Unser Ex-MdB Dr. Stephan Harbarth wird Präsident des Bundesverfassungsgerichts

Der Bundesrat wählte am 15.5.2020 den 48-jährigen Stephan Harbarth zum Nachfolger von Andreas Voßkuhle, der nach zwölf Jahren in Karlsruhe turnusmäßig ausscheidet.

Dr. Stephan Harbarth mit seinem Nachfolger im CDU-Vorsitz im Rhein-Neckar-Kreis Karl Klein nach seiner Ernennung zum Richter am BVerfG 2018

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung den früheren CDU-Bundestagabgeordneten Stephan Harbarth einstimmig zum neuen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Der 48-Jährige wird Andreas Voßkuhle ablösen, der nach zwölf Jahren in Karlsruhe turnusmäßig ausscheidet. Harbarth war bereits Ende 2018 auf Vorschlag der Unionsparteien Vorsitzender des Ersten Senats und Vizegerichtspräsident geworden. Damit war die Personalie vorgezeichnet, denn es ist ungeschriebenes Gesetz, dass der Vizepräsident an die Gerichtsspitze nachrückt.

Als CDU-Abgeordneter saß Harbarth von 2009 bis 2018 für den hiesigen Wahlkreis Rhein-Neckar im Bundestag. Der Familienvater ist Honorarprofessor an der Universität Heidelberg, wo er auch studierte. Er ist vielen Bürgerinnen und Bürgern hier in der Region auch persönlich bekannt, da er als „unser“ Bundestagsabgeordneter auf vielen Veranstaltungen von Vereinen und Parteien anwesend war.,

Stellung des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts

Wahlplakat mit Dr. Stephan Harbarth

Sind die Richter einmal im Amt, entscheiden sie unabhängig ohne parteipolitische Bindung. Die Amtszeit der 16 Verfassungsrichter dauert zwölf Jahre. Kandidaten müssen mindestens 40 Jahre alt sein, die Befähigung zum Richteramt haben und zum Bundestag wählbar sein. Bundesverfassungsrichter werden grundsätzlich mit Zweidrittelmehrheit wechselweise entweder vom Bundestag oder vom Bundesrat gewählt. Die gleichen Regeln gelten für die Wahl von Präsident und Vizepräsident. Die Parteien schlagen im Wechsel einen Kandidaten vor. Vollzogen wird der Wechsel an der Spitze des Bundesverfassungsgerichts mit der Ernennung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.

Dr. Stephan Harbarth ist dann nominell nach der protokollarischen Rangordnung Deutschlands nach dem Bundespräsidenten, dem Bundestagspräsidenten (Vertreter der Legislative), dem/der Bundeskanzler/in (Vertreter der Exekutive), dem Bundesratspräsident (offizieller Stellvertreter des Bundespräsidenten und Vertreter der Bundesländer, die Nummer 5 und als Präsident des Bundesverfassungsgerichts der offizielle Vertreter der gesamten Judikative.

Wir gratulieren ganz herzlich!

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