Verkehrssicherheit im Bereich der Turmschule: 30km/h und „Küss-und-Tschüss-Bereich“

(16.2.22 – swb) Die Verkehrssicherheit in Leimen-Mitte steht seit einigen Jahren immer wieder auf der Agenda, zahlreiche Maßnahmen wurden in diesem Zusammenhang bereits getroffen. Speziell zur Verbesserung der Situation an der Turmschule wurde in einem ersten Schritt im Frühjahr vergangenen Jahres der Bereich zwischen Rathausstraße und Hessengasse für den Kraftverkehr gesperrt.

Die weiteren notwendigen Maßnahmen, die im Vorfeld mit der Schulleitung und Elternvertretern der Turmschule besprochen wurden, können zum Teil aus rechtlichen Gründen erst jetzt realisiert werden.

Hierzu zählt die Reduzierung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Bürgermeister-Lingg-Straße. Dies gilt für den Abschnitt ab Ecke Graupfädel bis zum Kreuzungsbereich Nußlocher Straße / Rathausstraße. Die Geschwindigkeits-Reduzierung gilt ab dem 21. Februar 2022. Ferner werden in diesem Bereich Beschilderungen mit der Aufschrift „Achtung Kinder“ und „Schule“ angebracht.

Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit werden bis zum 7. März unter anderem mit dem Einbau von Bodenschwellen im Bereich der Baumscheiben an der „Hohe Gasse“ umgesetzt. Die Zufahrt zu den Parkplätzen am Rathausplatz wird über die Bürgermeister-Lingg-Straße erfolgen. Eine Zufahrt über die Rathausstraße wird nicht mehr möglich sein. Darüber hinaus wird die Verkehrsführung auf dem Rathausvorplatz mit Pfeilmarkierungen kenntlich gemacht, sowie das große Schultor an der Bürgermeister-Lingg-Straße und das kleine Eingangstor zum Schulhof, das vom Rathausvorplatz zugänglich ist, geöffnet.

Vor dem historischen Rathaus werden Blumenkästen aufgestellt. Dadurch soll vermieden werden, dass die Schulkinder bis vor die Poller gefahren werden. Wer sein Kind mit dem Auto zur Schule fährt, kann künftig zusätzlich den sogenannten „Küss-und-Tschüss-Bereich“ nutzen. Dieser wird auf dem Seitenstreifen in der Bürgermeister-Lingg-Straße, zwischen „Hohe Gasse“ und dem signalisierten Fußgängerüberweg, eingerichtet. Dabei gibt schon der Name vor, wie der Bereich genutzt werden soll. Kurzes Halten und Verabschieden ist erlaubt, längeres Warten oder Parken ist hingegen nicht gestattet. Dadurch soll erreicht werden, dass es nicht erneut zu Verlagerungseffekten des Verkehrs durch „Elterntaxen“ kommt.

Wir bitten um Beachtung und Verständnis für Unannehmlichkeiten, die durch diese Veränderungen einhergehen. Vielen Dank!

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