„Sprungschanzen“ auf der K4155 – Stellungnahme des Landratsamtes
Auf unsere Anfrage bezüglich der „Sprungschanzen“ und Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Verbindungsstraße zwischen Leimen und St. Ilgen hin, erreichte uns folgende Stellungnahme des Landratsamtes:
(rnk – 28.7.15) Dem Straßenbauamt des Rhein-Neckar-Kreises sind die Straßenschäden in dem genannten Streckenabschnitt bekannt. In diesem Bereich ist eine Betonfahrbahn eingebaut, die nutzungsbedingte Schäden aufweist, welche zunächst provisorisch mit Asphalt ausgebessert wurden. Durch die heißen Temperaturen der letzten Wochen haben sich die Betonplatten mehr als üblich gedehnt und den Asphalt hochgewölbt, so dass Überhöhungen entstanden sind. Deshalb wurde von der Straßenmeisterei Wiesloch die Geschwindigkeit aus Sicherheitsgründen auf 30 km/h reduziert.
Im Rahmen eines kreisweiten Substanzerhaltungsprogramms wird der Zustand aller Kreisstraßen derzeit neu erfasst und bewertet. Auf dieser Grundlage werden dann die vordringlichen Instandsetzungsmaßnahmen priorisiert. Sofern die Kreisstraße (K) 4155 dabei nicht in die erste Priorität eingestuft wird, ist vorgesehen, die angesprochenen Schadstellen in der zweiten Jahreshälfte 2015 dauerhaft instand zu setzen.
Bis dahin stehen diese aber unter ständiger Beobachtung der Straßenmeisterei. Auf diese Weise kann bei einer Schadenserweiterung sofort eingegriffen werden, so dass die Verkehrssicherheit auf jeden Fall gewährleistet ist.
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