Sitzung des Sandhäuser Gemeinderats vom 24.09.2018 (Teil 1)

– CDU-Antrag über Handlungsmöglichkeiten bei kommunalen Bauprojekten –
– Verlängerung Veränderungssperre für Bpl. „Bahnhofstraße – nördlicher Teil“ –

(sa – 28.9.18) Direkt nach der Sommerpause konnte Bürgermeister Kletti eine erfreuliche Nachricht verkünden: Sandhausen ist die größte Gemeinde im Rhein-Neckar-Kreis. Die fortgeschriebene Bevölkerungszahl beläuft sich (Stand 31.12.2017) auf 15 024 Personen, wovon 7 335 männliche und 7689 weibliche gezählt wurden. Dies gab die Verwaltung bekannt, die mit Schreiben vom 22.08.2018 durch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg informiert wurde. Sandhausen ist somit 9. größte Kommune des Landkreises.

Aufgrund vermehrter Bürgeranfragen zur termingerechten Fertigstellung kommunaler Bauprojekte hatte die CDU-Fraktion einen Antrag gestellt, um Handlungsmöglichkeiten zur Einhaltung zeitlicher Fristen zu prüfen und die Bauunternehmer besser in die Pflicht nehmen zu können. Zur Einschätzung auf Praxistauglichkeit und Rechtssicherheit vertraglicher Vereinbarungsmöglichkeiten war Rechtsanwalt Dr. Schneidenbach von der Rechtsanwaltskanzlei Schlatter auf Einladung der Verwaltung zur Sitzung erschienen.

In ihrem Antrag hatte die CDU-Fraktion den Vorschlag unterbreitet, bei Vertragsabschluss verbindliche Vertragsfristen für Auftragsbeginn, Zwischentermine für abgrenzbare Teilabschnitte und Fertigstellung für zukünftig abzuschließende Bauverträge zu vereinbaren sowie bei Bauprojekten ab einem Auftragsvolumen von 500.000 € vor der Ausschreibung im Gemeinderat zu entscheiden, ob Vertragsstrafen aufgenommen werden sollen.

„Das Sandhäuser Bauamt hat in den vergangenen Jahren immer alles getan, was in seiner Macht stand, um das Bestmögliche zu erreichen.“, so Albrecht. Dennoch wünsche er sich, dass nicht die Gemeinde ein schuldhaftes Verzögern feststellen muss, sondern die Baufirma ihre Unschuld beweisen müsse. Die vergangenen Bauabschnitte der Hauptstraßensanierung hätten gezeigt, dass die Bauarbeiten ohne eine fast tägliche Kontrolle durch einen Bauamtsmitarbeiter nicht planmäßig verliefen und überdies einen nicht unerheblichen Kostenpunkt darstellen würden.

Indes betonte Gemeinderat Diem (FDP), dass er nicht daran glaube, dass man mit einem Vertrag alle Probleme beseitigen könne. Vielmehr sähe er darin die Gefahr, dass kleinere, mittelständische Firmen nicht mehr ausgewählt und bei guter Auftragslage Auftraggeber, die Vertragsstrafen vereinbart hätten, mehr Absagen erhielten. Außerdem würde die Bauverwaltung durch das Ausarbeiten eines rechtsicheren Vertrages deutlich mehr belastet und der Preis in die Höhe getrieben. Die bisherige Auswahl der Firmen sei nicht leichtfertig entschieden worden, sondern habe immer auf einer Referenzliste gefußt.

Daher stellte er den Gegenantrag, die Verwaltung zu ermächtigen, alle rechtlich möglichen Werkzeuge und Mittel dort, wo es die jeweilige Fachabteilung für sinnvoll erachtet, in der Vertragsgestaltung einzusetzen, um die fachliche und terminliche Ausführung zu sichern.

„Mit der Variante der CDU-Fraktion schränken wir uns in unserem Handlungsspielraum ein und haben einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand, dessen Nutzen fragwürdig ist.“, stellte Gemeinderat Rüttinger fest, der lieber einen Verzug in Kauf nahm, anstatt eventuell zeitintensive Nacharbeit hinzunehmen. Vertragsstrafen seien ein Druckmittel, unter der die Qualität der zu verrichtenden Arbeit litt.

Bisher sei eine Bauverzögerung immer klar begründet worden, befand auch Gemeinderat Lauterbach, der die Intention des CDU-Antrages zwar guthieß, aber in einer Kontrolle einen zumutbaren Posten für den Steuerzahler sah. Überdies interessierte ihn, wie viele Vertragsstrafen vor Gericht behandelt würden.

Aus Erfahrung konnte Dr. Schneidenbach hierzu berichten, dass diese selten isoliert betrachtet würden. Meist ginge es darum, ob die Gegenposition Geld zu bekommen habe und dieses nicht gezahlt würde. Dies führe in der Regel zu einem Vergleich, bei dem man sich irgendwo treffen müsse. Weiter erklärte er auf Nachfrage Gemeinderätin Köhlers, die das Risiko und die Erfolgsaussichten einer Vertragsänderung verifizieren wollte, dass Vertragsstrafen zwar früher üblich, heute jedoch nicht mehr gängige Praxis seien, da die Rechtsprechung strenger geworden wäre.

Am Beispiel und der Historie der Hauptstraßensanierung zeigte Ortsbaumeister Schirok, welche Verträge der 5 Bauabschnitte Fristen, Vertragsstrafen oder einen Bauzeitenplan beinhalteten. Allen Gerüchten und Fehleinschätzungen zum Trotz seien die bisherigen Abschnitte wie in den Ausschreibungen vorgegeben fristgerecht fertiggestellt worden. Lediglich die Markierungsarbeiten für den 2. Abschnitt habe man aufgrund der Witterung ins Frühjahr verschieben bzw. den Austausch einer mangelhaften Deckschicht im jetzigen 5. Abschnitt vornehmen müssen.

Dass der Bürger möglicherweise durch Spontaneindrücke zu falschen Rückschlüssen käme und dies auf eine mangelnde Transparenz zurückzuführen sei, verneinte Bürgermeister Kletti gegenüber Gemeinderat Hettinger ausdrücklich. „Die Verwaltung schläft nicht und hat bisher zu 3 Bürgerinformationsveranstaltungen eingeladen und die Anwohner persönlich angeschrieben“. Dennoch, fügte er hinzu, könne er allen Anträgen zustimmen, da sie mit der bisherigen Verfahrensweise der Verwaltung übereinstimmten.

Die nachfolgende Abstimmung brachte Klarheit. Beginnend mit dem Gegenantrag der FDP-Fraktion wurde dieser mit 7 Für-, 7 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Der 1. Teilantrag der CDU-Fraktion zur Aufnahme verbindlicher Vertragsfristen wurde mit 10 Für-, 8 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen mehrheitlich angenommen.

Der 2. Teilantrag der CDU-Fraktion „bei Bauprojekten ab einem Auftragsvolumen von 500.000 € vor der Ausschreibung über Vertragsstrafen im Gemeinderat zu entscheiden, wurde mit 9 Für-, 12 Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.

Des Weiteren erließ der Gemeinderat die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes „Bahnhofstraße – nördlicher Teil – im Bereich Friedrich-Ebert-Straße und Poststraße“ zur Sicherung der Bauleitplanung.


Sitzung des Sandhäuser Gemeinderats vom 24.09.2018 (Fortsetzung)


 

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