Wasser-Privatisierung: EU-Kommissar (!) beugt sich öffentlichem Druck
(bs – 2.7.13) Der Vorschlag der EU-Kommission auf Liberalisierung der der Wasserversorgung war heftig umstritten. Alle kommunalen Verbände haben sich für die Beibehaltung der bisherigen Strukturen der Wisherigen Strukturen ausgesprochen. Ebenso gab es eine Europäische Bürgerinitiative zum Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung, die von mehr als 1,5 Millionen Bürgerinnen und Bürgern unterstützt wurde. Die Bürgerinitiative hatte folgenden Wortlaut:
Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht!
Wasser ist ein öffentliches Gut und keine Handelsware! Wir fordern die Europäische Kommission zur Vorlage eines Gesetzesvorschlags auf, der das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung entsprechend der Resolution der Vereinten Nationen durchsetzt und eine funktionierende Wasser- und Abwasserwirtschaft als existenzsichernde öffentliche Dienstleistung für alle Menschen fördert.
Diese EU-Rechtsvorschriften sollen die Regierungen der Mitgliedsstaaten dazu verpflichten, für alle Bürger und Bürgerinnen eine ausreichende Versorgung mit sauberem Trinkwasser sowie eine sanitäre Grundversorgung sicherzustellen. Wir stellen nachdrücklich folgende Forderungen:
1. Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten haben die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle Bürger und Bürgerinnen das Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung haben.
2. Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen darf nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen.
3. Die EU verstärkt ihre Initiativen, einen universellen Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung zu erreichen.
Diesem Druck hat sich die EU gebeugt.
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