Stellungnahme von Wolfgang Renner: Widerspruch beim Regierungspräsidium ruht

Stellungnahme von Wolfgang Renner, 2. Vertrauensmann des Bürgerbegehrens, zu seinem Widerspruch gegen den Bescheid der Stadtverwaltung Leimen:

Im September 2016 haben Herr OB Reinwald sowie die Fraktionen von CDU und SPD im Leimener Gemeinderat die Bebauung des Rathausplatzes nach dem Konzept der Firma CMS (Hotel+Festhalle+Tiefgarage) angenommen und die Verwaltung dazu ermächtigt, in dieser Sache Verhandlungen mit der Firma CMS zu führen.

Herr Alexander Hahn hat in der Folgezeit ein Bürgerbegehren gestartet, an dem ich mich gerne als 2. Vertrauensmann beteiligt habe. Ziel des Bürgerbegehrens war es zu erreichen, dass der Rathausplatz nicht nach diesem Konzept der Firma CMS bebaut wird.

Über 3100 Bürgerinnen und Bürger haben sich mit ihrer Unterschrift diesem Bürgerbegehren angeschlossen. Dies führte dazu, dass der Gemeinderat am 16.02.2017 das Bürgerbegehren für zulässig erklären musste.

Der Gemeinderat hat in der gleichen Sitzung seinen Beschluss zugunsten der Firma CMS zurückgenommen und damit die „Uhr auf Null gestellt“. Der Gemeinderat hat aber nicht beschlossen, dass der Rathausplatz nicht nach dem damaligen Konzept der Firma CMS (Hotel+Festhalle+Tiefgarage) bebaut werden darf. Solch ein Beschluss wäre möglich gewesen. Das Gesetz sagt, dass sich ein Bürgerbegehren nur dann erledigt hat, wenn der Gemeinderat „die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme“ beschließt. Der Gemeinderat hätte also mehrheitlich gegen eine Bebauung des Rathausplatzes nach dem damaligen Konzept der Firma CMS stimmen müssen. Alternativ hätte der Gemeinderat einen Bürgerentscheid zu dieser Frage beschließen müssen. Auch das hat der Gemeinderat nicht getan.

Aufgrund dieser Lage kann es nun jederzeit möglich sein, dass sich eine Mehrheit des Gemeinderats wieder dazu entschließt, den Rathausplatz nach dem damaligen Konzept der Firma CMS bebauen zu lassen. Dann wäre das Bürgerbegehren umsonst gewesen. Genau deshalb habe ich Widerspruch beim Regierungspräsidium Karlsruhe gegen die Entscheidung des Gemeinderats vom 16.02.2017 eingelegt. Mir ging es darum zu verhindern, dass der Wille von über 3100 Unterzeichnern „unter die Räder“ kommt.

Inzwischen hat die erste Sitzung des Runden Tischs stattgefunden. Mein Eindruck zu dieser Sitzung: Die Sitzung ist meines Erachtens zwar etwas holprig verlaufen, weil die Stadtverwaltung die Teilnehmer des Runden Tischs nicht mit genügend Informationen im Vorhinein versorgt hat und die Teilnehmer des Runden Tisch sich deshalb nur eingeschränkt vorbereiten konnten. Herr OB Reinwald hat aber zugesagt, dass so etwas nicht mehr vorkommt. Ferner hat Herr OB Reinwald betont, dass er einen Konsens möchte. Ich glaube ihm das.

Auch ich persönlich möchte einen Konsens in dieser Frage. Deshalb habe ich mich entschlossen, meinen Widerspruch gegen die Entscheidung des Gemeinderats ruhen zu lassen. Wenn der Runde Tisch einen Konsens herbeiführt und der Gemeinderat diesen Konsens übernimmt, hat sich mein Widerspruch erledigt. Falls kein Konsens zustande kommt, ist es dann jederzeit möglich, meinen Widerspruch zu reaktivieren. Auf diese Weise sind die Interessen der über 3100 Unterzeichner des Bürgerbegehrens bestens geschützt.

Wolfgang Renner, Vertrauensmann des Bürgerbegehrens

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