Stellungnahme: SPD-Fraktion votiert gegen Erhöhung der Abwassergebühren
(von Dr. Peter Sandner, SPD – 14.12.19)
Die Abwassergebühren werden 2020 um ca. 20 Cent pro m3 steigen. Dies hat die Mehrheit des Gemeinderats in der Novembersitzung beschlossen. Man wird bei der vorausschauenden Gebührenkalkulation nicht mehr den realen Zins, sondern den kalkulatorischen Zins zugrunde legen. Die Zinsen gehören zu einer Reihe von Prognose- und Ermessenentscheidungen, die der Gemeinderat zu treffen hat. Bei den Zinsen hat er die Wahl zwischen den genannten Alternativen.
Dass in der gegenwärtigen Niedrigzinsphase die Wahl der realen Zinsen günstiger für die Gebührenzahler wäre, ist klar. Warum also die Alternative wählen? Alle Gewinne oder Verluste, die die Nachkalkulation ausweist, da die tatsächlichen Ergebnisse (Abwasseranfall, Betriebsaufwand, Zinsen u.a.) von den Prognosen abweichen, müssen dem Gebührenzahler in den nächsten 5 Jahren zurückerstattet bzw. von ihm nachgefordert werden. Verluste, die in diesem Zeitraum nicht vom Gebührenzahler nachgefordert werden, muss der städtische Haushalt ausgleichen.
Es gibt nur eine Ausnahme von diesem Grundsatz: Wenn die kalkulatorischen Zinsen gewählt werden. Der Überschuss, der sich bei der Nachkalkulation aus der Differenz zwischen den z.Z. höheren kalkulatorischen und den realen Zinsen ergibt, muss nicht zurückerstattet, sondern kann dem Eigenkapital gutgeschrieben werden. Im hiesigen Eigenbetrieb werden das im Jahr 2020 voraussichtlich ca. 220 T € sein.
Damit wird mittelfristig der Gebührenzahler entlastet – so die Befürworter. Ist das wirklich so? Man kann zwar in den Jahren, in den die realen Zinsen niedriger als die kalkulatorischen sind, weniger Kredite aufnehmen. Aber diese Ersparnis spürt der Gebührenzahler kaum, da die Zinsen ja praktisch null und damit auch daraus resultierende niedrigere Gebühren in künftigen Jahren minimal sind Die Abwassergebühren steigen jetzt deutlich um über 10% an – bei einem Abwasseranfall von 250 m3 etwa um 50 €. Dies wollte die SPD-Fraktion den Gebührenzahlern nicht zumuten.
Im Übrigen finden wir es inkonsequent, im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung den kalkulatorischen Zins anzusetzen, im Eigenbetrieb Wasserwerk, bei dem ähnliche Entscheidungen für Gebührenkalkulation zu treffen sind, bei den realen Zinsen zu bleiben. Hier haben wir keine Argumente gehört, weshalb das Ermessen einmal so und einmal so ausgeübt wird. Liegt es etwa daran, dass beim Wasserwerk von vornherein Gewinne in die Gebührenkalkulation einfließen dürfen, die nicht zurückerstattet werden müssen?
Peter Sandner, Fraktionssprecher
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