Stadt such noch Zensus-Interviewer – Bis zu 1500 € steuerfreie Entschädigung
(fwu – 21.3.22) Ab Mitte Mai wird auch in Leimen der sogenannte Zensus durchgeführt. Wie bereits beim letzten Zensus 2011 wird der Großteil der Bevölkerungsdaten des Zensus 2022 zwar durch die Auswertung bestehender Quellen wie etwa der Melderegister gewonnen. Allerdings werden die Angaben hieraus unter anderem durch eine Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis überprüft.
Organisiert wird das Ganze in den eigens eingerichteten Erhebungsstellen. Eine solche gibt es auch in Leimen in den ehemaligen Räumlichkeiten des Saunabetriebs im Bäderpark. Sie ist räumlich, organisatorisch, technisch und personell von anderen städtischen Verwaltungsstellen getrennt – nicht zuletzt um sicherzustellen, dass die erhobenen Angaben nicht für andere Aufgaben, beispielsweise zum Abgleich mit den Daten der Melderegister verwendet werden.
Die Befragungen, es sind nur etwa 5-12 Fragen je Haus / Wohnung, werden durch ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte durchgeführt. Jeder Beauftragte befragt ab Mitte Mai zwischen 100 und 150 Haushalte und hat hierfür Zeit bis Ende Juni. Hierfür wird eine durchaus interessante steuerfreie Aufwandsentschädigung von bis zu 1500 € Euro gezahlt.
Bei der Zeiteinteilung der Erhebungen sind die Erhebungsbeauftragten vollkommen flexibel. So können die Erhebungen beispielsweise nach Feierabend oder am Wochenende durchgeführt werden. Um den zeitlichen Aufwand so gering wie möglich zu halten, erfolgt auch eine wohnortnahe Zuteilung des Erhebungsbezirks.
Vor der Befragung wird natürlich eine ausführliche Schulung durchgeführt, sodass die Interviewer genau wissen, wie sie aufzutreten haben, was sie dürfen, was sie sollen und was sie nicht dürfen. Gesucht werden hierfür kontaktfreudige, selbständig arbeitende, volljährige Menschen, die sich direkt bei der Leimener Zensusstelle bewerben können:
- Markus Wittner (Leiter)
- Hans Peter Brand (Stellv. Leiter)
- Telefon: 06224 – 82 79 131
- [email protected]
Nähere Erläuterungen zum Prozedere gibt das nachfolgende Interview mit der Leitung der zentralen Zensus-Erhebungsstelle des Rhein-Neckar-Kreises.
5 Fragen an die Zensus-Erhebungsstelle.
Was sind Erhebungsbeauftragte? Wie werden sie entschädigt?
Laura Stasch: Die Erhebungsbeauftragten führen im Zeitraum von Mitte Mai 2022 bis Ende Juli 2022 die persönlichen Befragungen durch. Dabei befragen sie etwa 110 Personen, die in einem ihnen zugeteilten Bezirk im Landkreis wohnen. Die Tätigkeit der Erhebungsbeauftragten ist mit viel Verantwortung verbunden, daher müssen Erhebungsbeauftragte verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit helfen die Erhebungsbeauftragten bei der Aktualisierung einer wichtigen Datengrundlage für den Rhein-Neckar-Kreis und leisten damit einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag. Außerdem wird die ehrenamtliche Tätigkeit mit einer steuerfreien Aufwandsentschädigung von bis zu 1500 € Euro entlohnt.
Was ist der Zensus, wann und wie oft findet er statt?
Laura Stasch: Der Zensus ist ein Projekt der amtlichen Statistik zur Erhebung von Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungsdaten. Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Hierzu werden beim Zensus eine Bevölkerungs- sowie eine Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt. Der Zensus findet alle zehn Jahre statt und ist EU-Verordnung. Zuletzt wurde er aufgrund der Corona-Pandemie um ein Jahr verschoben. Die Erhebung soll nun zwischen Mai und Juli 2022 geschehen. Erste Ergebnisse sollen Ende 2023 vorliegen.
Wie funktioniert der Zensus?
Pascal Hilkert: Bei der Bevölkerungszählung stützt sich der Zensus auf bereits vorhandene Daten aus Registern wie beispielsweise dem Melderegister. Weil die Daten aus den Registern nicht immer aktuell sind, werden zusätzliche Befragungen in der Bevölkerung durchgeführt. Hierzu werden etwa zehn Prozent der Bürger befragt. Die befragten Personen werden dabei zufällig ausgewählt. Außerdem finden Befragungen in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften statt. Bei der Gebäude- und Wohnungszählung werden alle Personen befragt, die Häuser oder Wohnungen besitzen.
Warum ist der Zensus wichtig?
Pascal Hilkert: Die Bevölkerungszahlen des Zensus 2022 sollen zeigen, wie die Menschen in Deutschlang leben, wohnen und arbeiten. Ob bei der Verteilung von öffentlichen Geldern, der Planung von Schul- und Studienplätzen oder wohnungspolitischen Entscheidungen – insbesondere im politisch-administrativen Bereich sind die Daten, die beim Zensus erhoben werden, ein wichtiges Planungsinstrument zur Gestaltung unserer Zukunft. Zum Beispiel sollen sie ausweisen, wie hoch der Bedarf an Schulen oder Alten- und Seniorenheimen ist. Mit der gesonderten Gebäude- und Wohnungszählung will man zudem herausfinden, wie viel Wohnraum benötigt wird.
Was macht die Erhebungsstelle des Rhein-Neckar-Kreises?
Laura Stasch: Im Rhein-Neckar-Kreis wurde auf Ebene des Landkreises eine Erhebungsstelle eingerichtet. Die Erhebungsstelle des Rhein-Neckar-Kreises organisiert die Vor-Ort-Befragungen, die für die Ermittlung der Bevölkerungsdaten notwendig sind. Dabei ist sie örtlich für den gesamten Rhein-Neckar-Kreis mit Ausnahme der großen Kreisstädte Leimen, Sinsheim, Weinheim und Wiesloch zuständig – diese richten eigene Erhebungsstellen ein. Die Befragungen im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung werden in Baden-Württemberg vom statistischen Landesamt koordiniert.
Weitere Informationen zum Zensus 2022 und der Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte oder Erhebungsbeauftragter sowie zum Kontaktformular zur Interessensbekundung gibt es hier.
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