Senkung der Mehrwertsteuer betrifft auch Wasser – Leimen rechnet zeitgenau ab
(mu 01.07.2020) Gute Nachrichten für alle Wasserverbraucher – die Senkung der Umsatzsteuer umfasst auch das wohl wichtigste Lebensmittel: Wasser.
Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem vorliegenden Entwurf bezüglich der befristeten Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020 mitgeteilt, dass die Lieferung von Wasser durch Versorgungsunternehmen an Kunden nach Ablesezeiträumen abgerechnet wird.
Sofern die Ablesezeiträume zu einem Zeitpunkt nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2021 enden, ist grundsätzlich die Lieferung von Wasser des gesamten Ablesezeitraums den ab 1. Juli 2020 geltenden Umsatzsteuersätzen von 5 Prozent zu unterwerfen. Eine entsprechende Korrektur der bereits geleisteten Abschlagszahlungen erfolgt über die Jahresverbrauchsabrechnung 2020.
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