Was passiert mit Haustieren in der Urlaubszeit? Veterinäramt gibt Tipps

(rnk – 30.7.19) Sommerzeit ist Urlaubszeit. Doch was passiert mit Bello, Minka und Co. während Frauchen und Herrchen Ferien machen? Haustierhalter sollten sich rechtzeitig Gedanken machen, wer sich in ihrer Abwesenheit um ihre Tiere kümmert. Denn nicht immer sind Haustiere in den Hotels, Pensionen und sonstigen Ferienunterkünften erlaubt. Und für diesen Fall müssen Lösungen gefunden werden.

„Während Hunde Urlaubsreisen überwiegend ganz gut verkraften und ohnehin recht stark auf ihren Halter fixiert sind, sind Katzen eher an ihre gewohnte Umgebung gebunden“, erläuterte Dr. Lutz Michael, Leiter des Veterinäramtes und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. Kleinere Haustiere wie Meerschweinchen, Hamster, Kaninchen oder Vögel sollten eher nicht mit in den Urlaub fahren. Fahre ein Tier im Auto mit in den Urlaub, sei für einen sicheren Platz und ausreichend Futter und Wasser zu sorgen, so Dr. Michael. Auch dürften die Tiere bei hohen Temperaturen, wenn der Transport dann nicht ohnehin bedenklich ist, nie alleine im Auto zurückgelassen werden.

Bereits im Vorfeld sollten Tierhalter klären, ob es am Urlaubsort geeignete Unterbringungsmöglichkeiten für ihr Tier gibt. Auch gibt es in vielen Ländern mit Blick auf die Vermeidung des Einschleppens von Tierkrankheiten und die Verbreitung von Tierseuchen oder sogar Zoonosen Einreisebeschränkungen für Haustiere. Bei Reisen in andere EU-Mitgliedstaaten oder Drittländer muss ein Hund durch einen Transponder gekennzeichnet sein sowie mindestens eine gültige Tollwutimpfung mit einem entsprechenden Eintrag im EU-Heimtierausweis besitzen. Für bestimmte Drittländer müsse die Wirksamkeit der Tollwutimpfung zusätzlich durch den Nachweis eines ausreichenden Antikörpertiters mittels Blutuntersuchung bestätigt werden.

„Wenn das Haustier nicht mit in die Ferien mitgenommen werden kann, bietet sich eine Betreuung im Bekannten- oder Freundeskreis an. Vor allem Personen, die das Tier bereits kennen und mit dessen Pflege vertraut sind, eignen sich hierfür besonders“, sagte der Tierexperte. Für die Tierbetreuung gibt es hier in der Region auch Vereine, die sich um verschiedene Tiere in der häuslichen Umgebung kümmern, Tierheime bieten Urlaubsplätze zur Betreuung von Haustieren an.

Immer wieder kommt es vor, dass Reisende aus Mitleid oder finanziellen Überlegungen heraus einen Hund, eine Katze oder auch andere angebotene Tiere aus dem Ausland mitbringen. Häufig entstehen hier unüberschaubare Folgekosten, wenn insbesondere kostengünstig angebotene Welpen oft unter tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen gezüchtet werden und häufig fehlernährt, krank oder verhaltensgestört sind. Teure Tierarztbehandlungen können die Folge sein. „Wer wirklich helfen möchte, darf solche dubiosen Geschäftspraktiken auf Kosten der Tiere nicht unterstützen. In den Tierheimen in der Region warten genügend Tiere auf Vermittlung in gute Hände“, so Dr. Michael.

Sehr kritisch sind auch sogenannte Flugpatenschaften zu sehen: „Tiere, die verbotenerweise im privaten Reiseverkehr als eigene Tiere mit der Absicht der späteren Abgabe mitgeführt werden, unterliegen strengeren tierseuchenrechtlichen Einreisebestimmungen. Die Umgehung der Vorschriften durch Tarnung der Transporte als privater Reiseverkehr ist illegal“, betonte der Amtsleiter. Würden die Tiere nicht den vorgeschriebenen tiergesundheitsrechtlichen Anforderungen entsprechen, könnten auf den Flugpaten hohe Kosten für den Rücktransport des Tieres in sein Herkunftsland oder die Unterbringung in einer Quarantäneeinrichtung zukommen.

 

Weitere Informationen zum Verreisen mit Haustieren bietet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/rund-ums-heimtier/reiseverkehr-mit-tieren/ .

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