Sofortmaßnahmen bei der Notfallrettung im Rhein-Neckar-Kreis verbessert

(rnk – 19.12.17) Der Rhein-Neckar-Kreis begrüßt die Sofortmaßnahmen bei der Notfallrettung, die vor wenigen Tagen vom für den Rettungsdienstbereich Rhein-Neckar zuständigen Bereichsausschuss beschlossen wurden. Über mehrere Monate, in einem intensiven Dialog, hatte der Landkreis für einen Ausbau der Notfallrettung im Kreisgebiet geworben und freut sich jetzt, dass er die stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertreter der Kosten- und Leistungsträger im Bereichsausschuss überzeugen konnte, Sofortmaßnahmen zu verabschieden.
 
„Diese Sofortmaßnahmen sind für den Landkreis weitere Meilensteine“, so Landrat Stefan Dallinger. Im Einzelnen wird am Rettungswachenstandort Sinsheim die Vorhaltung von 1,5 Rettungswagen auf zwei Rettungswagen im 24-Stunden-Betrieb erweitert. Eine solche Erweiterung wird es auch am Standort Wiesloch geben. Zudem wird bis zur Einrichtung einer neuen, zusätzlichen Rettungswache im Bereich Schönau am bereits bestehenden Rettungswachenstandort Bammental ein zweiter Rettungswagen im werktäglichen 12-Stunden-Betrieb implementiert. Die Suche nach einem geeigneten Standort für eine weitere Rettungswache im Bereich Schönau soll zeitnah angegangen werden.
 
Auch bei den Notarzt-Einsatz-Fahrzeugen (NEF) konnten für den Rhein-Neckar-Kreis positive Änderungen erreicht werden. Das zweite Tag-NEF wird vom Standort Weinheim nach Schriesheim verlegt, so dass sich insbesondere in den Odenwald und das Steinachtal die Fahrzeiten verkürzen werden. Zudem wird die Einsatzzeit eines NEF am Rettungswachenstandort Walldorf, das bisher nur tagsüber im Einsatz war, auf 24-Stunden ausgedehnt. Bei der Universitätsklinik Heidelberg am Standort Schlierbach (Orthopädie) wird ein neues Tag-NEF stationiert, das künftig insbesondere für die Region Neckargemünd/Bammental eingesetzt werden soll.
 
Landrat Stefan Dallinger dankt ausdrücklich den Kosten- und Leistungsträgern für die konstruktiven Gespräche in den vergangenen Monaten: „Die vom Bereichsausschuss beschlossenen Sofortmaßnahmen sind ein starkes Signal an die Bevölkerung im Rhein-Neckar-Kreis und ein weiterer, wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“


Hintergrundinformationen:

Der Rettungsdienst wird in Baden-Württemberg von den Rettungsdienstorganisationen als gesetzlichen Leistungsträgern eigenständig und eigenverantwortlich wahrgenommen. Das Land Baden-Württemberg ist hierfür aktuell in 34 Rettungsdienstbereiche eingeteilt. Maßgebliches Organisations- und Planungsorgan in den Rettungsdienstbereichen – hier in der Region handelt es sich um den Rettungsdienstbereich Rhein-Neckar – ist der Bereichsausschuss. Dieser hat alle wesentlichen Angelegenheiten des Rettungsdienstes zu beraten und zu entscheiden. Stimmberechtigte Mitglieder im Bereichsausschuss sind die Kostenträger – Krankenversicherungen und gesetzliche Unfallversicherungsträger – und Leistungsträger – unter anderem Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser-Hilfsdienst. Betroffene Gebietskörperschaften, wie der Rhein-Neckar-Kreis, fungieren als beratende Mitglieder in den Bereichsausschüssen.

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