bönisch. Außerdem können Fahrtkosten für den Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie für schulische Ausflüge übernommen werden.

Möchten die Kinder oder Jugendlichen in einem Verein mitmachen oder ein Musikinstrument lernen, so können Mitgliedsbeiträge und Gebühren in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Unterricht in künstlerischen Fächern mit einem Betrag von 10 Euro monatlich unterstützt werden. Das Bildungs- und Teilhabepaket kann auch Kindern zugute kommen, die noch nicht zur Schule gehen.

„Der Rhein-Neckar-Kreis hat es sich zum Ziel gesetzt, die Bildungschancen sowie die soziale und kulturelle Integration der anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen in die Gemeinschaft zu fördern und dabei den bürokratischen Aufwand für die Antragsteller unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben so gering wie möglich zu halten“, so der Sozialdezernent.

Welche Förderungen es gibt und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen, gibt es unter www.rhein-neckar-kreis.de . Dort kann man auch die notwendigen Antragsformulare herunterladen. Diese liegen auch in den Geschäftsstellen des Jobcenters des Rhein-Neckar-Kreises aus. Der ausgefüllte Antarg muss von der Schule oder dem betreffenden Verein bestätigt werden und soll zusammen mit den nötigen Nachweisen direkt beim Jobcenter oder den Gemeindeverwaltungen im Rhein-Neckar-Kreis eingereicht werden. Die Zuschüsse werden dann meist direkt mit der Schule oder dem Verein abgerechnet. Das Geld für Schulmaterial bekommen die Familien überwiesen.

 

 

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