Städtische Vignette für Elterntaxis nach den Osterferien Pflicht
(fwu – 1. APRIL 24) Mit dem heutigen Tag tritt die Städtische Vignettenverordnung Eltern-TAXIS (ViVOET) in Kraft, mit der der Verkehr von Eltern-TAXIs zu und von den Schulen (Turmschule, Geschwister-Scholl-Schule, Schlossbergschule) neu geregelt wird. Die ViVOET soll ein wesentliches Element zur Verminderung des überbordenden Verkehrs zu diesen Einrichtungen darstellen und orientiert sich am Vorbild Wiens, Londons und Paris.
Die Vignette ist im städtischen Verkehrsbüro im neuen Rathaus zum Preis von 7,- € je Zu- und Abfahrt im 10er Pack erhältlich und orientiert sich damit an der Preis einer kommerziellen Taxifahrt (Eltern-TAXI).
Die einzelnen Abschnitte der Vignette sind vor Zu- und Abfahrt mit dem jeweilige Datum zu versehen und damit für weitere Fahrten ungültig zu machen. Eine Zu- oder Abfahrt ohne gültige Eltern-TAXI-Vignette wird mit einem Bußgeld von 125 € belegt. Die Stadtpolizeibehörde ist angewiesen streng zu kontrollieren.
Das Durchfahren der betreffenden Straßen ist weiterhin uneingeschränkt möglich, lediglich das Ein- und Aussteigen von Kindern ist untersagt. Die Benutzung der Kuss-und-Tschüss-Zonen bleibt hiervon natürlich ausgenommen. Entsprechende Zonen werden auch in St. Ilgen und Gauangelloch eingerichtet.
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