Verteilung der Sitze bei Schulkonferenz neu geregelt

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Dr. Kai Schmidt-Eisenlohr

(kse – 16.7.14)   Die Schulkonferenz ist der „runde Tisch“ der Schule und bestimmt bei grundlegenden Fragen wie Unterrichtsbeginn, Schul- und Hausordnung, Besetzung der Schulleiterstelle sowie die Umwandlung in eine Gemeinschafts- oder Ganztagsschule mit. Auch bei Beschlüssen der Gesamtlehrerkonferenz zu allgemeinen Fragen der Erziehung und des Unterrichts ist das Gremium anzuhören.

Mit dem heute verabschiedeten Gesetz werden künftig Schüler, Eltern und Lehrer in der Schulkonferenz als gleichberechtigte Partner, zu je einem Drittel vertreten sein sowie an Grundschulen je zur Hälfte aus Lehrern und Eltern. Bisher hatten die Lehrer und Schulleitung eine Mehrheit.

„Ich freue mich sehr darüber, dass in den Schulen ab dem kommenden Schuljahr 2014/15 mehr Demokratie Einzug halten wird. Ich kenne viele Eltern und Schüler, die sich bereits heute sehr für ihre Schule engagieren und sich mit konstruktiven Ideen am Schulleben beteiligen. Durch das jetzt verabschiedete Gesetz können sie aber auch gleichberechtigt mit dem Lehrerkollegium und der Schulleitung bei wichtigen Entscheidungsprozessen mitsprechen und entscheiden“, so der Grüne Abgeordnete Schmidt-Eisenlohr.

„Meine Erfahrung zeigt, dass sich die Anforderungen an die heutige Schule stark gegenüber früher verändert haben. Lehrer und Schulleitungen sind zunehmend gefordert heterogenen Schülerschaften zu unterrichten und noch mehr auf die individuellen Besonderheiten der Schüler einzugehen. Auch für viele Eltern ist Schule nicht mehr ausschließlich ein Lernort sondern vielmehr ein Lebensort verbunden mit hohen Qualitätsansprüchen. Um allen Seiten aber gerecht zu werden, ist es umso wichtiger, Eltern zukünftig bei wichtigen Entscheidungsprozessen auf Augenhöhe miteinzubeziehen und damit auch in die Pflicht zu nehmen. Nur gemeinsam und im Dialog können wichtige bildungsspezifische Veränderungen auf stabile und tragfähige Füße gestellt werden“, unterstrich Schmidt-Eisenlohr.

Ganztagesgrundschule wird im Schulgesetz verankert

Besseres Lernen, mehr Bildungschancen für alle Kinder, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Die Grün-Rote Landesregierung baut die Ganztagesgrundschulen im Land konsequent aus. Für den Grünen Landtagsabgeordneten Schmidt-Eisenlohr steht fest: „Mit der heutigen Gesetzesverabschiedung wird die Ganztagesschule auf ein stabiles rechtliches Fundament gestellt und schafft somit Verlässlichkeit für Schüler, Eltern, Lehrer und Kommunen. Auch für die Maria-Sibylla-Merian Grundschule in Wiesloch sind damit verbindliche Rahmenbedingungen geschaffen worden. Ich bin von daher zuversichtlich, dass die für das Schuljahr 2015/16 geplante Ganztagesgrundschule auch in der Kernstadt an den Start geht“.

Um den Bedürfnissen vor Ort gerecht zu werden, können die Städte und Gemeinden die Ganztagsschulen flexibel gestalten. So sind als Ganztagsangebot sieben oder acht Zeitstunden an drei oder vier Tagen in der Woche möglich. Außerdem können die Kommunen zwischen zwei Formen der Ganztagsschule wählen: einer verbindlichen und einer freiwilligen Form.

Die verbindliche Ganztagsgrundschulen kann innerhalb von drei Schuljahre sukzessive eingeführt werden, beginnend im Einführungsjahr mit Klasse 1 und in den folgenden Schuljahren jeweils um eine Klassenstufe erweitert. Die Umstellung ist somit erst im vierten Schuljahr nach Einführung komplett vollzogen. Kinder, die sich im Einführungsjahr in den Klassenstufen 2, 3 oder 4 dieser Schulen befinden und keinen Ganztagsschulunterricht erhalten sollen, werden daher nicht zur Wahrnehmung des Ganztagsangebots gezwungen. „Ganztagsschulen werden also nicht von oben verordnet. Die Schulen haben ausreichend Zeit, sich Schritt für Schritt zur Ganztagesschule zu entwickeln“, so Schmidt-Eisenlohr.

Bei der freiwilligen Form entscheiden die Schüler und ihre Eltern selbst darüber, ob sie am Ganztagsbetrieb teilnehmen möchten oder nicht. Hier bleibt die Landesförderung für Verlässliche Grundschule oder/und flexible Nachmittagsbetreuung bzw. Hort während der Übergangsphase erhalten. „Mit dieser flexiblen Lösung ermöglichen wir es den Kommunen und Schulen, die von den Eltern und Kindern vor Ort benötigte und gewünschte Form anzubieten, um so möglichst vielen Familien gerecht zu werden“, sagte der Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Wiesloch.

Um den Schülerinnen und Schülern ein möglichst breites Angebot machen zu können, können die Schulen auch außerschulische Partner wie Verbände und Vereine einbeziehen, etwa aus den Bereichen Sport, Kultur, Musik oder Jugendarbeit. Damit soll eine rhythmisierte Schule erreicht werden, deren Ganztagsbetrieb mit einem zusätzlichen Angebot von Bildungs- und Betreuungsangeboten außerhalb des Unterrichts verzahnt ist. „Der Landesregierung ist diese Zusammenarbeit mit Partnern von außerhalb der Schule wichtig. Deshalb können die Schulen bis zu 50 Prozent der zusätzlichen Lehrerwochenstunden für den Ganztagsbetrieb in Geldmittel umwandeln und die Finanzierung dadurch ermöglichen“, erläuterte Schmidt-Eisenlohr.

„Die Ganztagsschule ist pädagogisch sinnvoll und bringt die Qualität der Grundschule voran. Die Kinder lernen in einer Ganztagsschule mehr und besser“, ist der Abgeordnete überzeugt. „In einem sinnvollen Rhythmus wechseln sich Unterricht, Lernphasen, Förderangebote, Aktivpausen oder Kreativzeiten ab. Alle Kinder können so individuell und optimal gefördert werden. Ein weiterer Schritt zu mehr Bildungsgerechtigkeit “, so Schmidt-Eisenlohr über das Konzept.

Abschließend betonte Schmidt-Eisenlohr, dass der Ausbau der Ganztagsgrundschulen auch wesentlich dazu beiträgt, Familie und Beruf besser zu vereinen. „Es ist unsere Aufgabe, die verfügbaren Finanzmittel sinnvoll und effektiv im Sinne junger Familien zu investieren und uns am Bedarf vor Ort zu orientieren. Die Familien bekommen mit einer Ganztagesgrundschule jetzt noch mehr Sicherheit bei der Betreuung ihrer Kinder. Das heutige Gesetz unterstreicht ein weiteres Mal unsere familienfreundliche Politik. Durch den intensiven Ausbau der Kleinkindbetreuung und der jetzigen Ganztagesgrundschule ermöglichen wir den Eltern ein gutes Betreuungsangebot von Anfang an“.

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