Verkehrslenkende Maßnahmen in Leimen anlässlich der Weinkerwe
Da die Weinkerwe durch die Aufstellung eines Riesenrades auf der Bürgermeister-Lingg-straße und zusätzliche Verkaufsstände attraktiver gestaltet werden soll, sind in den Tagen des Aufbaus der Stände bis zu deren Abbau zusätzliche verkehrslenkende Maßnahmen im Stadtkern Leimen notwendig. Die Erfahrung aus den vergangenen Jahren hat gezeigt, dass es an der Kreuzung Hirtenwiesenstraße/L594 (beim Altenheim) in den Hauptverkehrszeiten zu Rückstaus kommt, die über die Nußlocher Straße bis in die Heltenstraße hineinreichen.
Um den Verkehrsfluss einigermaßen gewährleisten zu können, ist es notwendig den Verkehr zu kanalisieren. Aus diesem Grunde werden die Bewohner der Hanggebiete gebeten, ihren Wohnbereich über die Heltenstraße und die L 600 zu verlassen bzw. anzufahren. Von Osten her ist die Stadtmitte nur noch über die Heltenstraße zu erreichen. Vom Beintweg aus wird es in dieser Zeit keine Abbiegemöglichkeit in die Wingertstraße, Georg-Ludwig-Menzer-Straße und Am Fuchsberg geben. Diese Straßen werden als unechte Einbahnstraßen ausgeschildert.
Um zu verhindern, dass von der Nußlocher Straße aus der kürzere Weg zur Signalanlage an der Hirtenwiesenstraße/L 594 über die Römerstraße gesucht wird, wird von der Nußlocher Straße aus die Einfahrt in die Moltkestraße und die Bismarckstraße ebenfalls untersagt.
Die Bürgermeister-Lingg-Straße ist von der Rohrbacher Straße aus nur bis zur Einmündung der Hohen Gasse befahrbar. Über die Hohe Gasse ist die Marktgasse anfahrbar.
Die Bevölkerung und hauptsächlich die betroffenen Bewohner werden für diese unumgänglichen Maßnahmen um Verständnis gebeten.
Stadtverwaltung Leimen – Amt für Verkehrswesen
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