Nur ein Unfall mit Bagatellschaden! Glück gehabt? Wer weiß …

Blaulicht„Da habe ich ja noch mal Glück gehabt! Es hat zwar gekracht, besser gesagt „gekrächelt“, aber wenigstens nicht zu heftig. Nur ein Bagatellschaden. Man sieht ja auch nicht viel, ein paar minimale Kratzer, das war’s. Und die Gegenseite hat ja auch zugegeben, dass sie alleine Schuld an dem Unfall war. Da brauchen wir die Polizei ja gar nicht erst holen.“

So oder ähnlich denken viele Unfallgeschädigte bei Bagatellunfällen. Doch diese Selbsteinschätzung des Unfallschadens kann falsch sein und das böse Erwachen später durchaus noch folgen.

Der Schaden ist größer als erwartet

Bei modernen Autos besteht die „Stoßstange“ aus energieabsorbierenden Kunststoff-Wabenmaterial, das von einer dünnen Haut, die meist in Wagenfarbe lackiert ist, überzogen ist. Kaufmann Banner 300x120 blau Schrift oben und untenEine Beschädigung des Materials, dass die Unfallenergie aufnimmt, bleibt unter der Haut meist unsichtbar. Die Haut kehrt in ihre Ursprungslage zurück und zeigt lediglich einen kleinen Kratzer.

Dies führt dann zu der Fehlannahme, dass der Schaden gering sei. Das nicht sichtbare Wabenmaterial aber ist beschädig und der Schaden unter der Haut geht oftmals in den Bereich mehrerer Hundert Euro. Hinzu kommen Nutzungsausfall während der notwendigen Reparaturzeit, Wertminderung bei neueren Fahrzeugen, und natürlich die Reparatur selbst.

Wenn man diesen Schadensumfang erst zu einem späteren Zeitpunkt bemerkt, ist es zu spät, den Unfallverursacher zur Schadensregulierung heranzuziehen. Der Laie, der den Schaden nicht in voller Höhe erkannt hat, ist dann der Leid- und Kostentragende.

Auch bei Baggerstellschäden sollte man daher  in jedem Falle einen Unfallsachverständigen hinzuziehen, der über die erforderliche Qualifikation tatsächlich auch verfügt. Hier kommen nur öffentlich bestellte und vereidigte Unfall-Sachverständige infrage. Denn ein selbsternannter Sachverständiger ohne den erforderlichen technischen Hintergrund, ist genauso wenig in der Lage, den Unfallschaden richtig einzuschätzen, wie ein Laie.

Der juristische Ärger kann noch folgen

Woesch 300x120Doch auch andere Fallstricke drohen. Was, wenn der reuige Unfallverursacher, der noch an der Unfallstelle seine Alleinschuld einräumte, es sich später anders überlegt und seine Alleinschuld dann bestreitet? Oder wenn sich die gegnerische Versicherung bei der Regulierung des Schadens allzu viel Zeit lässt oder sogar die Schadenssumme kürzt und den Schaden nicht vollständig ausgleicht?

Dann kommt es zu Rechtsstreitigkeiten oder geht sogar vor Gericht. Spätestens dann ist ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht notwendig. Diesen sollte man jedoch bei jedem Unfall sofort hinzuziehen, um Rechtsfehler von Anfang an zu vermeiden.

Richtig handeln bei Bagatellschäden

Auch bei Bagatellschäden und bei möglicherweise feststehender Unfallschuld sollte man in jedem Fall die Polizei hinzuziehen. Diese ist für die Beweisaufnahme am Unfallort zuständig. Eventuell vorhandene Zeugen sollten der Polizei gemeldet werden und auch eigene Fotos (z. B. mit dem Smartphone) sind hilfreich.

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Ob es sich um einen Bagatellunfall oder einen größeren Schaden handelt, kann nur der vereidigte Sachverständige entscheiden, der in jedem Fall hinzugezogen werden sollte. Die Schadensabwicklung gibt man am besten von Anfang an in die Hände eines erfahrenen Fachanwalts für Verkehrsrecht, der dafür sorgt, dass die eigenen Rechte gewahrt werden und die gegnerische Versicherung den Schaden anerkennt und begleicht.

Wer diese Grundregeln beherzigt, der ist auf der sicheren Seite. Ansonsten besteht die Gefahr dass auch bei angenommenen Bagatellschäden der große Ärger am Ende noch folgt.

 

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