Sitzung des Sandhäuser Gemeinderats vom 24.09.2018 (Fortsetzung)
Fortsetzung der Gemeinderatssitzung vom 24.09.2018 (Teil 1 <hier>)
– 2. Ausbaustufe S-Bahn Rhein-Neckar Strecke Heidelberg-Bruchsal –
– Verzicht auf Ansatz der geleisteten Investitionszuschüsse in der Eröffnungsbilanz –
– Auftragsvergaben im Rahmen der Eigenkontrollverordnung –
Im Zuge der 2. Ausbaustufe S-Bahn Rhein-Neckar soll der Streckenabschnitt Heidelberg-Bruchsal für den Betrieb der S-Bahn Rhein-Neckar mit Langzügen ertüchtigt werden, um Kapazitätsengpässe zu beseitigen. Hierzu werden, erläuterte Kämmerer Timo Wangler in der Gemeinderatssitzung vom 24.09.2018, die Bahnsteige von bisher 140 m auf 210 m ausgebaut. Anfang August 2018 hatte die DB Station & Service den Verkehrsverbund nach erfolgter Submission darüber informiert, dass die Hauptbauleistungen um rund 100 % über den in der Entwicklungsplanung kalkulierten Kosten liegen werden.
Dies bedeutet für die Gemeinde Sandhausen eine Kostensteigerung von 113.914 € auf 254.700 €. Der im Oktober 2015 vorgestellte Rahmenterminplan wird eingehalten. Die Betriebsaufnahme der S-Bahn mit Dreifachtraktion soll im Dezember 2019 stattfinden.
„Der Personennahverkehr ist uns wichtig.“, kommentierte Gemeinderat Herzog den Tagesordnungspunkt, und ein zusätzlicher Wagon sei notwendig, um die Personenbeförderung zu gewährleisten. Auch wenn die unerfreuliche Kostenentwicklung keinem so recht gefiel, sei, so Gemeinderat Dr. Horn, ein Verschieben nach 2021 oder später keine Alternative. „Andere Gemeinden reißt das noch mehr rein.“, behauptete Gemeinderat Liebetrau, der ebenso wie Gemeinderat Diem die Erhöhung nicht einfach hinnehmen wollte. Gemeinderat Lauterbach befand den Beschlussvorschlag als alternativlos und es bliebe daher nichts anderes übrig, so Gemeinderat Hettinger, als „die Kröte zu schlucken“, wenn man die Betriebsaufnahme der S-Bahn mit Dreifachtraktion im Dezember 2019 nicht gefährden wolle.
Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag mehrheitlich zu.
Mit der Reform des Haushaltsrechts wurden die rechtlichen Grundlagen für das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) sowie eine Übergangsphase von 11 Jahren festgelegt. Im Rahmen der Umstellung schlug die Verwaltung vor, auf den Ansatz der geleisteten Investitionszuschüsse in der Eröffnungsbilanz zu verzichten.
Der Gesetzgeber hatte für die erstmalige Bewertung des Anlagevermögens etliche Vereinfachungsregeln erlassen. Die Anwendung dieser Vereinfachungsregel in der Eröffnungsbilanz führe aus Sicht der Verwaltung, so Kämmerer Timo Wangler, zum einen zu weniger Verwaltungsaufwand bei der Eröffnungsbilanz und zum anderen zu weniger Aufwand in den künftigen Ergebnisrechnungen, für die keine Abschreibungen mehr erwirtschaftet werden müssten. Im Umkehrschluss bedeute dies für die Gemeinde eine Vereinfachung, um die künftigen Haushalte auszugleichen.
Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig zu.
Die regelmäßige Kontrolle und der Unterhalt der Abwasseranlagen dienen neben dem Werterhalt, dem Grundwasserschutz, der Minimierung der Unterhaltungs- und Reparaturkosten sowie der Minimierung der Geruchsbelästigung. Nach der letzten Kamerabefahrung zur Zustandserfassung aller Kanäle in den Jahren 2014/15 fand eine Klassifizierung der Schäden statt, die in 5 Sanierungsschritten in den nächsten Jahren abzuarbeiten sind.
Die Gesamtsumme von über 5 Millionen höre sich zwar, nach Einschätzung Gemeinderat Schneiders, viel an, könne aber auf mehrere Bauabschnitte und Jahre verteilt werden. Für den 2. Abschnitt zur Kanalsanierung in geschlossener Bauweise vergab der Gemeinderat den Auftrag für 519.143,68 € an die Firma Erles aus Meckesheim. 2 Angebote für die geschlossene Bauweise waren zuvor zur Submission eingegangen.
Dass sich durch die Aufnahme von Vertragsstrafen die Zahl der Bieter reduzieren würde, fürchtete Gemeinderat Rüttinger.
Voraussichtlich im Winter soll die geschlossene Sanierung des 2. Bauabschnitts begonnen werden, erklärte Ortsbaumeister Schirok gegenüber Gemeinderat Albrecht. Die Sanierung in offener Bauweise wird aus jetziger Sicht bis Anfang 2020 fertiggestellt werden.
Fragen und Anregungen der Gemeinderäte betrafen:
– Katzenkot auf Spielplätzen
Die Verwaltung hatte bereits eine Sandreinigung beauftragt. Um freilaufende Katzen dauerhaft von Spielplätzen fernzuhalten, gibt es jedoch kein adäquates Mittel.
– Verteilung gelber Zettel an Parksünder durch Bürger
Die Überprüfung des ruhenden Verkehrs und die Geschwindigkeitsmessungen sind Aufgaben des Ordnungsamtes und liegen in kommunaler Verantwortung.
– Kontrolle von Sturmschäden auf den Spielplätzen
Die Verwaltung wird dies prüfen. (cw)
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